Beiträge von Satori

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Wir sehen schon die Diskussion mit dem MD kommen, sollte die spezifische Kodierung unter C relevant werden. Mit der Argumentation, dass diese Codes rein für Auswertungszwecke eingeführt worden sind, kommt man vor Gericht leider nicht weit, zudem eine entsprechende Regelung (z.B. Exkl.) zumindest im ICD fehlt.

    Die Argumentation mit der DKR 010a wird sich schwierig gestalten, da dann auch mit der C77.8 + U69. die Information vollständig abgebildet werden können. Die 0206a stellt ja einen anderen Sachverhalt dar.

    Wir haben aber auch sofort an die Klappenkodierung gedacht ^^

    VG

    Hallo zusammen,

    Bei uns wird gerade heiß diskutiert: Ab 2022 ist der ICD C77.8 folgende Info hinzugekommen:

    Sollen die betroffenen Lymphknotenregionen spezifisch angegeben werden, sind sekundäre Schlüsselnummern aus U69.5-! zu verwenden.

    Dort finden sich dann die spezifischen Lymphknotenmetastasen wieder. Die Info an sich ist ein wenig schwammig und enthält keine weiteren Informationen.

    Nun soll man so spezifisch wie möglich kodieren und die einzelnen LK-Metastasen wurden bisher dann auch spezifisch unter C77. kodiert. Uns erschließt sich der Sinn hinter dem neuen U-Code nicht.

    Sind bei mehreren Lymphknotenregionen nun die C77.8 + die entsprechenden U-Codes zu kodieren? Und hat jemand eine Idee wo der Unterschied zur einzelnen Kodierung im C77.-Bereich liegt/liegen soll?

    :/

    Ich freue mich auf Rückmeldung.

    VG Satori

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

    Wenn man den Beschluss soweit auslegt, haben sie natürlich Recht. Fakt ist aber auch, dass wir den Patienten ohne die eingetretenen Komplikationen gar nicht gesehen hätten. Im Zweifel würde ich diesbezüglich wahrscheinlich auch nicht streiten, da der Ressourcenverbrauch, wie gesagt, über den Aufenthalt hinweg auch zugunsten des Karzinoms geht.

    Bleibt noch die Frage nach der OPS-Kodierung. Hat hier jemand eine Idee?

    Mit freundlichen Grüßen

    Satori

    Hallo an alle Mitstreiter,

    ich prüfe gerade einen nicht ganz alltäglichen Fall. Patient mit einem distalen Sigmakarzinom wird auswärtig operiert. Dort erfolgte die radikale Rektosigmoidresektion. Intraoperativ zeigt sich ein komplexer Befund. Es kam zur Verletzung der Harnblase und zu einer Durchtrennung des Harnleiters. Der Patient wurde "notdürftig" versorgt und direkt aus dem OP in unseren OP verlegt. Die Nähte der Blase zeigten sich insuffizient-> Übernähung. Der Ureter zeigte sich livide, daher Entschluss zur Neoimplantation. Weiterhin erfolgte eine Nachresektion von 3 cm am Rektum mit Verschluss sowie die Anlage eines endständigen Stomas.

    Für mich stellt sich einerseits die Frage nach der Hauptdiagnose. Das Sigmakarzinom hat die Verlegung nicht veranlasst, hat aber wohl die meisten Ressorucen verbraucht.

    Die Kodierung für die Eingriffe an Harnblase und Ureter sind klar. Aber wie kodiere ich den Eingriff für die Nachresektion mit Blindverschluss und Stoma am besten? Als Rektumresektion mit Blindverschluss und Enterostoma oder doch getrennt, da der "Zwischenteil" schon fehlt und ein Teilschritt ja bereits im anderen Krankenhaus erfolgte. Dies ist dann, abhängig von der Hauptdiagnose, erlösrelevant (ca. 3000,-).

