Guten Morgen,
dieses Verfahren bemerken wir hier seit ca. 6-7 Monaten. Zitate aus dem letzten Schreiben des MDK: \"Nach Widerspruch seitens des Krankenhauses erfolgte ebenfalls durch den MDK xyz die Erstellung eines Widerspruchsgutachtens. Damit ist entsprechend der Vereinbarungen im Steuerungsgremium die Widerspruchsbearbeitung abgeschlossen. Eine Einschruchsbearbeitung ist nur bei neuem Abrechnungsdatensatz möglich. Eine disbezügliche Klärung ist nur durch die Kasse mit dem Krankehaus möglich.\"
Wir haben versucht mit der Kasse zu reden, dass \"Vereinbarungen im Steuerungsgremium\" kassenintern sinnvoll seien aber keine rechtliche Außenwirkung entfalten können, wurde aber nicht akzeptiert. Die Kasse verrechnet daraufhin und wir klagen. Ich hoffe mal, wenn der erste Fall durch ist, wird dieses Gebaren auch enden. Unbestritten ist es sinnvoll den ersten Widerspruch ausführlichst zu formulieren aber viele Argumente ergeben sich doch erst durch das Austauschen von Meinungen/Ansichten.
MfG di-stei