Hallo Herr Siefert,
als "Anfängerin" habe ich mit großem Interesse diese Diskussion verfolgt.
Mir ist dazu noch folgendes aufgefallen:
0507a Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom....
...Die korrekte Kodierung für das Kind ist:
T74.1 Körperlicher Missbrauch....
Darf dieser Kode dann nur verwendet werden, wenn keine Verletzungen / Schäden vorliegen?
Freundliche Grüße
C. Rehrl