Beiträge von schnippler2

    Liebes Forum,
    ich wende mich deshalb an sie, weil es hier um eine Frage der Existenz unser Hauptabteilung geht.
    Schwerpunkt unserer Abteilung ist u.a. die Versorgung von Leistenhernien. Diese Leistung haben wir bisher stationär erbracht und nach DRG abgerechnet. Bisher gab es keine Probleme mit den KK. Nun ist der Fall eingetreten, dass KK und MDK der Meinung sind, wir müssen diese Leistung ambulant erbringen! In diesem Fall handelt es sich uum einen 48-jährigen, gesunden Pat, der 10/2004 ohne Komplikationen operiert wurde und nach 4 Tagen entlassen wurde. Die entsprechende DRG wurde abgerechnet.
    Die KK hat den MDK beauftragt:\"wäre die Behandlung amb. möglich gewesen?\" Ein Gutachter des MDK (Orthopäde) hat den Fall anhand des Entlassungsbriefes und des OP-Berichtes geprüft und kommt zu dem Schluß, dass sich der Eingriff ambulant durchführen läßt.
    Daraufhin fordert die KK eine Rechnungsgutschrift und möchte amb. abrechnen.
    Wenn das zur Regel würde, gerät unsere Abteilung in echte Schwierigkeiten.
    Es gibt den Katalog der amb. zu erbringenden Leistungen von 2004. Hier sind auch Leistenhernienoperationen aufgeführt, allerdings ohne Stern(*), was für mich bedeutet, dass Leistenhernienoperation nicht zwingend ambulant durchzuführen sind. Das heisst doch eigentlich, dass es ebenfalls korrekt ist, diese Pat. stationär zu behandeln und nach DRG abzurechnen!
    Fragen:
    Was stimmt denn nun eigentlich?
    Wer hat bereits Erfahrungen mit dieser Argumentation gemacht?
    Wie kann ich richtig und sinnvoll reagieren?
    Gibt es bereits Urteile oder Entscheidungen zu diesem Vorgehen?
    Für ihre Hilfe wäre ich undf natürlich meine Abzeilung sehr, sehr dankbar.
    Grüsse aus Hessen,
    Schnippler2

    Hallo Forum,
    ich habe hier ein echtes Problem, von dem ich denke, dass es häufig vorkommt. Es geht darum, dass KK die Zahlung verzögern. Wie geht Ihr denn damit um?

    Folgender Fall:
    Eine Pat. wird am 31.03.2004 aus der stat. Behandlung entlassen. Die Rechnung wird am 02.04. an die KK geschickt. Am 02.06. geht beim zuständigen MDK der Auftrag zur Begutachtung des Falles ein. Am 23.08. fordert der MDK den Entlassungsbericht an, der von uns am 31.08. geschickt wird. Am 26.10.2004 wird das Gutachten erstellt und Mitte November an uns geschickt. Die Rechnung ist noch nicht beglichen!

    Meine Fragen:
    1. gibt es Fristen für die Beanstandung der Rechnung, die die KK einhalten muss? Der MDK wurde ja hier erst 2 Monate nach Entlassung eingeschaltet. Oder gilt die Rechnung ab einem bestimmten Zeitpunkt als akzeptiert.
    2. Gibt es Bearbeitungfristen, die der MDK zur Prüfung hat?
    3. hat die Gerichtsbarkeit schon rechtskräftige Urteile gefällt?
    4. Ist es rechtens, dass die KK mittlerweile ALLE Fälle zur Prüfung an den MDK übergibt.

    Vielen Dank und schönen 3. Advent

    Ich habe hier eion Problem mit dem MDK. Folgender Fall: Eine Pat. wird herniotomiert und muss einen Tag später revidiert werden, da es zu einer postoperativen Blutung kam. Ery-Konzentrate waren nicht notwendig, die Pat. erhielt Eisenpräparate.
    Wir haben verschlüsselt: HD K43.9 Hernia ventralis, ND T81.0 ( Blutung oder Hämatom als Komplikation eines Eingriffes), D62 (akute Blutungsanämie. Proceduren. 5-536.40 (Narbenherniotomie) 5-893.1b ( Wunddebridement). Ergibt DRG G08A
    Der MDK Hessen meint, richtig wäre: T81.8 (Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, andernorts nicht klassifiziert. D62 sei nicht relevant, da mit T81.8 schon abgebildet und kommt natürlich auf die DRG G08B. Was soll ich denn davon halten?

    Vielen Dank für die vielen Antworten,

    JKL
    DRG-Beauftragter/Amateur (nebenbei)
    :rotwerd: