Danke für die Infos.
Wenn ich mir die Dokumentation der Datenübermittlung nach §301 anschaue, steht bei medizinischer Begründung in Anlage 3 lediglich "Diagnose Informationen".
Wenn ich das hier noch einmal für mich zusammenfassen darf:
Die Kasse bekommt lediglich vor Ablauf der KÜ eine Verlängerungsanzeige mit dem voraussichtlichen neuen Entlassdatum.
Mbeg an die Kasse kann lediglich Daten nach §301 enthalten, sprich aus Datenschutzgründen nicht viel mehr, als die Kasse schon bei Aufnahme schon erfahren hat, ggf. noch Nebendiagnosen in ICD Form.
Falls das der Kasse für eine Verlängerung der KÜ nicht genügt, muss sie den MDK beauftragen eine ausführliche med. Begründung anzufordern???, ... die ich dann dem MDK direkt zusende.
Ist das korrekt so?
Grüße
N. Schumann