Hallo Hütti,
ob ein Eingriff im AOP-Katalog steht oder nicht, ist für eine Prüfung der uGVD m. M. nach unerheblich. Prüfung ambulantes Potential und Prüfung uGVD sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Im Idealfall sollte eine Dokumentation so geführt werden, dass jederzeit nachvollziehbar ist, warum der Patient zwingend das stationäre Umfeld zur Behandlung benötigt (dass eine unterschiedliche Sicht der Dinge existiert, ist der Natur des Sache geschuldet) und andere Alternativen nicht ausreichend sind. Die \"Rettung\" des uGVD-Abschlages ist dabei ein angenehmer Nebeneffekt, man dokumentiert aber das medizinische und pflegerische Geschehen ohne monetäre Hintergedanken.
Sind zwar Idealvorstellungen, aber so habe ich das als Anfänger beigebracht bekommen.
Mfg di-stei