Beiträge von Matt

    Hallo,
    danke für die Rückmeldung.

    Im großen und ganzen bin ich inhaltlich bei Ihnen.

    Allerding zu Ihrer letzten Frage:
    Wenn man das aktuelle PEPP System direkt im Fallpauschalenkatalog abgebildet hätte, denke ich hätte man eine Menge Entwicklungsarbeit bei der IT sparen können.
    Diese Entwicklungsarbeit zahlen im Endeffekt auch wieder die Häuser.

    Aber wahrscheinlich war das einfach politisch nicht tragbar.

    Liebe Grüße,

    Matt

    Liebes Forum,
    mir kam kürzlich die Idee, dass das PEPP System sich eigentlich ohne Probleme als Fallpauschale darstellen lässt. Wenn man für jede Vergütungsklasse eine eigene "Fallpauschale" anlegt und bei der endständigen Vergütungsklasse die OGW auf VWD+1 setzt und den Zuschlag = der Bewertungsrelation je Tag, dann kann man das aktuelle PEPP System perfekt in den DRG Katalog für Fallpauschalen überführen.
    Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Hier ein Beispiel:
    Edit: Beispiel anbei...Tabelle lies sich nicht einfügen.


    Liebe Grüße,

    Matt

    Hallo,

    nur eine Ergänzung. Im großen und ganzen kann ich mich Herrn Selter anschließen. Eine Sicherheit für die Ärzte muss uns soll es hier gar nicht geben. Da einfach nur korrekt und vollständig kodiert werden muss. Es soll hier keine Erlösoptimierung bei der Kodierung betrieben werden. Wenn die Ärzte einen Fall entsprechend der geltenden Kodier Regeln kodiert haben, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

    Es ist allerdings schon sehr interessant zu analysieren ob ein sich ergebender Erlössprung auch einen entsprechenden zusätzlichen Aufwand nach sich gezogen hat. Andernfalls sollte man diesen ggf. dem INEK melden, damit dieses das ggf. genauer analysieren kann.

    Man kann den Erlössprung sicherlich nicht in einer Tabelle im Definitionshandbuch nachlesen. Aber wenn man die komplette Falldokumentation hat, dann kann man mit Hilfe des Dokumentationshandbuches nachvollziehen, weshalb der Fall in die J08C springt und nicht mehr in der J11D landet. Dafür wurde das Definitionshandbuch ja geschrieben. Ein solches manuelles nachvollziehen eines Groupings ist allerdings oft etwas aufwändiger.

    Und Sie müssten dann eben schon alle ICDs und alle OPS zu Verfügung stellen die bei dem Fall für das Grouping relevant sind (sofern Ihr KIS das auswertet, die meisten Grouper markieren die für das Groupingergebnis relevanten Diagnosen und Operationen) ansonsten benötigt man alle.

    Viele Grüße,

    Matt

    Wenn es Ihnen darum geht, wie der Grouper genau arbeitet dann könnten Sie das in den Defintionshandbüchern "nachlesen".

    http://g-drg.de/G-DRG-System_2…nshandbuch_2017

    In diesen beschreibt das INEK, wann welche Diagnose wohin führt. Eine sachlogische Begründung muss es dafür aber nicht geben. Es liegt einfach an dem sich aus der Kalkulation ergebenden Behandlungskosten dieser Fälle.

    Haben ihre Ärzte eventuell bei dem Fall einen 1-425.2er OPS Code hinzuverschlüsselt? Das ist laut Definitionshandbuch der einzige OPS Code der sowohl zu einer J08C als auch zu einer J11D passt? (ist aber reine Spekulation)

    Viele Grüße,

    Matt

    Also im 2016er Katalog finde ich keine Schwankungen in der Größenordnung. Wenn ich in den Browser Kopfdaten den Kostenmittelwert durch die Bewertungsrelationen der DRG Teile (KOST_MW/Bewertungsrelation).
    Ergibt sich eine Spannbreite von:

    IK_DRG IK_KOST_MW IK_Bewertungsrelation IK_KOST_MW/IK_Bewertungsrelation
    K63D 403,17 0,141 2.859,36
    J68A 697,77 0,243 2.871,48


    Bei einer Bezugsgröße von 2.865,71

    Insofern sind die Differenzen aus meiner Sicht hier zu vernachlässigen und ggf. in Rundungsdifferenzen zu suchen, oder?

