Beiträge von schnippler2

    Liebes Forum, guten Morgen,

    ich habe ein Problem, aber wer hat das nicht?

    Eine Pat. wird hier amb. an einer akuten Analfissur operiert, ferner wird eine Mariske abgetragen. Der Eingriff erfolgt ambulant durch unsere Abteilung und ist unkompliziert. Die Pat. wird an Nachmittag unauffällig nach Hause entlassen. Am späten Abend stellt sich die Pat. mit starken Schmerzen hier vor und wird stat. aufgenommen, der Lokalbefund ist unauffällig. Die Pat. wird mit Opiaten versorgt und der Schmerzzustand bessert sich. Wir haben der Pat. vorgeschlagen, die weitere Behandlung nun amb. durchzuführen, die Pat. weigert sich, sie verlässt die Klinik erst, wenn sie keine Schmerzen mehr hat und abgeführt hat. Wir haben Kontakt mit der KK aufgenommen, um eine Kostenübernahme zu erhalten, die uns aber verweigert wurde.

    :sterne:
    Fragen:
    1. wie ist korrekt zu kodieren?
    2. was ist mit den Kosten, wie verhalte ich mich der KK gegenüber? Muß ich auf ein MDK-Gutachten warten, was sicherlich kommen wird oder hat jemand eine Idee.

    Vielen Dank

    Aber das Sonogramm schließt doch hoffentlich andere Erkrankungen des Oberbauches auch (z.b. Cholelithiasis). Wenn es tatsächlich sonograf. Zeichen der Gastritis gibt, bleibt nichts anderes, als die Gastritis zu akzeptieren, obwohl sicherlich eine Gastroskopie der \"Goldstandard\" wäre.

    Handelt es sich um eine Blutung aus der Gefäßanastomose oder ist der Shunt zur Dialsye puntiert worden und es blutet aus der Punktionsstelle? Wäre wichtig, da der 1. Fall eine postoperative Komplikation darstellt, während die Blutung aus der Punktionsstelle nicht unbedingt als Komplikation der operativen Revision angesehen werden muss. Wie sah die Behandlung der Blutung denn aus?

    Vielen Dank an alle Hilfsbereiten!
    Wir werden also unser Vorgehen anpassen müssen. Sollte schon irgendwie funktionieren. Ich muß nur noch die Abteilungsleiter davon überzeugen, dass es auch moderne Behandlungsabläufe geben kann, wenn man alte Strukturen durchbricht.

    Schönes WE allen
    Schnippler2

    :d_gutefrage: ;( :augenroll: :teufel: :sterne:

    Wir haben beraten und werden versuchen, wie folgt zu verfahren:

    Kriterien, die eine stat. Behandlung erfordern, werden konsequent dokumentiert!
    Da es sich in der Regel um elektive Eingriffe handelt, schicken wir die Pat. zu ihrer KK, um dort die Kostenübernahme der stat. Behandlung zu beantragen.
    Spricht rechtlich gesehen etwas gegen diesen Ablauf? Wird er bereits irgendwo erfolgreich praktiziert?

    Schnippler2

    :sterne:

    Hallo und vielen Dank bisher,

    es hat sich doch einiges geändert. Bisher konnten wir alle Leistenherniotomien stationär mit den KK abrechnen. Es gab keine Beanstandungen, die Rechnungen wurde prompt bezahlt. Jetzt fängt es damit an, dass die KK nur ambulant bezahlen wollen und das in der Zukunft wohl regelhaft. Die Leistenherniotomie ist unser \"umsatzstärkster\" Anteil in der stat. Versorgung der Gegend hier. Wenn das auch noch wegbricht, neben Varizen, Proktologie, haben wir ein echtes Problem, denn dann trägt sich die Abteilung kaum noch.
    Was ist zu tun? Aufgeben?
    Schnippler2
    :(