Beiträge von NaSchu

    Guten Morgen an die AGFA Nutzer,
    im MDKM soll es möglich sein, nach erfolgloser Prüfung des MDK die Aufwandspauschale zu beauftragen.
    Bei uns läuft EOS als Rechnungsprogramm.
    Man sieht dort eine Meldung, dass neue MDK Rechnungen anstehen. Die Fälle dazu sind leider nicht zu finden.
    Kann mir jemand helfen? Wird der Rechnungssatz automatisch erzeugt oder muss ich die Leistung nach wie vor manuell anlegen?

    Grüße
    NaSchu

    Guten Morgen, vielleicht kann ich auch noch meinen Kommentar dazu abgeben.
    Ich habe bereits einmal solch eine Kodierrevision erlebt.
    Ein externer Anbieter wurde ins Haus geholt, die auffälligen Krankenakten zur Verfügung gestellt. Die Fälle wurden vorher von der Firma herausgesiebt.
    Schlussendlich hat die Firma lediglich gesucht, was noch hinzu zu kodieren wäre. Die bestehende Kodierung wurde nicht geprüft.
    Die Fälle wurden korrigiert, neue Rechnungen geschrieben.
    Mit dem Ergebnis, dass unendlich viele MDK Anfragen ins Haus flatterten, die Fälle zum großen Teil korrigiert werden mussten und man dort ankam, wo man vorher war.
    Schlechtes Bild fürs Haus!
    Zum Schluss gab es noch einen riesigen Ärger, weil die Firma natürlich ihr Geld wollte und ich kleines Licht die Frage gestellt hatte, aus welchem Grund die Fälle oberflächlich nach Kodierreserve geprüft wurden und nicht ganzheitlich.

    NaSchu

    Guten Morgen,
    mal ganz abgesehen von diesem Käse ;) ist für mich eine Vor-Ort Begehung immer noch ein Falldialog, die Betonung liegt hier auf Dialog.
    Wenn man als Krankenhaus hier derart beschnitten wird und keine Chance mehr hat, die Kodierung und Sachverhalte des Falles zu erörtern, macht diese Form der Prüfung meines Erachtens keinen Sinn mehr.

    Grüße

    Die Kassen finden das natürlich gar nicht lustig, wenn Nebendiagnosen nachkodiert werden.
    Aus deren Sicht ist das neue Verfahren dann absolut in Ordnung.

    Das wirre an der ganzen Sache ist ja vielmehr, dass die neuen Prüfaufträge für die UGVD den Nachsatz enthalten: "Liegen nicht kodierte verweildauerbegründende Nebendiagnosen vor".
    Hier darf/muss der MDK im Prinzip eine vollständige Kodierprüfung machen, um ggf. eine Nebendiagnose zu finden, die wir vergessen haben, die die Verweildauer begründen würde, um die AWP für die Kasse zu sparen. ?(
    Im Gegenzug darf das Krankenhaus aber keine Nebendiagnose nachkodieren. :evil:


    Trotzdem schönes Wochenende
    Grüße

    Es gab ein Arbeitsgespräch zwischen dem MDK und unserer Landeskrankenhausgesellschaft.
    Hierbei wurde festgestellt, dass bei Vor-Ort-Prüfung "vergessene Leistungen" nicht mehr hinzukodiert werden dürfen.
    In Einzelfällen dürfte ich den Fall vorab aus dem Fallgespräch entfernen lassen.
    Wenn sich das Herausnehmen von Fällen häuft, wird von den bilateralen Fallgesprächen Abstand genommen.
    Ein Umkodieren einer bereits abgerechneten Leistung wäre möglich, z.B. ein unspezifische in eine spezifische Diagnose umkodieren.

    Grüße zum Feierabend

    Wir haben zum großen Teil Inhouse Prüfungen mit dem MDK.
    Ich bereite die Fälle zwar gut vor uns sehe vorab, wenn etwas vergessen wurde.
    Dann kann ich den Fall aus der Prüfung nehmen lassen und eine Korrektur durchführen.

    Fällt mir aber im Gespräch mit dem MDK eine vergessene Diagnose auf oder streicht der MDK mir im Gespräch eine Diagnose und ich habe eine gleichwertige im Ärmel als Ausgleich, ist das dann offenbar nicht mehr möglich.
    Ich könnte wie beschrieben nur einen großen roten Strich an die Nebendiagnose in die Akte machen, so dass der MDK darüber stolpert ....
    Mir wurde jedenfalls aus erster Hand mitgeteilt, dass der MDK ab sofort keine Nachkodierungen mehr vornehmen wird.

    Wir werden sehen.... :whistling:
    Schöne Grüße nach München :)

    Guten Morgen,
    ich bin gespannt wie es sich unter der neuen PrüfVv entwickelt. Demnach ist ein Nachkodieren von vergessenen Diagnosen ausgeschlossen.
    Wie wird sich denn hier der MDK verhalten, wenn ich ihm die Diagnose im Vor-Ort-Gespräch in der Akte unübersehbar markiere, aber nichts dazu sage???
    Theoretisch müsste er sie nachkodieren. Tut er aber nicht!
    In den letzten Gesprächen mit dem MDK wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nicht dazu verpflichtet ist nachzukodieren. Angeblich gibt es danach ab und an tatsächlich Ärger mit den Kostenträgern.

    Grüße

    Was hat er denn 7 Tage im Krankenhaus gemacht?
    Ich wundere mich, dass die Polizei den Menschen ins Krankenhaus bringt nach einem vermuteten Amoklauf... confused.png
    Therapie, Diagnostik... ?
    Z03.2 Beobachtung bei Verdacht auf psychische Erkrankung wäre eine Möglichkeit
    Aber die stationäre Notwendigkeit und Verweildauer zu begründen wird wohl das größere Problem sein, als die Hauptdiagnose.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    wir haben auch Orbis und unser erster Fall ist mit KAIN und INKA durchgelaufen.
    Die Kasse hat mir den ordnungsgemäßen Empfang fernmündlich bestätigt.

    Heute kamen auch "frische" Prüfaufträge vom MDK für Fälle aus 2017.
    Ganz neu bei uns die Kassenfrage bei Prüfgrund sekundäre Fehlbelegung -UGVD, ob es nicht kodierte Nebendiagnosen gibt, die die verlängerte Verweildauer begründen.
    Hier geht es ja dann wohl um die Aufwandspauschale...?
    Heißt, der MDK hat zusätzlich eine komplette Kodierprüfung durchzuführen?!

    Gruß
    NaSchu

    Danke für die schnelle Antwort.

    Dieser Satz ist schon :thumbdown: sehr provokativ.
    Ich hab eigentlich einen guten Draht zu unserem MDK, aber dieser Rückschluss schwingt auch in Fallkonferenzen vor Ort ab und an mit und das ist nicht wirklich kollegial (freundlich formuliert :) ).

    Hallo zusammen,
    ich ?( grübele gerade einmal wieder über eine Formulierung des MDK.
    Kurze Info zum Fall:
    Der Patient kam mit akuter Pankreatitis, Komplikationen u.a. langzeitbeatmet und geht anschließend auf die hausinterne Geriatrie zur Weiterbehandlung, Mobilisation und Entlassplanung.
    Verlegung in eine Reha wird geplant, Antrag gestellt, Rehaplatz von der Kasse genehmigt.
    Nun geht es um die Kürzung der Verweildauer, weit über OGVD.
    Der MDK schreibt:"...mit Beantragung einer Rehabilitation nach §40 SGB 5 ist vom Wegfall der akutstationären Behandlungsnotwendigkeit auszugehen...."
    Streicht somit Tage, beginnend 3 Tage nach Antrag auf Reha- hier lag die Zusage der Kasse lange nicht vor.
    Die Begründung des MDK kann ich nicht nachvollziehen, ist der irgendwo nachlesbar??

    Gruß
    NaSchu