Beiträge von NaSchu

    Hallo zusammen,

    bei uns wurde aus aktuellem Anlass die Frage aufgeworfen, ob bei einer Kürzung der Verweildauer durch den MDK dann auch das ZE für PKMS gestrichen werden muss, weil die Punkte an den gestrichenen Tage damit wegfallen und die restlichen nicht mehr für ein ZE genügen.
    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

    Grüße aus dem sonnigen Osten
    NaSchu

    Hallo zusammen,
    es scheint speziell eine Kasse zu sein, die hier die tollste Erleuchtung des Jahres hatte.
    Ich versuche es auch noch einmal im Guten, mit Anschreiben und Kopie der Prüfanzeige und farblich markiertem Schriftzug des MDK dass es sich um eine Prüfung nach §275 etc. handelt.
    Man kann ja mal versuchen bei den nächsten Prüfanzeigen vorab anzurufen um welche Art Prüfung es sich denn handelt.
    Denn wenn die nicht an Fristen gebunden ist, dann würde ich diese Art von Prüfungen nicht mehr mit in die Fallkonferenzen mit dem MDK nehmen und auch so erst einmal in den Stapel nach unten legen. :cursing:

    Schönes heißes WE wünscht
    Na Schu

    Ich habe hierzu noch einmal ein wenig recherchiert.
    In unserem Landesvertrag Brandenburg nach §112 steht im §8 Abs. 4, dass das Krankenhaus bei befristeter Kostenübernahme eine Verlängerungsanzeige an die Krankenkasse schicken muss. Rechtzeitig unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer.

    Hier steht jedoch nichts davon, dass es sich um einen Verlängerungsantrag handelt, den die Kasse vom Schreibtisch ablehnen darf.

    :?: :wacko:

    Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
    Das Thema "Verlängerungsanzeigen" kenne ich noch aus der Psychiatrie. Aber in der GTK war ich heute wie vom Donner gerührt, mit welcher Dreistigkeit diese Kasse vorab nur begrenzte KÜ gibt. Es sind auch nur 2 Kassen, die diese Verlängerungsanzeigen abfordern bzw. nur eine Kasse, die Ablehnungen in dieser Art und Weise schreibt.

    Vielleicht ist es auch sinnvoll einfach mal auf die Ablehnung mit einem Schreiben entsprechend Ihrer Formulierung zu antworten und darum bittet, dass die Kasse dieses Verfahren einstellt?!

    Eins steht fest: Langweilig wird es uns allen nicht :P

    Viele Grüße

    Guten Morgen,

    wir haben gerade ein paar "Problemchen" mit den Kostenzusagen für die geriatrische Tagesklinik.
    Eine bestimmte Kasse schickt eine Kostenzusage, meist für 14 Tage.
    Wir beantragen bei Bedarf eine Verlängerung.
    Der SMD dieser Kasse prüft und befindet: " keine weitere Kostenzusage. Von einem weiteren wesentlichen funktionellen Zugewinn nicht auszugehen."

    ?( wie kommt ein SMD aus der Ferne zu solchen Aussagen und wie reagiert man denn hier :?:
    Gibt es bestimmte Formulierungen, die man für den Verlängerungsantrag nutzen kann?

    Ich danke vorab und wünsche einen schönen Tag
    naschu

    Stimmt. Ich wäre nie drauf gekommen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht!
    Vielen herzlichen Dank und ein
    schönes WE wünsch
    NaSchu

    Hallo zusammen, ich stehe gerade komplett auf der Leitung und brauche dringend Rat.

    Eigentlich einfache Konstellation:

    Patientin, HD K80.00 geht nach erfolgter OP 5-511.11 auf die Geriatrie zur Geriatrischen Komplexbehandlung 8-855.01 für mehr als 14 Tage.

    Laut Definitionshandbuch landet der Fall in der G14Z. Mit Grouper online und hausintern aber nicht.

    Mit anderer OP schon, z.B. einer Appendektomie 5-470.- , die auch im DefHB steht.


    ?( ?( ?( ?( HILFE-

    Danke schon vorab und Grüße

    NaSchu

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Es handelt sich um einen Fall aus 2014. Die Prüfanzeige des MDK gemäß §275 Abs. 1c SGB V (gutachtliche Stellungnahme zu den erbrachten Krankenhausleistungen (S275 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V)) ist innerhalb der 6 Wochen Frist bei uns eingegangen.

    Ich würde der Kasse mal eine Antwort zukommen lassen und berichte dann demnächst.

    Viele Grüße und einen schönen Tag

    Gruß NaSchu