    Ich bin für alle Anregungen dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Satori

    Hallo an alle Mitstreiter,

    bin gerade auf diesen Thread gestoßen, da wir auch gerade diese Problematik haben. Aus der ICD habe ich jetzt nicht herausgelesen, dass die Codes bei Normalgewichtigen nicht kodiert werden können, zumindest wenn ein oder mehrere vorausgegangene Messungen vorliegen?

    Der Grad der Unterernährung wird gewöhnlich mittels des Gewichtes ermittelt und in Standardabweichungen vom Mittelwert der entsprechenden Bezugspopulation dargestellt. Liegen eine oder mehrere vorausgegangene Messungen vor, so ist eine fehlende Gewichtszunahme bei Kindern bzw. eine Gewichtsabnahme bei Kindern oder Erwachsenen in der Regel ein Anzeichen für eine Mangelernährung.

    Pat. ähnlich wie bei Ricco

    BMI 26,5

    Gewichtsverlust fast 15 % innerhalb von 2 1/2 Monaten, wir haben also Vormessungen

    Albumin 19

    Messung Kalorienzufuhr per Essensprotokoll erbrachte ca. 1100 kcal

    Fresubin, Smof Kabiven usw.

    Wir haben die E44.1 kodiert. Der MDK möchte die E46 eben mit der Begründung Standardabweichung weniger als 1. Aber da Albuminmangel wäre E46 ok.

    Gibt es schon Erfahrungen diesbezüglich? Oder lese ich den Absatz einfach falsch :/

    Viele Grüße

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Anregungen. Wir versuchen unser Glück mit der durchgeführten Isolierung und werden ggf. noch über den Ausgang berichten.

    Eine schöne Woche und viele Grüße

    Satori

    Liebes Forum,

    bei uns wird seit kurzer Zeit die Z94.80 - Zustand nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation ohne gegenwärtiger Immunsuppression regelmäßig durch den MDK gestrichen. Der Patient wurde aufgrund einer Pneumonie stationär behandelt. Es liegt ein Zustand nach Stammzelltransplantation vom 30.07.2014 vor. Wie der ICD-Code sagt, besteht zur Zeit keine Notwendigkeit der Immunsuppression. In diesem Aufenthalt wurde "nur" eine antibiotische Therapie eingeleitet.

    Hat schon jemand Erfahrungen mit der Streichung der Diagnose? Wie soll hier ein Ressourcenverbrauch belegt werden und wann kann dieser Code dann überhaupt kodiert werden?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Satori

    Hallo Herr Horndasch,

    es existiert mind. 1 Verfahren zur invasiven Messung der O2-Sätt im Hirngewebe (ptiO2-Sonden) und genau das ist mein Problem (Abgrenzung zum nichtinvasiven Verfahren) bei der Anwendbarkeit des OPS 8-924.
    Die von Ihnen erwähnte FOKA Anfrage ist mir bekannt und hilft nicht wirklich weiter, da die Anfrage "unscharf" formuliert ist und die Quelle für das GA, indem INVOS mit venöser Sauerstoffsättigungsmessung gleichgesetzt wird, nicht benannt wird.

    Etwas erstaunlich finde ich, dass dieses Thema bisher im Forum nicht weiter diskutiert wurde, da es sich um ein Verfahren mit erhöhtem Aufwand und bei schwerkranken Patietnen handelt, was wiederum eine nicht unerhebliche Erlößrelevanz im Einzefall nach sich zieht. Sollte es etwa eine andere Lösung zu diesem Problem geben????

    Mit freundlichen Grüßen

    Es stellt sich die Frage ob bei INVOS-Einsatz der OPS 8-923 (Monitoring der hirnvenösen Sauerstoffsättigung) kodiert werden kann;

    bzw.der OPS 8-924 (invasives neurologisches Monitoring),
    da hier das Inkl.: "Monitoring der Sauerstoffsättigung im Hirngewebe" heisst und im Inklusivum nicht noch mal extra darauf abgehoben wird, das diese Messung "invasiv" zu erfolgen hat.

    Falls eine solche Kodierung nicht möglich sein sollte, bitte ich um alternative Kodiermöglichkeiten....

    Mit freundlichen Grüßen im trüben November