Hallo Herr Heller,
viel Spass morgen in der Klinik! Internisten sind immer überfordert, allerdings nur gerade deshalb, weil sie halt so intellektuell sind! Nicht gewußt?
Hallo Herr Heller,
viel Spass morgen in der Klinik! Internisten sind immer überfordert, allerdings nur gerade deshalb, weil sie halt so intellektuell sind! Nicht gewußt?
Hallo Herr Selter,
vielen Dank!
Gruß
Hallo Forum und Herr Selter,
in meinen Fall lag ja kein Defekt der Sonde vor, sie war lediglich disloziert und somit ohne Funktion.
Zum Anderen würde es mich schon interessieren, was aus den von ihnen zitierten alten Fällen geworden ist.
Grüße
Liebes Forum,
jetzt erst gelang es mir, mich wieder mal hier einzuloggen.
Ich habe jetzt mal ganz was Neues von einer großen Krankenkasse.
Fall: Im März wurde ein bivent-ICD hier implantiert, der auch prima funktionierte. In Mai wurde bei einer Kontrolle festgestellt, dass eine Sonde disloziert war und der nicht mehr funktionierte. Da eine Korrektur hier scheiterte, wurde der Pat. in ein kardiochirurgisches Zentrum zur OP verlegt.
Nun weigert sich die Krankenkasse, die Rechnung zu bezahlen. Sie begründet das damit, dass es ja noch Garantie auf der Sonde gebe! Mit der Fragestellung der Garantieleistung forderte jetzt auch der MDK Unterlagen an. Es handelt sich nicht um eine IV-Leistung!
Ich bin der Meinung, dass das nicht korrekt ist. Für mich zählt hier höchstens die Regeln der Fallzusammenführung, die aber allesamt nicht zum Tragen kommen.
Frage:
Gibt es diese Reklamation auch in anderen Regionen ausserhalb Nord- und Mittelhessens? Ist das denn überhaupt rechtlich zulässig? Wie sollte ich verfahren?
Schönes WE
Hallo,
starkes Stück! Da bin ich ja mal gespannt, was draus wird.
Schönes WE
Hallo,
steht nicht geschrieben: oranisatorische Probleme der Krankenkassen und deren Gutachter gehen nicht zu Lasten der Leistungserbringer!......Irgendwo iim Sozialgesetzbuch, meine ich. Oder hab ich das schon einmal in MDK-Gutachten gelesen.... oder in KK-Stellungnahmen?
Schönen sonnigen Tag noch
Hallo Zwaennie,
hier in Hessen scheint das noch ganz rigoros zu sein. Alles was 14 Tage nach der Entlassung geschieht, soll nachstationär sein und durch die DRG finanziert sein. Das meint jedenfalls die KV hier! Nicht viel besser sieht es mit externen, z.B. HNO-Leistungen vor dem Aufenthalt aus. Ein tägliche K(r)ampf, diesmal auch noch mit der KV. Aber wem sage ich das? Sie kennen ja auch die hessischen Verhältnisse zur Genüge.
Grüße aus dem Konzern
Na, ob eine stat. Behandlung indiziert ist!
Grüße
Hallo,
und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute. Na, dann bin ich mal gespannt, wann dieses zarte Pflänzchen das Licht der Öffentlichkeit erblicken darf.
Der Kodierzauberer
Hallo,
das ist schön, aber wann bekommen wir den Katalog auch zu sehen?
Grüße
Hallo Herr Horndasch,
können Sie mir den rechtlichen Effekt sagen. Wenn dem so ist, lasse ich die Briefbögen entsprechend umstellen.
Danke