Beiträge von bewe

    Hallo Herr Hintz,

    wenn man es so auslegt, ist jede Infektion oder sonstige \"Komplikation\" ein ungeplantes, unvorhergesehenes Ereignis, und wir bräuchten die ganzen T80* Diagnosen nicht mehr.
    M.E. nach ist es hier T81.8, wenn Staph nachgewiesen, T81.4.

    gruß bewe

    Guten Morgen,

    ich denke auch die T80.8 kann nur verschlüsselt werden, wenn ein Aufwand damit zusammenhängt. Diese Diagnose würde ich verschlüsseln, wenn es z.B, zu einer heftigen Blutung kommt. Nur das legen einer neuen Braunüle zählt m.E, nicht dazu.

    gruß bewe

    Guten Morgen Forum,

    leider konnte ich über die Suchfunktion nicht fündig werden.
    Folgende Frage:
    Bei einer Patientin wird in einem anderen KH ein unklarer Sigmatumor diagnostiziert. Die Patientin wird uns vom Hausarzt zur OP zugewiesen.
    Geplant ist ein stationärer Aufenthalt zur Operation. Präoperativ wird zur genauen Lokalistation des TU eine Rektoskopie und Endosonographie durchgeführt. Danach ergab sich keine OP Indikation mehr. Der stationäre Aufenthalt erstreckte sich über 2 Tage. Der MDK ist nun der Meinung diese Untersuchungen hätten auch ambulant durchgeführt werden können. :d_gutefrage:
    Allerdings war ja die OP geplant.
    Greift hier das Urteil
    [i]Der 3. Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung fest, dass eine Krankenhausbehandlung stets dann notwendig ist, wenn sie aus der vorausschauenden Sicht des Krankenhausarztes unter Zugrundelegung der im Entscheidungszeitraums bekannten oder erkennbaren Umstände vertretbar ist[/i]


    Meinungen?

    Danke und Gruß
    bewe

    Guten Tag Forum,

    ich möchte diese Frage gerne nochmal aufgreifen.
    Patientin kommt mit Infektion nach PEG Wechsel. Es wurde 2 mal ein Vakuumversiegelung durchgeführt. Als HD war hier T85.5 kodiert. Der MDK ist der Meinung hier wäre die T81.4 korrekt. Ich würde allerdings die T85.87 kodieren, da eine Infektion bestand.
    Meinungen?

    Danke und Grüße
    bewe

    Wertes Forum,

    über die Suchfunktion bin ich leider nicht fündig geworden. Deshalb meine Frage zu den Mindestvoraussetzung; speziell hier die Aussage:
    Die Behandlung erfolgt durch speziell eingewiesenes medizinisches Personal, in Zuammenarbeit mit dem Krankenhaushygieniker und/oder einer Fachkraft für Hygiene unter Aufsicht des Krankenhaushygienikers.
    Wir haben eine Hygienefachkraft allerdings \"nur\" eine Hygienebeauftragten Arzt mit entsprechenden Kursen.
    Ist dies ausreichend?

    Über eine Antwort bwz links würde ich mich sehr freuen.

    Grüße
    bewe

    Sehr geehrtes Forum,

    beim Prüfen der Voraussetzungen für die Komplexbehandlung bei Schlaganfallpatienten stellt sich uns noch die Frage - wer kann neuropsychologische Maßnahmen - durchführen. Ist dies nur durch Neurologen möglich, oder können dies auch Internisten mit der entsprechender Ausbildung? :d_gutefrage:

    Herzlichen Dank
    bewe