    Was 2017 angeht so hat GW hier ja schon die Begründung geliefert.

    VG,

    Matt

    Hallo Ron,

    es ist meist in Ihrem eigenen Interesse die Herleitung den Kostenträgern so transparent darzulegen, das diese ihre Herleitung akzeptieren können.
    Eine einzelne Zahl reicht hier in der Tat nie aus.

    Wenn die vom INEK ermittelten Kosten, Ihren Sachkosten in etwa entsprechen können Sie ja mit diesen Kosten rechnen. Ansonsten müssen/sollten Sie eine andere schlüssige Herleitung für Ihre Forderungshöhe ermitteln.

    Es gibt hier meines Wissens keine allgemeingültige Herangehensweise. Wir berechnen jedes geforderte Entgelt nach einem unserer Meinung nach angemessenen Schema und legen diese Berechnung den Kassen aber auch im Rahmen der Verhandlungen offen.

    Liebe Grüße,

    Matt

    Was ist denn das für eine schöne Absprache?
    Dann würde ich doch lieber gleich auf Fallbesprechungen verzichten. Ohne Fallbesprechung kann man dann auch weiterhin vergessene Leistungen nachkodieren?

    Haben Sie einmal bei Ihrer LKG nachgefragt, wieso eine solch einseitige Benachteiligung der KHs vereinbart wurde? Wenn schon dann sollte der MDK auch keine Diagnosen/Codes mehr streichen oder korrigieren dürfen :P

    Grüße,

    Matt

    Hallo,

    also aus meiner Sicht ist hier keine AWP Abrechnungsfähig. Beide Fälle mussten je de facto korrigiert werden. Weshalb wurde den beide Fälle angezeigt. Was war die Begründung für die Prüfung.

    Wenn die beim ersten Fall gar nichts mit einer eventuellen Fallklammerung zu tun gehabt hat dann könnte man eventuell etwas konstruieren. Aber wie gesagt ich würde hier nichts berechnen.

    Viele Grüße,

    Matt

    Hallo Thomas,

    dem Punkt mit der Verbringung/Verlegung werde ich nochmal nachgehen. Das ist ein guter Hinweis. Auf anhieb konnte ich hier in unserem Landesvertrags nichts finden. Aber selbst wenn hier die "Frist" von 21 Tagen auf 24h gekürzt würde, wäre das wahrscheinlich nicht in der Absicht des "Erfinders" gewesen. Da es etwas Spielraum eröffnet um die Fallklammerregel auszubremsen.

    Liebe Grüße,

    Matt

    Hallo Thomas,

    der Zeitabstand wäre doch hier zunächst irrelevant. Da die unterschiedlichen Strukturkategorien (TA vs. TP) die 21 Tage Regelung aushebeln (außer bei Jahresüberliegern) und somit keine Fallklammern mehr gebildet werden.
    Genau deshalb würde die Entlassung die Fallzahl mehren und die Klammerung unterdrücken.

    Liebe Grüße,

    Edit:
    GW: Es geht hier nicht darum solche Designfehler auszunutzen, sondern zu diskutieren. Wenn ich diese Ausnutzen wollte, wäre es ziemlich ungeschickt diese hier im Forum breitzutreten. Nur eine Anmerkung falls Ihr letzter Satz auf mich zugeschnitten war.

    Matt

    Hallo Zusammen,

    Kodier-Assi: Ich konnte auf die schnelle keinen Bezug zur 9-646 im Definitionshandbuch 2016 finden. Insofern ist dieser Code aktuell nicht Entgeltrelevant.

    Allerdings sollten alle Codes die es gibt immer korrekt kodiert werden. Wenn hier nur ein Augenmerk auf entgeltrelevante Codes gelegt wird, müssen wir uns nicht wundern wenn das INEK nur komische Ergebnisse ermittelt.

    Liebe Grüße,

    Matt