Guten Morgen Herr Stephan,
genau Ihre Beweggründe lagen bei uns auch vor, Bedenken hatten die Juristen wegen Hotelleistungen in öffentlichen Krankenhausbereichen. Wie handhaben Sie denn die steuerrechtliche Seite?
MfG stei-di
Guten Morgen Herr Stephan,
genau Ihre Beweggründe lagen bei uns auch vor, Bedenken hatten die Juristen wegen Hotelleistungen in öffentlichen Krankenhausbereichen. Wie handhaben Sie denn die steuerrechtliche Seite?
MfG stei-di
Guten Morgen Kanari,
die beiden Bezeichnungen Patient und ohne Behandlung schließen sich eigentlich gegenseitig aus. Wir hatten vor ganz langer Zeit mal die Überlegung, bei "ängstlichen" AOP-Patienten eine Selbstzahlerübernachtung anzubieten, wurden dann aber von juristischer Seite ausgebremst. Ein Krankenhaus ist halt kein Hotel, allein Begleitpersonen haben aufgrund ihres Status Anspruch auf Kost und Logis ohne Behandlung.
MfG stei-di
Guten Morgen Horschi,
ich kenne es so:
Zuzahlpflicht liegt vor: auch über den Jahreswechsel hinweg werden die Tage bezahlt, die zu zahlen sind (bis zur Erreichung der 28), mit Jahresende endet nicht automatisch die Zuzahlung. Aber die Tage des neuen Jahres werden diesem bereits "gutgeschrieben".
Zuzahlpflicht liegt nicht vor (weil bereits 28 Tage gezahlt): Auch mit dem Beginn des neuen Jahres besteht für diesen Fall keine Zuzahlpflicht, diese lebt dann erst mit einem neuen Behandlungsfall auf.
MfG stei-di
Hallo Nails,
ich sage mal, nehmen Sie den Fachabteilungsschlüssel, unter dem die angedachte/geplante vollstationäre Behandlung geführt worden wäre.
MfG stei-di
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.
MfG stei-di
Hallo in die Runde,
ich möchte gerne meine Anfrage wieder nach vorne bringen... ist dieser Gedankengang so ungewöhnlich oder so lapidar, das keine Rückmeldungen erfolgen?
MfG stei-di
Einen schönen, guten Morgen in die Runde,
ich habe da eine Frage, in der wir hier nicht weiterkommen: Eines unserer Krankenhäuser hatte zeitlich befristet die Erlaubnis, elektive Endoprothetik (Knie und Schulter) zu erbringen. Diese zeitlich befristete Erlaubnis ist ausgelaufen, im Landeskrankenhausplan sind keine orthopädische Betten mehr aufgeführt. Ist dieses "Erbringungsversagen" allein auf die allgemeinen Kostenträger begrenzt und können wir diese Leistung bei einer entsprechenden Aufklärung auch weiterhin selbstzahlenden Patienten anbieten? Ich persönlich würde dies bejahen wollen, sehe allerdings die große Gefahr, dass z. B. die Patienten der PKV keine Erstattung beantragen können und daher sich kein Patient diesem Kostenrisiko aussetzen wird. Auch ist ein Unterschied zum plastisch-ästhetischen Bereich deutlich vorhanden, für die endoprothetische Versorgung liegt ja immer eine medizinische Indikation vor.
Vielen Dank für Rückmeldungen
MfG stei-di
Guten Morgen Herr Offermanns,
damit beschreiben Sie genau die Problematik, die ich hier sehe. Wir haben zwischenzeitig die Portimplantation als AOP abgerechnet und werden sehen, wie sich der Kostenträger in diesem MD-Verfahren positioniert. Persönlich sehe ich hier dunkelschwarz...
MfG stei-di
Guten Tag zusammen,
vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Wir haben in diesem KH auch schon vorher AOPs erbracht und abgerechnet, dann aber halt nur aus dem Bereich der Koloskopien. Für den Abrechnungsbereich AOP sehe ich daher vorerst nicht die Zulassungs/Erbringungs-Problematik (hoffe ich zumindest), eher sehe ich die die Portanlage in einem Haus ohne chirurgische Fachabteilung kritisch. Oder ist dieses Problem gar kein Problem?
MfG stei-di
Guten Tag an alle Wissenden,
wir haben erstmalig eine doch auf den ersten Blick ungewöhnliche Fallwandlung: Ein vollstationärer Behandlungsfall wird durch den MD in einen AOP-Fall "gewandelt". Da es sich hierbei um eine Portimplantation handelt, ist das auch nachvollziehbar. Nur haben wir in diesem Krankenhaus keine chirurgische Fachabteilung, allein eine innerer Medizin. Das Krankenhaus kann bekannter Weise AOP´s aus dem Bereich erbringen, der als vollstationäre Fachabteilung auch betrieben wird.
Nun meine Frage: Ergibt sich aus dem Fehlen einer chirurgischen Fachabteilung für die ambulante Portimplantation Abrechnungsausschlüsse? Wir sind uns da ein wenig unsicher und hoffen auf Erfahrungen aus dem Forum.
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di
Guten Morgen zusammen,
die Vereinbarung wurde durch unsere Krankenhausgesellschaft in die Runde gegeben, einen genauen Veröffentlichungsplatz kann ich derzeit nicht benennen, stelle diese als Dateianhang ein.
MfG stei-di