Beiträge von Nastie

    Da müsste ja mal ein Gynäkologe Stellung nehmen, warum er dann überhaupt instrumentell vorgeht, wenn die Plazenta manuell komplett entfernt wurde... :augenroll:
    Nastie

    Wenn keine Plazenta bei der instrumentellen Nachtastung geborgen wird?Die Prozedur ist doch aber erfolgt, warum sollte ich den Kode dann nicht kodieren?
    Es ist gängige Praxis manuelle+instrumentelle Nachtastung.

    Gruß Nastie

    Guten Morgen,
    ich kodiere bei einer normalen Entbindung mit Plazentaretention die manuelle als auch die instrumentelle Plazentalösung. Hatte damit bisher keine Schwierigkeiten.
    Man beachte, dass diese Kodes nicht zusätzlich zu einer Sectio abzurechnen sind (das wird leider auch noch oft falsch gemacht).
    Gruß in der Hoffnung auf ein sonniges WE
    Nastie

    Hallo in die Runde,
    habe mit Suchfunktion nichts gefunden, bitte um Hilfe:
    Es wird praktiziert, dass sogenannte Gesellschaften für Krankenhausabrechnung für bestimmte Kassen eine \"Fallprüfung\" durchführen (ohne Unterlagen).
    Jetzt erreicht uns das Schreiben dieser Firma: Kasse bezahlt die Rechnung nicht, weil die Abrechnung formal nicht in Ordnung sei (zweifeln B95.6 an).
    Fordern Rechnungskorrektur und so weiter?
    Was heißt formal? Und wie geht man mit diesen Schreiben um?
    §275 SGB V sagt, MDK muss prüfen.
    Danke schon im Voraus.
    Gruß aus dem verregneten Osten
    Nastie

    Hallo DuHei,
    ich würde noch mal prüfen, ob es sich um eine echte Plazentaretention (Zurückhalten, verzögerte Ausstoßung) handelt.
    Diese wird in den meisten Fällen manuell und instrumentell behandelt.
    Es hört sich in ihrem Fall fast so an, als wenn die Patientin \"lediglich\" zum normalen Ausstoßen der Plazenta ins KH gebracht wird. Dann O80 + Z37.0 kodieren, denn erst mit der Geburt der Plazenta ist die Geburt vollendet.
    Grüße und Wünsche für ein sonniges WE
    Nastie

    Hallo und einen Guten Tag,
    wollte nur mal eine aktuelle Meldung zum obigen Thema abgeben und meinen Frust über unnütze Arbeit loswerden:
    Trotz neuem Gesetz prüft der MDK immer noch anhand §301-Daten, Sozialdaten der Kasse und Einweisungsschein. :boese:
    Beste Grüße aus dem bedeckten Osten
    Nastie