hallo Lemontree,
es könnte sein, dass es sich um die Fälle handelt, die an einem Tag aufgenommen und entlassen werden und mit Abstand von einem Tag wieder aufgenommen werden als Multifall.
gruß
bewe
Beiträge von bewe
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hallo JanH
der Fehler lag hier zwischen den Ohren des Benutzers.
gruß
bewe -
Wertes Forum,
bei uns werden im § 21 Datensatz 2 Fälle mit Fehlermedlung ausgewiesen. Der Fehler wird beschrieben Bsp: M84.17 Version 2009 entspricht nicht Version 2010. Diese beiden Fälle sind BG Fälle. Waren auch 2009 stationär.
Kann mir jemand weiterhelfen?Herzlichen Dank
bewe -
Wertes Forum,
in den Mindestvoraussetzungen für die 8-89b wird der Beginn der Physio-Logo-Ergotherapie innerhalb 24 h bei entsprechendem Defizit... (ist ja allen bekannt).
Dabei müssen die Leistungen nicht zwingend durch hauptamtlich im Hause Beschäftigten erbracht werden, sondern können auch durch bedarfsangepasste Leistungen von extern sicher gestellt werden...
Wir haben in unserem Haus Samstags noch einen Physiotherapeuten. Allerdings keinen Logopäden am Wochenende.
Frage: Darf das gesondert geschulte Personal auf der Stroke dies am Wochenende durchführen, oder muss es zwingend am WE ein \"externer\" Logopäde sein???Vielen Dank
bewe -
Hallo Lara,
vielen herzlichen Dank für die Antwort. Wir werden versuchen auf dieser Schiene zu argumentierten.
Gruß
bewe -
Hallo Forum,
wir haben nun mal eine ganz andere Variante für die Ablehnung der 8-89b erfahren.
Die neurologische Überwachung wurde 6 stdl erbracht und dokumentiert. Da der MDK eine ärztliche Gegenzeichnung fordert, wurde dies von einem Arzt erbracht. Nun argumentiert der MDK dass es wohl nicht sein kann, dass ein Arzt über 72 h im Dienst ist. Wie können wir uns dagegegen wehren? Die Überwachung wurde erbracht, alle anderen Mindestvoraussetzung sind erfüllt. Hier geht es doch wirklich nur noch um Kosten sparen.
Ein anderer MDK lehnt die Prozedur mit der Begründung ab, dass die Strukturvoraussetzungen nicht geprüft seinen.HELP!!!
Danke und Gruß
bewe -
Guten Morgen wertes Forum,
bezüglich der Dokumentation sind wir mittlerweile ganz gut. Nun allerdings folgendes Problem.
Die neurologische Befunderhebung nach NIHSS wurde vollständig erbracht. Nun bemängelt der MDK dass nicht erkennbar ist, dass dies durch einen Arzt erhoben wurde. Wie können wir hierzu argumentieren?
Herzlichen Dank
Bewe -
Hallo Einsparungsprinz,
ich habe mich wahrscheinlich sehr unklar ausgedrückt.
Mit der 6-Monatsfrist ist gemeint, dass Einwendungen wegen Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung sowie gegen die Art der Abrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungszustellung geltend gemacht werden (Landesvertrag BaWü).
Wir haben in diesen Fällen die Gutachten nicht innerhalb der 6 Monate erhalten. Prüfauftrag und die angeforderten Unterlagen wurden allerdings innerhalb 6 Wochen nach Rechnungsstellung erledigt. Nun meint der Kostenträger ( bezieht sich auf das Urteil B3 KR 23/05R ) wenn der MDK es nicht innerhalb der 6 Monate \"schafft\" ein Gutachten zu erstellen ist dies nicht das Problem der Kassen.
Deshalb meine Frage.Gruß
bewe -
Hallo wertes Forum,
wir haben einige Fälle bei denen nicht innerhalb der 6-Monatsfrist ein Gutachten des MDK eingegangen ist. Wir sagen, dass nach Ablauf dieser Frist die Fälle für uns abgeschlossen sind. Der Kostenträger behauptet natürlich das Gegenteil.
Frage: weshalb dann 6-Monatsfrist??Bei einem anderen Fall ist die Sachlage folgendermaßen:
Fall aus Januar 2008; Prüfung Februar 2008, Gutachten zu unseren Ungunsten März 2008. Rückforderungsschreiben des Kostenträgers Oktober 2009.
Frage: was tun wenn das Rückforderungsschreiben erst nach so langer Zeit kommt?Herzlichen Dank
bewe -
Hallo Forum,
nun muß ich nochmal anknüpfen; wenn wir die Komplexbehandlung nicht als ZE abrechnen wollen, sondern als VBE - ist dies für 2010 auch möglich? Hat jemand für 2009 Erfahrungen damit?
Danke
bewe -
Hallo nochmal,
wenn wir z.b \"nur \"die physiotherapie und die Patienten/Angehörigengespräche anbieten könnten, könnte dann der MDK dies auch ablehnen mit der Begründung wir müssen alle Therapiebereiche vorhalten? Ich frage deshalb um alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. (man weiß ja nie...)
nochmals danke und gruß
bewe