Guten Morgen,
mein Beitrag beschreibt die Erfahrungen, die wir gemacht haben, soll kein \"Allseligmacher\" sein. Die Rechnungsabweisung müsse m.M nach die letzte abgewiesen Meldung sein, da ja als erstes die Aufnahmemitteilung zurückkommen müsste (bei fehlender Mitgliedschaft). In diesem Fall beginnen wir, sofern der Pat. schon entlassen ist, mit den Nachforschungen (Holms und Watson lassen grüßen). Anders kann man die Daten ja nicht bekommen und kann dann auch nicht die gewählte Krankenkasse kontaktieren. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Meldungsabweisung aufgrund fehlender Mitgliedschaft relativ schnell gehandhabt wird (um Bearbeitungsfristen o. ä. Fristen nicht zu überschreiten). Wenn das Krankenhaus die Abweisung akzeptiert, gilt sie (die Meldung) in meinen Augen immer noch als nicht zugestellt. Wenn ich dem nichts entgegenhalte und die Meldung gleich nach Rück/Absprache erneut übermittle, muss ich mir wohl oder übel den neuen Fristbeginn gefallen lassen.
Wir haben mir dieser unserer Verfahrensweise gute Erfahrungen gemacht und werden sie auch so weiter handhaben (wobei ich gestehen muss, dass ich [jetzt KH] lange bei den \"anderen\" gearbeitet habe und weiss, wie die andere Seite tickt und wass sie kann und wo die Grenzen des Machbaren sind).
Ein angenehmes WE wüscht di-stei