Beiträge von MeDiKus

    Hallo Forum,
    hier wird im MDK wie folgt verfahren. Fallberatungen (meist durch Gutachter bei der KK) erfolgen immer am Sitz der Kasse bei welcher der betreffende Pat. Versichert ist. Damit werden von dort primär Epikrisen o.ä. Unterlage angefordert. Sollte damit keine Fallklärung zu erreichen sondern weitere Schritte (z.B. Akteneinsicht im KH) erforderlich sein geht der Auftrag an den für das jeweilige KH zuständigen MDK.
    MfG
    MeDiKus

    Hallo Forum, Hallo MDK- Opfer,
    der hier praktizierte Prüfbedarf durch die KK ist (wie häufig :sterne: ) nicht nachvollziehbar. Die von Ihnen gewünschten Kriterien, die eine teilstationäre Abrechnung rechtfertigen, gibt es meines Wissens nicht. Es ist an keiner Stelle definiert was eine vollstationäre, teilstationäre Behandlung ist oder wann eine ambulante Abrechnung zu erfolgen hat. Ich wäre gespannt zu erfahren wie der für Sie zuständige MDK reagiert bzw. den Sachverhalt beurteilt. Normalerweise kann er nur den med. Aspekt einschätzen, dass heisst lediglich feststellen das die Behandlung fachgerecht und zeitgerecht erfolgte. Wie dann abzurechnen ist, muss die KK entscheiden. Entsprechende Verträge/ Vereinbarungen sind dem MDK in der Regel nicht bekannt.
    Die erhoffte Erleuchtung wird es hier wohl nicht geben.

    Gruss
    MeDiKus

    Hallo Benjamin,
    Beides kodieren. Aus meiner Sicht ist hier gemeint, dass eine Ernährung und auch Schmerztherapie nicht z. B. unmittelbar perioperativ zu kodieren sind. Kodieren kann man es aber z.B. bei einem Finalstadium eines Tumorleidens, wenn ausser diesen Massnahmen keine anderen mehr durchfürbar sind.
    Oder zielte die frage auf etwas anderes ab?
    MfG MeDiKus