Beiträge von stei-di

    Guten Morgen in die Runde,


    uns stellt sich die Frage, wie praktisch mit den Behandlungsfällen umgegangen werden kann/soll, die primär im AOP-Bereich aufgenommen wurden und bei denen sich dann im Nachgang herausstellt, dass diese Behandlungsfälle dem Bereich der Hybrid-DRG´s zugeordnet werden müssen. Eine Abrechnung im AOP-Bereich fällt ja definitiv aus, der kommende Aufnahmegrund Hybrid-DRG ist aber allein dem "stationären" §301-Bereich vorbehalten. Wandeln Sie diese Behandlungsfälle vom Status AOP in den Bereich Hybrid-DRG und rechnen diese dann über den Weg ab?

    MfG stei-di

    Guten Morgen in die Runde,


    vielleicht hat hier jemand eine ähnliche Konstellation und kann mir weiterhelfen: Wir haben bei uns im Verbund eine neurologische Reha-Einrichtung, diese hat aber auch Akutbetten nach Krankenhausrecht für die neurologische Früh-Reha. Vereinbart ist hier ein Tagessatz zzgl. Pflegeentgelte, diese (beiden) Entgelte werden (wie im PEPP-Bereich) auch als Zwischenrechnung abgerechnet. So weit so gut... Nun kommen die Kostenträger und weisen die Pflegeentgelte ab und akzeptieren nur die somatischen Tagesentgelte. Die Pflegeentgelte sollen gesammelt mit der Schlussrechnung abgerechnet werden, dies soll eine Vorgabe aus einer Fortschreibung des §301 sein. Ich habe gesucht und leider nichts gefunden, die Fortschreibungen regeln m. M. n. nach ja auch nur technische Belange, wie z. B. die Entgeltschlüssel.


    Gibt es hier in der Runde ein Krankenhaus, dass ein ähnliches Behandlungs/Abrechnungsgeschehen hat und auch hiervon betroffen ist? Wo finde ich diese Vorgaben im §301?


    Vielen Dank schon mal im Voraus

    MfG stei-di

    Guten Morgen zusammen,


    meiner Meinung nach ist der Knackpunkt die Formulierung anderer Standort unseres Krankenhauses, das sind dann logistische Probleme des Krankenhauses und verbleiben beim Krankenhaus. Anders würde ich es sehen, wenn externe Stellen eingebunden wären.

    MfG stei-di

    Hallo Biene,


    für das ZE2023-138 gelten die Fußnoten 4,6 und 10 in der FPV. Die Fußnoten 4 und 6 lassen wir mal unbeachtet, Startpunkt ist die Fußnote 10 mit der Definition des Schwellenwertes von 2.500,00€. Ab diesem Wert wird der gesamte Betrag abgesetzt, wenn der Betrag darunter liegt, wird gar nichts angesetzt. Ist halt so bei Schwellenwerten oder Fixpunkten, es gilt immer alles oder nichts...

    MfG stei-di

    Einen guten Tag in das Forum,


    ich habe eine Nachfrage bezüglich der Neuregelung §45 Abs. 1a SGB V und den hierin verankerten Anspruch auf Lohnersatzleistung bei der Mitaufnahme von Begleitpersonen aus medizinischen Gründen. Ich füge mal die entsprechende Bescheinigung als Anlage ein und stelle die Fußnote 3 zur Debatte. Bislang hatten wir sehr unterschiedliche Akzeptanz der Mitaufnahme der Begleitperson, vielen Kassen legten dann für sich ein jeweils anderes Lebensalter als Grenze fest. Ist diese Grenze jetzt allgemein bei 9 Jahren definiert und von allen Kostenträger akzeptiert?

    Haben Sie schon Erfahrungen bzw. Rückmeldungen? Wäre ja endlich mal Zeit, eine genaue Altersgrenze zu haben.

    Vielen Dank schon mal...

    MfG stei-di

    Guten Morgen zusammen,


    eine ähnliche Problematik hatten wir doch vor geraumer Zeit mit der vorstationären Behandlung und der Frage der ausgeschöpften fachärztlichen ambulanten Behandlung, Stichwort ambulant vor stationär. Aber unter den Ausführungen von MiChu sollte dies kein Problem sein. Pikant ist dann aber die Portimplantation im AOP-Bereich (ambulant), die von den Kostenträgern in poststationär gedrückt wird und diesen Grundsatz dann nicht mehr kennt....

    MfG stei-di

    Guten Tag in die Runde,

    ich benötige mal das Schwarmwissen der Orbis-Nutze hier im Forum: Wir wollen die teilstationäre DRG 740Z für die radiologische Diagnostik in Sedierung oder Anästhesie abrechnen. Hierzu bedarf es keiner Zulassung einer Tagesklinik, bei einer überschaubaren Fallzahl kann das "nebenbei" im KH laufen. Wir haben jetzt den ersten potentiellen Fall und im Nice:

    - die Aufnahme in teilstationär geändert,

    - bei den Fallbesonderheiten die Tagesklinik hinterlegt,

    - den Trigger-OPS 1-999.3 zusätzlich zum MRT erfasst,

    und nichts passiert. Ich hätte erwartet, dass die teilstationäre DRG aufgrund des Behandlungssetting teilstationär und dem OPS 1-999.3 generiert wird, allerdings wird keine DRG im Workplace angezeigt. Gedankenfehler??? Hab ich was übersehen? Ich stehe auf dem Schlauch...


    MfG stei-di