Hallo Herr Horndasch,
nachgelaufene Befunde ergeben in der Regel auch eine Diagnose, oder?
Die Wundinfektion trat poststationär auf und unsere Ärzte haben eine Antibiose begonnen.
Gruß Nastie
Beiträge von Nastie
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P.S. aber ich ahne schon, dass der KT dann sagen wird, D002f gilt ja nur für die Hauptdiagnose.
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Hallo Murx, das ist ein gutes Argument. So werde ich das begründen und hoffen, dass in der nächsten FPV die Formulierung diesbezüglich konkretisiert wird.
Danke
Gruß Nastie -
Guten Morgen,
muss das Thema noch mal aufgreifen.
In der FPV steht zwar \"nur\" Prozeduren von nachstationären Leistungen sind zu erfassen,
aber die Kodierung von Diagnosen ist nicht definitiv ausgeschlossen.
Gibt es hier noch keine Reaktion von übergeordneter Stelle.
Ich denke zu jeder Leistung gehört die entspr. Diagnose.
Ein sonniges Wochenende wünscht
Nastie -
Vielen Dank für die nächtliche Unterstützung.
Ich denke, hier ist nicht einmal eine fachliche Diskussion erforderlich.
Das alphab. Verzeichnis ist bindend und dürfte als Begründung genügen.
(die Praxis sieht leider anders aus).
Gruß Nastie -
Hallo in die Runde,
folgendes Problem:
eine postoperative Harnstauungsniere (nach Hysterektomie) wird therapiert mit DJK.
Habe N13.3 laut Alphabetischem Verzeichnis kodiert.
MDK meint: N13.8 oder N28.8
Zitat: Hydronephrose ist angeboren oder erworben und beinhaltet die massive irreversible Erweiterung des Kelchsystems...
die ICD, in denen das Wort Hydronephrose vorkommt, sollten nur bei Vorliegen eines irreversiblen Zusatndes verwendet werden...
Vielleicht ist ja ein Urologie im Netz und kann mir helfen.
Danke und Gruß
Nastie :t_teufelboese: -
...aber vor- und nachstationärer Zeitraum gehören doch nun mal zum stationären Aufenthalt...?!
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Hallo an alle,
meine Frage zum o.g. Thema:
ein Patient kommt nachstationär zur Wundkontrolle. Wegen
einer Wundinfektion Beginn einer Antibiose.
Habe T81.4 kodiert. Eine PKV meint nun, nachstationäre Prozeduren können
kodiert werden. ICD aber nicht.
M.E. nicht korrekt, oder?Gruß aus dem sonnigen Osten
Nastie :sonne: -
Im 1. Aufenthalt Antibiose wurde begonnen.Zu Hause weitergeführt und bei Wiederaufnahme weiter durch uns.
MDK sieht keinen Aufwand für Pneumonie im 2. Aufenthalt, da die Pneumonie ja offensichtlich am Ende des 1. Aufenthalt ausgeheilt schien. -
Guten Morgen,
meine Frage:
Obstruktive Bronchitis, im Verlauf Pneumonie, wird mit Antibose behandelt. Der Patient wird entlassen.
3 Tage später Wiederaufnahme bei akuter Verschlechterung der obstruktiven Symptomatik.
Physiotherapie, Inhalation etc. und Weitergabe der Antibiose (die zwischenzeitlich nicht abgesetzt war!).
Kann ich die Pneumonie im 2. Aufenthalt kodieren, da therapeutischer Aufwand?
Gruß Nastie :sonne: -
Guten Morgen!
Weiß jemand, ob es irgendwo die Möglichkeit gibt, nur eine Prüfung/Zertifizierung zur Med. Dokumentarin o.ä. abzulegen.
Ich bin seit Beginn der DRG dabei und möchte eigentlich nur ein
Zertifikat haben.
Gruß aus dem heute noch sonnigen Osten
Nastie