Beiträge von bewe

    Wertes Forum,

    in den Mindestvoraussetzungen für die 8-89b wird der Beginn der Physio-Logo-Ergotherapie innerhalb 24 h bei entsprechendem Defizit... (ist ja allen bekannt).
    Dabei müssen die Leistungen nicht zwingend durch hauptamtlich im Hause Beschäftigten erbracht werden, sondern können auch durch bedarfsangepasste Leistungen von extern sicher gestellt werden...
    Wir haben in unserem Haus Samstags noch einen Physiotherapeuten. Allerdings keinen Logopäden am Wochenende.
    Frage: Darf das gesondert geschulte Personal auf der Stroke dies am Wochenende durchführen, oder muss es zwingend am WE ein \"externer\" Logopäde sein???

    Vielen Dank
    bewe

    Hallo Forum,

    wir haben nun mal eine ganz andere Variante für die Ablehnung der 8-89b erfahren.
    Die neurologische Überwachung wurde 6 stdl erbracht und dokumentiert. Da der MDK eine ärztliche Gegenzeichnung fordert, wurde dies von einem Arzt erbracht. Nun argumentiert der MDK dass es wohl nicht sein kann, dass ein Arzt über 72 h im Dienst ist. Wie können wir uns dagegegen wehren? Die Überwachung wurde erbracht, alle anderen Mindestvoraussetzung sind erfüllt. Hier geht es doch wirklich nur noch um Kosten sparen.
    Ein anderer MDK lehnt die Prozedur mit der Begründung ab, dass die Strukturvoraussetzungen nicht geprüft seinen.

    HELP!!!

    Danke und Gruß
    bewe

    Guten Morgen wertes Forum,

    bezüglich der Dokumentation sind wir mittlerweile ganz gut. Nun allerdings folgendes Problem.
    Die neurologische Befunderhebung nach NIHSS wurde vollständig erbracht. Nun bemängelt der MDK dass nicht erkennbar ist, dass dies durch einen Arzt erhoben wurde. Wie können wir hierzu argumentieren?
    Herzlichen Dank
    Bewe

    Hallo Einsparungsprinz,

    ich habe mich wahrscheinlich sehr unklar ausgedrückt.
    Mit der 6-Monatsfrist ist gemeint, dass Einwendungen wegen Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung sowie gegen die Art der Abrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungszustellung geltend gemacht werden (Landesvertrag BaWü).
    Wir haben in diesen Fällen die Gutachten nicht innerhalb der 6 Monate erhalten. Prüfauftrag und die angeforderten Unterlagen wurden allerdings innerhalb 6 Wochen nach Rechnungsstellung erledigt. Nun meint der Kostenträger ( bezieht sich auf das Urteil B3 KR 23/05R ) wenn der MDK es nicht innerhalb der 6 Monate \"schafft\" ein Gutachten zu erstellen ist dies nicht das Problem der Kassen.
    Deshalb meine Frage.

    Gruß
    bewe

    Hallo wertes Forum,

    wir haben einige Fälle bei denen nicht innerhalb der 6-Monatsfrist ein Gutachten des MDK eingegangen ist. Wir sagen, dass nach Ablauf dieser Frist die Fälle für uns abgeschlossen sind. Der Kostenträger behauptet natürlich das Gegenteil.
    Frage: weshalb dann 6-Monatsfrist??

    Bei einem anderen Fall ist die Sachlage folgendermaßen:
    Fall aus Januar 2008; Prüfung Februar 2008, Gutachten zu unseren Ungunsten März 2008. Rückforderungsschreiben des Kostenträgers Oktober 2009.
    Frage: was tun wenn das Rückforderungsschreiben erst nach so langer Zeit kommt?

    Herzlichen Dank
    bewe