Moin moin an das Forum,
ich denke mal (und akzeptiere ich dann das auch), dass der Prüfgund das Ausmaß der \"Prüfbaustellen\" bestimmt. Wenn der MDK als die Verweildauer (egal ob uGVD oder oGVD) prüft, erscheint bei unserem MDK im \"Vorwort\" zum Gutachten der Passus, dass alle Haupt- und Nebendiagnosen geprüft werden um eine sachgerechte Ermittlung der DRG (als Grundlage der weiteren Prüfung) zu ermöglichen. Logisch und nachvollziehbar. Die andere Fallgestaltung, wo nur die Kodierung geprüft werden sollte (lt. Prüfauftrag) und dann die Prüfung ausgeweitet wurde, ist mir nicht erinnert, was sicherlich auch an den allumfassenden Prüfgründen liegt (Prüfung HD und Schweregrad, ist die Verweildauer nachvollziehbar - alles in einer Prüfanzeige).
MfG di-stei