Guten Morgen in die Runde,
uns stellt sich die Frage, wie praktisch mit den Behandlungsfällen umgegangen werden kann/soll, die primär im AOP-Bereich aufgenommen wurden und bei denen sich dann im Nachgang herausstellt, dass diese Behandlungsfälle dem Bereich der Hybrid-DRG´s zugeordnet werden müssen. Eine Abrechnung im AOP-Bereich fällt ja definitiv aus, der kommende Aufnahmegrund Hybrid-DRG ist aber allein dem "stationären" §301-Bereich vorbehalten. Wandeln Sie diese Behandlungsfälle vom Status AOP in den Bereich Hybrid-DRG und rechnen diese dann über den Weg ab?
MfG stei-di