Beiträge von JA.I

    Hallo zusammen,

    bei uns wurde ein Pat. am 01.12. aufgenommen und hat sich am 02.12. gegen ärztlichen Rat entlassen.

    Am Abend des 02.12. musste er jedoch wieder aufgenommen werden. Es entsteht eine Fallzusammenführung.

    Nun meine Frage zur Zuzahlung:

    Unser System berechnet hier die Zuzahlung im "ersten" Fall für die Tage 01.12. und 02.12. Bei dem Wiederkehrerfall wird im System der 02.12. auch wieder als Zuzahlungstag berechnet.

    Darf der 02.12. aufgrund der Fallzusammenführung nicht nur einmal berechnet werden?

    Vielen Dank im Voraus und einen guten Start ins neue Jahr!

    MfG

    jai

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei uns wurde ein Selbstzahler behandelt, der anschließend innerhalb der OGVD zweimal aufgrund von Komplikationen behandelt werden musste. Die Fallzusammenführung der 3 Fälle wurde durchgeführt. Daraus resultiert natürlich eine sehr viel höhere Rechnung als im Vorhinein kalkuliert wurde.

    Kann auf Grundlage des §52 SGB V die komplette DRG gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden?

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag!

    MfG

    Jai

    Hallo zusammen,

    eine Frage bzgl. der Prüffristen bei Fallzusammenführung:

    1. Fall = 6-Wochen-Frist abgelaufen
    2. Fall = Einhaltung der 6-Wochen-Frist mit Frage nach Fallzusammenführung mit Fall 1.

    Sollte man hier die Anfrage der Kasse bzgl. des ersten Falles ablehnen?
    Die sinnvolle Prüfung kann natürlich nur im Zusammenhang beider Fälle geschehen...

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag!

    MfG
    JAI

    Hallo zusammen,

    Bislang haben wir die E65 'Lokalisierte Adipositas' bei z.B. einer Lappenplastik als Hauptdiagnose kodiert. Die Argumentatin war unter anderem die Kodierrichtlinie D005d 'Folgezustände und geplanter Folgeeingriff'.
    Nun wurde die L98.7 'Überschüssige und erschlaffte Unterhaut' in den ICD-10 Katalog 2016 aufgenommen.

    Wird diese Diagnose nun die E65 ablösen? Oder greift die Kodierrichtlinie D005d noch?
    Folge wäre eine nicht unerhebliche Veränderung im Relativgewicht.

    Vielen Dank!
    Grüße JA.I

    Hallo ET.gkv,

    erstmal vielen Dank für die Antwort!

    Die Grunderkrankung ist die G62.1 aus der die L99.8* folgt, daher möchten wir diese Verbinden.

    Warum würden Sie die L98.4 als chronisches Ulcus unklarer Genese kodieren?

    Vielen Dank!

    MfG Ja.I

    Hallo zusammen!

    Folgende Problematik:

    · Ein Patient hat aufgrund einer Alkohol-Polyneuropathie mehrere Ulzerationen bekommen. Wir haben als Hauptdiagnose die G62.1 - Alkohol- Polyneuropathie mit der Nebendiagnose *L99.8 – Ulzeration kodiert. Der MDK möchte aber als HD M86.49 – Chronische Osteomyelitis die wir als Nebendiagnose kodiert haben.

    ·Der gleiche Patient kommt wenige Monate später wieder zu uns. Die Situation ist ähnlich: Wir kodieren wieder die G62.1 - Alkohol-Polyneuropathie als Hauptdiagnose mit *L99.8 – Ulzeration. Auch hier möchte der MDK eine Umkodierung allerdings in die Hauptdiagnose L98.4 – Chronisches Ulcus.

    Sieht der MDK das richtig?

    Vielen Dank!

    Jan