Beiträge von WLK

    Das Gericht hat die (anteilige) Kostenübernahme (für Viagra) durch die Beihilfe leider aus formalen Gründen abgelehnt - weil derlei Medikamente grundsätzlich von der Kostenübernahme durch die Beihilfe ausgeschlossen (worden) seien.

    Eine medizinische Erwägung unterschiedlicher Indikationen und vor allem auch unterschiedlicher Prognosen und Folgekosten konnte somit zur offensichtlichen Erleichterung des Gerichts - und des Amtsarztes - entfallen.

    Bei einem ähnlichen Streit um die Kostenübernahme für eine (Ersatz-) Perücke durch die Beihilfe wurde übrigens behelfsweise der (interne) Leistungskatalog der TK hinzugezogen, um die Angemessenheit von Kosten und Austauschintervallen zu verproben.