Beiträge von Nastie

    Guten Morgen,
    brauche dringend Hilfe bei Fallzusammenführung mehrerer Fälle. System sagt mir was Anderes als die Kasse will und ich steh auf der Leitung:

    1.Fall 08.08.09 bis 17.08.09 E65A (OGV geht bis einschl. 29.8.= 22 Tage)
    2.Fall 30.08.09 bis 04.09.09 E65A (OGV bis 20.09.)
    3.Fall 10.09.09 bis 14.09.09 E65A (OGV bis 01.10.)
    4.Fall 26.09.09 bis 30.09.09 E65A

    Kasse will, dass ich Fall 2 und 3 zusammenführe. Muss ich nicht als Prüfgrundlage Fall 1 nehmen? Oder fängt die Prüffrist beim 2. Fall neu an, weil der nicht zum ersten passt?

    Ich danke im Voraus und wünsche allen ein schönes
    Herbstwochenende.
    Gruß Nastie

    Guten Morgen und vielen Dank für die zahlreichen wirklich konstruktiven Antworten.
    Als Erstes habe ich mal den Einweisungsschein vor mir. Dort ist unser KH eingetragen.
    Diskussionen mit Kassenmitarbeitern stehe ich doch eher skeptisch gegenüber.
    Also, ich werde mal versuchen ein paar geeignete Worte zu finden.
    Danke und Grüße
    Nastie

    Guten Tag ins Forum!
    Ich habe hier einen Fall der vom MDK begutachtet zurückkommt.
    Pat.mit einem Mamma CA, kommt zur Exzision des Tumors in unser zertif. Mammazentrum aus 160 km Entfernung. Die Kasse fragte, ob die Behandlung ambulant oder vorstat. hätte laufen können. MDK antwortet nein- zuweit weg.
    Jetzt lässt die Kasse erneut prüfen und streicht uns den präoperativen Tag, weil sie und der MDK der Meinung sind, die Patientin hätte in das nur 60 km entfernte Mammazentrum gehen können, dann wäre ein Tagesfall mit vorst. präoperativer Vorbereitung möglich gewesen.
    :a_augenruppel: Gibt es hier irgendeine Möglichkeit dagegen zu argumentieren?

    Danke, Gute Idee, das werd ich dann mal tun.
    Aber noch einmal auf den MDK und seine Rolle. Darf der Gutachter denn wirklich die sozialen Aspekte völlig unbeachtet lassen? Warum heißt das denn sozialmedizinisches Gutachten??
    Ach manchmal wachsen einem echt graue Haare...