Beiträge von stei-di

    Moin moin an das Forum,

    ich denke mal (und akzeptiere ich dann das auch), dass der Prüfgund das Ausmaß der \"Prüfbaustellen\" bestimmt. Wenn der MDK als die Verweildauer (egal ob uGVD oder oGVD) prüft, erscheint bei unserem MDK im \"Vorwort\" zum Gutachten der Passus, dass alle Haupt- und Nebendiagnosen geprüft werden um eine sachgerechte Ermittlung der DRG (als Grundlage der weiteren Prüfung) zu ermöglichen. Logisch und nachvollziehbar. Die andere Fallgestaltung, wo nur die Kodierung geprüft werden sollte (lt. Prüfauftrag) und dann die Prüfung ausgeweitet wurde, ist mir nicht erinnert, was sicherlich auch an den allumfassenden Prüfgründen liegt (Prüfung HD und Schweregrad, ist die Verweildauer nachvollziehbar - alles in einer Prüfanzeige).
    MfG di-stei

    Hallo Rotes_Tuch,

    leider ist es an der Tagesordnung, dass ein geregeltes Vorgehen seitens des MDK ein Wunschdenken ist. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei MDK-Akteneinsichtnahmen \"vergessene\" Diagnosen sang- und klanglos vom MDK übernommen wurden und im Gutachten mit der entsprechenden Begründung gewündigt/dargelegt wurden (leider nur vom örtlichen MDK). Bei allen anderen Begutachtungen blieb nur der Weg über Rechnungsstorno und Korrektur der Daten. Ist aber auch die Ausnahme, dass Diagnosen gefunden werden, i.d.R. werden ja Diagnosen nicht anerkannt.
    MfG di-stei

    Hallo bany,

    wieso schreiben Sie Gegengutachten an den MDK? Herrin des Begutachtungsverfahrens ist die Krankenkasse, die Ihnen letztendlich auch die Konsequenzen aus den Gutachten mitteilen muss/wird (Aufforderung zur Rechnungskorrektur, Übersendung korrigierer Daten). Wir haben in solchen Fällen einfach einen Widerspruch an die Krankenkasse geschrieben, in dem wir mitteilten, dass nach Durchsicht der Med.-Doku sowohl unsere bisherige Abrechnung als auch das Gutachten des MDK nicht korrekt sei und wir nachfolgend die bisherige Abrechnung stornieren, die Daten korrigieren und neue Meldesätze versenden werden (incl. Neuabrechnung). Als Schmankerl kam am Ende des Widerspruches der Verweis auf die Anforderungen an die Substantiiertheit von Gutachten und Verweis auf die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme, wurde dann im Großen und Ganzen von fast allen Beteiligten auch akzeptiert. Klar ist, dass durch die Neuabrechnung ein neuer Fristbeginn zum Tagen kommt, aber Prüfung ist ja éh schon am Laufen.
    Einen angenehmen Tag wünscht di-stei

    Guten Tag,

    Danke für Ihre Antworten.
    Codemaker: die Crux an dieser nicht erfolgten Rückverlegung ist der Zeitabstand zwischen verlassen KH B und erscheinen des Patienten am Folgetag zur erneuten Aufnahme in KH A. Wenn ich den Entlassungszeitpunkt aus KH B und Neuaufnahme in KH A am Folgetag nehme, liege ich über 24 Stunden. Wenn ich die Zeit der Rückverlegungsprüfung bzw. den Entscheidungszeitpunkt im KH A, dass eine weitere Behandlung nicht notwendig sei, nehme, komme ich unter 24 Stunden. Aber Dank der Aussage von Herrn Schaffert (deckt sich mit meiner \"gefühlten\" Beurteilung) kommt der zweite Abschnitt nicht zum Tragen.
    MfG di-stei

    Guten Tag Herr Horndasch,

    sicher hat jede Seite eine etwas andere (eigene) Sicht auf bestimmte Sachverhalte. Gundsätzlich gelten ja Aufenthalt in KH A und KH B als Verlegungsfälle mit Abschlägen (aufgrund der jeweiligen Behandlungsdauer in den KHérn). die wirklich prekäre Sache ist, dass der Patient am Folgetag bei uns wieder stationär aufgenommen wurde und jetzt abrechnungstechnisch Minuten über den Sachverhalt Rückverlegung/Wiederaufnahme entscheiden.

    MfG di-stei

    Einen sonnigen guten Tag an das Forum,

    in der Suchfunktion habe ich so einen Fall nicht gefunden und stelle ihn hier zur Disskusion:

    Aufnahme im KH A, Behandlung in A und Verlegung nach KH B, in B Weiterbehandlung und Rückverlegung nach KH A. Aber in KH A wird nach Prüfung der Behandlungsnotwendigkeit festgestellt, dass unser KH A für die weitere Behandlung nicht geeignet ist, daher keine Aufnahme sondern Entlassung nach Hause (alles in der Notaufnahme!). Für KH A ist die Abrechnung relativ klar: Verlegungsfall und Schluss. Aber wie verhält es sich für KH B, eine stationäre Aufnahme bei Rückverlegung erfolgte nicht, daher in meinen Augen auch keine Rückverlegung.

    Wie sehen Sie die abredhnungstechnische Seite dieser \"Rückverlegung\"?
    Einen angenehmen Tag wünscht di-stei

    Guten Morgen,

    wenn man die örtliche Komponente vernachlässigt, würde ich eine getrennte Abrechnung beider Leistungserbringer sehen. Der OP-Saal wird ja nur zur Verfügung gestellt, einen Verantwortungsbereich des KH bzw. des \"Saalinhabers\" sehe ich nicht. Wenn der Niedergelassene in seinen Praxisräumen operiert hätte, wäre der Verlauf auch so gekommen und die KH-Einweisung der Abschluss der AOP-Behandlung. Alles in allem würde ich nicht auf den \"Tatort\" sondern auf die Verantwortlichkeit/Einflussnahmemöglichkeit abstellen.
    Ein angenehmes WE wüscht di-stei

    Guten Tag,

    die Meinung des MDK war bei uns überwiegend, dass ambulante oder teilstationäre Behandlung ausreichend und zweckmäßig wären, insbesondere da in unserer Region ein KH mit teilstationärer Onkologie in 40 km Entfernung behandelt. Zu prüfen bei stat. Erbringung wären Infusionen vor oder nach Chemo, bei uns hat dieser Umstand die meisten Fälle \"gerettet\"
    MfG di-stei

    Einen guten Morgen an die Forumistinnen/en,

    seit dem letzten Beitrag ist einige Zeit ins Land gegangen und wir haben die Möglichkeit, jetzt die ersten Aufwandspauschalen mit der neuen Höhe von 300€ abzurechnen. Und genau da liegt mein Problem: Die von \"Systemlernender\" erwähnte Rahmenempfehlung kann ich auf der Seite der DKG nicht entdecken, vielmehr wird dort eine Stellungnahme zu dem Gerichtsurteil S7 KR 405/08 abgegeben, dessen Fazit (so ich das richtig interpretiere) ist, dass bei (Behandlungs)Überliegern die neue, erhöhte MDK-Aufwandspauschale berechenbar ist.
    Kann mir ein Forummitglied eine Fundstelle für die Rahmenempfehlung zwischen DKG und GKV-Spitzenverband mitteilen damit wir uns Schiftverkehr ersparen können der u.U. nicht notwendig ist.
    Danke und einen angenehmen Tag wünscht di-stei
    (noch 20°, bedeckt und seeehr angenehm)