Beiträge von rotköpfchen

    Sehr geehrter merguet,

    vielen Dank erst einmal dafür, dass Sie mir im Bezug auf all meine Fragen immer weiter helfen. Nun zur o.g. Thematik:
    Da alle Patienten, die wir in die Neurologische Frührehabilitation aufnehmen ein Tracheostoma haben, kommt die Maskenbeatmung für uns nicht in Frage. Es ist möglich die in unserem Abrechnungssystem Beatmungsstunden zu erfassen. Die Beatmungsprotokolle müssen Ihren oben aufgeführten Punkten für unsere Einrichtung angepasst werden. Ein differenziertes Protokoll der Beatmungseinstellung und der Überwachung mittels BGA war mir so auch bekannt und das fordert auch der zuständige MDK für unseren Standort der Klinik ein. So wie ich es verstanden habe, ist es möglich, die Beatmungsstunden durch ein Tracheostoma dann mit der Neurologischen Komplexbehandlung der Frührehabilitation ( 8-552.) zusammen zu kodieren, solange alle Strukturvoraussetzungen für beide erfolgt sind.

    Liebe Grüße
    rotköpfchen

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir sind eine neurologische Rehabilitationsklinik mit einer Abteilung Neurologische Frührehabilitation Phase B. Wir haben eine intensivmedizinische Überwachungseinheit von 12 Betten. Die Erhebung der Minuspunkte für den Frühreha-Index (FRI) intensivmedizinischer überwachungspflichtiger Zustand werden beim Barthel Index berücksichtigt. Der Pflegeschlüssel beträgt hier 1:3. Da in Erwägung gezogen wird, Beatmungspatienten aufzunehmen, ergeben sich für mich folgende Fragen.
    Ist es möglich die Beatmungsstunden auch ohne Intensivmedizinische Komplexbehandlung abzurechnen? Ist es möglich, somit das Führen der TISS und SAPs zu umgehen? Reichen für den Nachweis der Beatmungsstunden die Beatmungsprotokolle aus? Kann mir zu diesem Thema aus Sicht des MDKs jemand weiterhelfen? Da ich zum Thema Beatmung absolutes Neuland betrete, wäre ich über Ihre Hilfe sehr dankbar. :/

    Mit freundlichen Grüßen
    rotköpfchen

    Hallo zusammen,
    der MDK streicht bei einem Gutachten die Aufwandspunkte bei B4 G1 wenn der Pat. einzelne Mahlzeiten verweigert und den Mund zusammenkneift mit der Begründung, das der Pat. keine 4 geforderten Mahlzeiten aufgenommen hat. Der Pat. zeigte keinerlei Eigenaktivitäten, lehnte alles ab. Auch war der Pat. unruhig und aggressiv sowie völlig desorientiert. Das die Pflegekraft während der Mahlzeit anwesend war und immer wieder versuchte, den Pat. zu der Nahrungsaufnahme zu animieren, erkennt der MDK nicht an. Wie seht Ihr das und wie sind die Erfahrungen bei MDK´s in anderen Bundesländern? Kann mir jemand in diesem Falle weiter helfen?

    Vielen Dank im Voraus.
    Rotköpfchen

    Hallo medman 2 und merguet,

    ich möchte mich herzlich bei Ihnen bedanken für die Ratschläge und Argumentationen. Sie haben mir schon bei meiner ersten Anfrage entscheidend weitergeholfen. Ihren Satz "Im Hinblick auf die rechtsschöpfende Kreativität des 1. Senats des BSG
    könnte es aber auch dort sinnvoll werden, wenn der Behandelnde der
    entsprechenden Berufsgruppe an der Teamsitzung teilnimmt. Ein Notar zur
    ordnungsgemäßen Dokumentation des Ablaufs kann auch nicht schaden." habe ich nicht für Ernst genommen. Keine Sorge. :D :D
    Ich denke das eine Musteklage wohl unumgänglich werden wird, um die Schadensbegrenzung so gering wie möglich zu halten. Es ist halt immer wieder erstaunlich, was sich an OPS ++ Leistungen ausgedacht wird, um erst einmal zu versuchen ,die Rechnungskosten zu minimieren.
    Herzliche Grüße
    rotköpfchen

