Beiträge von vdP79

    Hallo Forum,

    ich möchte diese Frage noch einmal aufgreifen und gehe davon aus, dass die Verlinkung auf die Antwort des InEK nicht hilft, da diese nicht richtig sein dürfte.

    Zum einen stellt das InEK auf die Chronologie beim Vorgehen der FALLZUSAMMENFÜHRUNG ab, das hat jedoch nichts mit der Beantwortung der aufgeworfenen Frage zu tun.

    Wie bereits ausgeführt, heißt es in § 3 Abs. 2 FPV (bisher unverändert)
    "Im Falle einer Verlegung aus einem anderen Krankenhaus ist von dem aufnehmenden Krankenhaus ein Abschlag entsprechend den Vorgaben des Abs. 1 vorzunehmen, wenn die im Fallpauschalen Katalog ausgewiesene mittlere Verweildauer im aufnehmenden Krankenhaus unterschritten wird."

    Dabei kommt es entsprechend des klaren Wortlautes auch nicht darauf an, wie die Systeme den zusammengeführten Fall letztlich kodieren bzw. welchen Aufnahmeanlass das System wählt. Vielmehr dürfte feststehen, dass eine Verlegung aus einem anderen Krankenhaus (irgendwann) stattgefunden hat und dass die mittlere GVD nicht erreicht wurde.

    Ich rechne insofern unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG zur Anwendung der Kodierregeln mit einem Obsiegen der KK. (siehe insbes. Urt. v. 17.12.2013 - B 1 KR 57/12 R, Rn. 11 - 13, 15)

    Beste Grüße.