Vielen Dank für die Rückmeldung. Wir sehen schon die Diskussion mit dem MD kommen, sollte die spezifische Kodierung unter C relevant werden. Mit der Argumentation, dass diese Codes rein für Auswertungszwecke eingeführt worden sind, kommt man vor Gericht leider nicht weit, zudem eine entsprechende Regelung (z.B. Exkl.) zumindest im ICD fehlt.
Die Argumentation mit der DKR 010a wird sich schwierig gestalten, da dann auch mit der C77.8 + U69. die Information vollständig abgebildet werden können. Die 0206a stellt ja einen anderen Sachverhalt dar.
Wir haben aber auch sofort an die Klappenkodierung gedacht
VG