    Hallo medman 2,

    vielen Dank für Ihre Argumentation und Hilfe. Ich habe trotz allem noch einmal eine Frage an Sie. In den Teambesprechungen vertreten sich die zuständigen Oberärzte im Urlaub- oder Krankheitsfall gegenseitig. Um die Anwesenheit der einzelnen Berufsgruppen zu belegen, führen wir zusätzlich noch eine Anwesenheitsliste, welche die einzelnen Berufsgruppen mit Unterschrift abzeichnen müssen. Wochenverlauf und Ziele werden in der Teambesprechung gemeinsam mit den behandelnden Therapeuten oder deren Vertreter besprochen und eingetragen. Trotzdem streicht uns der MDK den OPS für die Frühreha mit der wörtlichen Aussage: " Es ist nicht klar wann die Einträge erfolgen. Letzendlich haben hier die Therapeuten ihre Behandlungsdaten dokumentiert, die aber in in der Anwesenheitsliste nicht aufgeführt werden, was nur bedeuten kann, dass die eigentlich behandelnden Therapeuten bei bei der Teambesprechung nicht zugegen waren. Diese Argumentation deckt sich weitgehend mit Ihrem letzten Satz.

    Die rechtskräftige Entscheidung des SG Stuttgart (S 10 KR 6999/10, Seite 16, vom 24.10.2012) in der weder das Führen noch das Abzeichnen eines Teambesprechungsprotokolls durch alle anwesenden Therapeuten erforderlich ist, habe ich ebenso entdeckt. Die Beteiligung jeder Berufsgruppe belegen wir mit der Anwesenheitsliste. Für mich stellt sich jedoch die Frage: Lohnt es sich ein Klageverfahren mit Gewinnaussicht einzuleiten oder ist dies zu unsicher?

    Viele Grüße aus dem verschneiten Thüringen

    rotköpfchen

    Hallo
    unsere Klinik betreut ca, 55 Phase B Patienten. Die wöchentliche Teamsitzung ist auf 2 Tage aufgeteilt. Der MDK versucht seit neusten den OPS 8-552 abzulehnen mit der Begründung dass der Therapeut/ Arzt der den Pat. behandelt auch immer in der Teambesprechung anwesend sein muss. Die Frage ist dahin gehend: Was ist mit Urlaubs/ Krankheitsvertretung oder in der Pflege/ Arzt mit dienstfrei?? Was ist Eure Meinung? Im OPS wird dies so prezise nicht verlangt und ehrlich, auch gar nicht machbar. Ebenso ist der MDK der Ansicht, dass die wöchentlichen Eintragungen nicht von den behandelnden Therapeuten vorher, sondern erst in der Teambesprechung getätigt werden dürfen, da sonst die Eintragenden, nicht die Teilnehmer der Teamsitzung sind und die Ziele und Maßnahmen nicht gemeinsam besprochen werden. Das sehen wir nicht so, da der anwesende Therapeut über die Behandlung und den aktuellen Stand des Pat. informiert und vorbereitet ist und wir die gemeinsame Vorgehensweise sowie Ziele in der Sitzung besprechen. Wenn der behandelnde Therapeut seine wöchentlichen Verlauf des Pat. dokumentiert hat, muss dann zwingend in der Spalte der Teilnehmer in der Teamsitzung auch noch eine Eintragung stehen? Danke für Eure Antwort.

    hallo merguet,

    drauf hin werden wir ab sofort die Verweildauer und das Rehaziel sehr genau beobachten und bei den Ärzten hinterfragen, um den Verlust so gering wie möglich zu halten. Da wir bis vor kurzer Zeit noch nach Tagessätzen abgerechnet haben, ist das noch ein relativ neus Thema für uns. Danke für die schnelle Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    rotköpfchen ;)

    Hallo,

    da ich noch nicht allzu große Erfahrungen im Controlling besitze, habe ich folgende Frage. In unserer Rehaklinik haben wir vorab von den Krankenkassen eine Kostenübernahmeerklärung für die aufgenommen Patienten in der Früreh PhaseB. Notwendige Verlängerungsanträge werden bei der Kasse gestellt und meist bis zu dem beantragten Datum genehmigt. Es gibt jetzt leider ein paar spezielle Krankenkassen, die nach dem stationären Aufenthalt anfangen, die Verweildauer zu prüfen und zu versuchen die Verweildauer zu kürzen. Dürfen die Krankenkassen erst eine Kostenübernhameerklärung zuleiten und danach anschließend jeden Fall durch den MDK prüfen?

    Danke für Ihre Antwort. :)

    Mit freundlichen Grüßen

    M. Weitz