Beiträge von Norden

    Hallo in die Runde,
    wir haben folgendes Problem:
    Der MDK hat bei uns (KJP)´in einem Fall eine sek. Fehlbelegung festgestellt, weil wir den Pat. hätten teilstationär weiterbehandeln können. Da der Unterschied zwischen den Sätzen nicht allzu groß ist, haben wir uns in der Vergangenheit mit der Krankenkasse häufig so geeinigt (um ein Gerichtsverfahren zu umgehen), dass wir die Rechnung um die Differenz eingekürzt haben. Nun möchte die AOK, dass wir den Fall mit unser gesamten Dokumentation, den im KIS hinterlegten Zeiten und daraus abgeleiteten Codes und Diagnosen teilen und einen voll- und einen teilstationären Fall daraus machen!
    Abgesehen von den technischen Problemen in der Umsetzung ist meine Frage, ob dies überhaupt rechtens ist? Schließlich "fälsche" ich dann unsere Dokumentation im KIS so, dass in allen Statistiken und Auswertungen, dies als teilstationärer Fall darsteht. Bis dahin, dass wenn etwas in der NAcht passiert wäre und in 10 Jahren jemand klagt, es schwierig sein kann, wenn dann dies als teilstationärer Fall darsteht....

    Hat jemand hiermit Erfahrungen?
    VIelen Dank
    Euer Norden

    Auch auf die Gefahr hin, einfach nicht gut genug gelesen zu haben... Was ist denn der Unterschied dann zur Intensivbehandlung an sich bzw. was ist sinnvoller?

    Konkret haben wir gerade auf unserer Krisenstation oft Patienten in Intensivbehandlung mit entsprechendem Aufwand. Sollen die hieraus entstehenden TE komplett dann in Richtung 9-693 oder alle ab einer Stunde Einzel bzw. 2 Stunden Gruppe? Gibt es hier keinerlei inhaltliche Differenzierung oder berufsgruppenspezifische Unterscheidung?

    Die Formulierung ist ja sehr weit gefasst, warum dann nicht bei Regelbehandlung alle Einzeltermine, die ja auch Einzelbetreuungen sind, über den 9-693 laufen lassen?

    Freue ich sehr über Rückmeldungen!

    Herzlichen Grüße aus dem Norden.. :)