Beiträge von stei-di

    Guten Morgen,

    dieses Thema bewegt uns schon einige Zeit, die finanzielle/steuerliche Seite ist das geringste Problem. Wir wollen die Patienten in separaten Bereichen des Hauses unterbringen, schaffen aber nicht die technische Hürde: die Patienten müssen im KIS geführt werden, allein schon um die Küchenanforderungen bedienen zu können und auch im Evakuierungsfall niemanden zu "vergessen". Allerdings sind es ja keine Patienten sondern Gäste. Damit fehlt es bei der Fallanlage im KIS in der Auswahlmöglichkeit des "Aufenthalt-Status".

    Und hier sind wir dann vorerst geendet...

    MfG stei-di

    Guten Morgen Herr Büttner,

    die SFB (sozialmedizinische Fallberatung) kenne ich aus meiner lang zurückliegenden Zeit bei einem Kostenträger. Diese sehe ich persönlich total unkritisch, wir argumentieren ja auch immer, dass bei den Sachbearbeitern der Kostenträger in der Regel der medizinische Sachverstand nicht ausreichend vorhanden sei (dies aber ohne Vorwurf oder Abwertung!). Insofern dient diese Vorberatung einer Vorselektion der Behandlungsfälle und ist fachlich/sachlich nicht zu beanstanden. Aber ob der MD dabei Erkenntnisse aus Begutachtungen von anderen Häusern mit einfließen lassen kann/darf, vermag ich rechtlich nicht zu beurteilen. Dies mögen doch die Juristen hier im Forum bewerten.

    MfG stei-di

    Guten Tag zusammen,

    ich stelle hier ganz hart auf die getrennte Fallführung der einzelnen Behandlungsepisoden ab, die Rechnungslegung innerhalb der Fallkette hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Genau aus diesem Grunde plädiere ich immer dafür, auch bei nur stundenweisen Abwesenheiten dies peinlichst zu dokumentieren und einen neuen Fall aufzubauen. Gegenüber aller möglichen Forderungen unter den möglichen/unmöglichen Situationen können Streitigkeiten um Transportkosten ganz schnell zu peanuts werden...

    MfG stei-di

    Hallo Sabsi1990w,

    eine Diagnosekodierung im Sinne der Kodierung und der Abrechnung müssen nicht immer deckungsgleich sein. Fallführend ist natürlich die Diagnose, die die Aufnahme veranlasst hat. Dies muss bei einer Fallkopplung dann nicht zwingend der Abrechnungshauptdiagnose sein, diese generiert sich (in der überwiegenden Anzahl der Fälle) aus der Hauptdiagnose des ersten Falles.

    MfG stei-di

    Guten Morgen zusammen,

    auch ich würde sagen, dass der Ort der Leistungserbringung der plastisch-ästhetischen OP für die Komplikationsbehandlung unerheblich ist. Allenfalls für eventuelle Ansprüche der Patientin gegen den ersten Leistungserbringer hat das einen rechtlichen Belang. Die rechtliche, wirtschaftliche Aufklärung hat einen sehr hohen Stellenwert. Diese sollte/muss immer vorab erfolgen, wir weisen regelhaft bei der Erst-OP auf diesen Sachverhalt hin, gerade bei unerwünschten Behandlungsverläufen (so lautet unsere Formulierung dafür).

    MfG stei-di

    Guten Tag Zwart,

    im §301-Datensatz der Rechnung ist ein Datenfeld für die ToB enthalten, hier wird allein die Anzahl der nicht berechneten Behandlungstage ausgewiesen. Der MD hat uns jetzt unabhängig von den bereits übermittelten ToB den Aufnahmetag weggekürzt, so dass wir zum Schluss zwei gekürzte Tage haben und damit dann (unglücklicherweise) den Wechsel in eine Tages-DRG. Problematisch wird allein die Kommunikation an den Kostenträger, das und welcher der Behandlungstage denn nun "unser" ToB ist. Wie immer im Leben: Kommunikation ist alles...

    MfG stei-di

    Hallo zakspeed,

    das beruhigt mich dann aber doch :) .

    Einzig Bauchschmerzen bereitet mir die Datumsangabe bei den ToB´s, hier wird der "Rechnungskürzungstag" ausgewiesen und gerade nicht der eigentlich zu kürzende Aufnahmetag. Ist meiner Meinung nach aber nur ein kosmetisches Problem (hoffe ich), der uGVD-Abschlag wird korrekt ermittelt.

    MfG stei-die

    Guten Morgen in das Forum,

    für die praktische Umsetzung von Verweildauerkürzung unter ORBIS EOFM würde mich das Vorgehen in anderen Orbis-Häusern interessieren:

    Wir prüfen bei uns im Rahmen des Kodierabschlusses proaktiv die Verweildauer und die Behandlungsdokumentation im Hinblick auf mögliche MD-Überprüfungen. Oftmals wird der erste Behandlungstag dann im Rückblick als höchst kritisch eingeschätzt, dieser hätte dann auch prästationär erbracht werden können. Man könnte dann über die Fallkorrektur einen derartigen Aufenthalt "hinbiegen", aus den unterschiedlichsten Gründen möchten wir aber den tatsächlichen Aufenthalt im KIS beibehalten. Bislang haben wir dann im Abrechnungsfall die entsprechende Anzahl der nicht zu berücksichtigenden Tagen im EOFM eingestellt (Ende Abrechnungszeitraum). Diese Tage werden dann in der Rechnung folgerichtig als ToB (Tage ohne Berechnung) ausgewiesen und der uGVD-Abschlag erzeugt. Bis hierhin alles ok, aber dann kommt der MD und stellt auch wieder folgerichtig fest, dass der erste Tag medizinisch nicht gerechtfertigt sei, unsere Rechnungskürzung (Verweildauerreduzierung zum Ende) nimmt er nicht zur Kenntnis, er bewertet ja nur die medizinische Notwendigkeit der Behandlungstage. Technisch ist mir aber kein Kniff bekannt, wie eine Rechnungskürzung am Behandlungsbeginn erzeugt werden kann.

    Kann mir die gesammelte Intelligenz der ORBIS-Nutzer aus diesem Dilemma heraushelfen oder gibt es technisch gar keine andere Möglichkeit??

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

    Guten Morgen Bernd F.,

    genauso verzwickt war mein Gedankengang. Rein formell hätten wir den Patienten nach erfolgter Untersuchung zurück ins verbringende Krankenhaus bringen müssen und die dortige Krankenhausbehandlungszeit hätte dort erst nach Wiedereintreffen des Patienten beendet werden dürfen. Total lebensfremd, aber nur so rechtlich (formell) korrekt...

    MfG stei-di