Beiträge von schnippler2

    Hallo,

    ich denke, die KK bzw. der MDK zielt auf die Beurlaubungsregel ab, wenn es heisst, dass das Behandlungsintervall noch nicht abgeschlossen ist. Cave! Ich halte das nicht für richtig, wenn der Pat. nicht explizit beurlaubt wurde.

    Grüße

    Hallo,

    innerhalb von 6 Wochen muß der MDK beim Krankenhaus die Prüfung anzeigen! Also muß die Anzeige dann dem KK auch vorliegen. Folglich zählt der Posteingang, völlig unabhangig, wann das Schreiben erstellt wurde.
    In Ihrem Fall ist er eine Woche zu spät, d.h. die Frist ist deutlich überschritten.

    Viele Grüße

    Hallo riol und die anderen,

    vielen Dank, aber ich habe mir schon einen Textbaustein, der ähnlich ist, erstellt. Gleiches mit Gleichem, kommt doch auch aus der Medizin.
    Ich finde es nur so erschreckend, was aus den Kollegen passiert, die die Seite wechseln oder vielleicht auch wechseln müssen. Die scheinen doch sehr schnell zu vergessen, wie es eigentlich hier abgeht. Die Belange der Pat. spielen keine Rolle mehr. Auf der einen Seite wird runtergeprüft, auf der anderen Seite wird wegen evtl. Behandlungsfehler geprüft. Nur der Prüfer/Gutachter behält eine reine Hand und Seele. Es macht dann auch langsam keinen Spass mehr mit der klinischen Tätigkeit. Ich sollte meine halbe Stelle als Chirurg auch noch aufgeben und nur noch mit den Kollegen streiten oder in ein Entwicklungsland gehen, wo wenigstens die Pat. noch dankbar sind, wenn man hilft.

    Schönes WE

    Hallo riol,

    \"Ich würde in so einem Fall gelassen dem MDK-Gutachten entgegen sehen\", sagen Sie. Ich habe hier genau einen Gutachter, der jeden Fall so begutachtet. Der hat sogar schon einen Textbaustein für die Abendentlassung!

    Schönes WE

    Liebes Forum,

    es hört sich jetzt etwas seltsam an, aber: darf ich betroffene Pat. darüber informieren, dass die Krankenkasse die stationäre Behandlung insgesamt oder auch nur einzelne Tage anzweifelt?

    Grundlage dieser Anfrage ist eine Mitarbeiterin im eigenen Krankenhaus mit der ich zufällig sprach. Sie war auch Pat. gewesen und die KK möchte einen Tag streichen, was etwa 2300€ ausmacht. Wir kamen ins Gespräch und ich sagte ihr, dass ein Prüfauftrag vorliegt. Sie rief daraufhin den Sachbearbeiter an und beschwerte sich. Ich selbst habe noch nichts gehört. Pikanterweise stand im Prüfauftrag der KK: ist die Verweildauer nachvollziehbar und, jetzt kommt es, die Pat. ist Mitarbeiterin im Krankenhaus! steht im Prüfauftrag gleich mal mit drin. Da ist ja klar, dass es sich um eine objektive Prüfung, rein nach medizinischen Kriterien handelt.
    Das ganze ist doch kaum zu glauben.

    Also, darf man oder eher nicht.

    Schönes WE