Sehr geehrter merguet,
vielen Dank erst einmal dafür, dass Sie mir im Bezug auf all meine Fragen immer weiter helfen. Nun zur o.g. Thematik:
Da alle Patienten, die wir in die Neurologische Frührehabilitation aufnehmen ein Tracheostoma haben, kommt die Maskenbeatmung für uns nicht in Frage. Es ist möglich die in unserem Abrechnungssystem Beatmungsstunden zu erfassen. Die Beatmungsprotokolle müssen Ihren oben aufgeführten Punkten für unsere Einrichtung angepasst werden. Ein differenziertes Protokoll der Beatmungseinstellung und der Überwachung mittels BGA war mir so auch bekannt und das fordert auch der zuständige MDK für unseren Standort der Klinik ein. So wie ich es verstanden habe, ist es möglich, die Beatmungsstunden durch ein Tracheostoma dann mit der Neurologischen Komplexbehandlung der Frührehabilitation ( 8-552.) zusammen zu kodieren, solange alle Strukturvoraussetzungen für beide erfolgt sind.
Liebe Grüße
rotköpfchen