Beiträge von schnippler2

    Hallo Herr Balling,

    Vorsicht! Immerhin haben sich einige hochbezahlte Mitarbeiter hingesetzt und duese Sondereinsatzgruppe Kodierempfehlung gegründet. (Das sollten wir Krankenhausmitarbeiter vielleicht auch machen). Die Frage, die sich mir nur stellt, wieviele Kodierempfehlungen werden denn nun herauskommen, deutsche Gründlichkeit mit berechnet!

    Schönes WE

    Hallo,
    das ist im Übrigen eine häufiger Stein des Anstosses und nur schwer in die Köpfe der Mitarbeiter hinein zu bekommen. Es ist in der Tat die Diagnose, die den Aufenthalt verursacht und nicht unbedingt die, die am meisten Ressourcen verbraucht. Das war vielleicht mal, sitzt aber noch erbärmlich fest, v.a. in den Köpfen der Abteilungsleiter.

    Gruß

    Hallo bounty,

    dazu wäre es notwendig, harte Kriterien zu haben, die überhaupt das Krankheitsbild einer Sepsis begründen. Es handelt sich um eine schwere, lebensbedrohliche Erkrankung! Ihr Pat. wurde aber bereits innerhalb weniger Tage entlassen, stimmt denn überhaupt die Diagnose \"Sepsis\"?

    mfg

    Gutem Morgen Forum,

    ich brauche heute mal den Rat des Auditoriums.

    Folgender Fall:

    Eine Pat. wird bei uns stat. aufgenommen. Sie leidet unter rezidivierenden Bauchschmerzen, deren Ursache bisher unklar waren. Amb. wurden schon Koloskpoie und ÖGD durchgeführt.
    Bei uns werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
    -Anamnese und körperl. Untersuchung
    -Labor
    -EKG
    -Videokapselendoskopie
    und Sonografie.
    Die Pat war vom 04.12.-07.12.2005 stationär. Die Kapselendoskopie konnte die Beschwerden klären, die Pat. leidet an einer Enteritis regionalis des Jejunum, einer Stelle also, die der sonstigen Diagnostik sonst nicht zugänglich ist. Eine entsprechende Behandlung wurde anschließend eingeleitet.
    Jetzt erreicht mich die Stellungnahme des MDK zu diesem Fall. Diese besagt: \"einem stationärem Aufenthalt kann nicht zugestimmt werden. Im Wesentlichen wurde eine Videokapselendoskopie durchgeführt, diese stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar.\"

    Wenn der stat. Aufenthalt nicht bezahlt wird, soll ambulant abgerechnet werden. Die GKV vergütet die Kapselendoskopie aber nicht als amb. Leistung!

    Was schlägt denn das Auditorium vor, gibt es ähnliche Fälle? Oder gibt es gar schon vereinzelte Lösungen? Schließlich hat die Pat. ja profitiert.


    In guter Hoffnung :sterne: :sterne: