Einen guten Tag in die Runde,
im AOP-Abrechnungsbereich gibt es mal wieder eine unsichere Abrechnungssituation, gemeint ist der Zuschlag für den erhöhten Hygieneaufwand. Dieser soll ja rückwirkend zum 01.01.2024 in der Abrechnung berücksichtigt werden, allerdings nur, soweit das Krankenhaus keine Förderung nach §4 Abs. 9 KHEntgG bezieht (Zuschlag Hygieneförderprogramm). Gegen diese Regelung hat die DKG Veto eingelegt und verlangt die einheitliche Vergütung von Vertragsärzten und Krankenhäusern. Entscheidung noch ausstehend.
Allerdings haben ja die Krankenhäuser für das laufende Jahr keine gültigen Budgetvereinbarungen, sondern nur für die Jahre zurück, diese werden dann im Laufe des Rechnungsjahres abfinanziert. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass für 2024 keine Förderung erfolgt und die Abrechnung der Hygienepauschale bei der AOP nicht gestrichen werden kann (ist eine Argumentation...).
So zwei unterschiedliche Vorgehen, Variante 1 ist noch im Laufe, Variante 2 ist eine Hausinterpretation.
Wie würden Sie dies bewerten?
mit freundlichen Grüßen
stei-di