Beiträge von Medico2014

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich hänge jetzt einfach meine Frage hier an:

    Im Entlassbericht ist als Diagnose eine Bursitis olecrani mit Phlegmone dokumentiert.
    Laut OP-Bericht findet sich bei dem Patienten eine phlegmonöse Entzündung mit Spontanperforation über der Bursa olecrani mit einer Ausdehnung von 15 cm Höhe.
    Nach operativem Zugang erscheint eine serös-trübe, entzündlich veränderte Schicht mit aufgequollener und mit Sekret gefüllter Bursa. Insgesamt imponiert eine diffuse phlegmonöse Entzündung ohne typische größere Eitermenge.
    Der Pathobefund weist einen akuten Schub einer chronisch rezidivierenden und herdförmige fibrosierenden Bursitis olecrani aus.

    Unsere Kodierung war folgendermaßen:
    HD M70.2 Bursitis olecrani
    ND L03.10 Phlegmone

    Der MDK streicht nun die ND mit der Begründung, die Phlegmone seien kein eigenständiges Krankheitsbild, die auf die eitrige Bursitis und deren Umgebung beschränkte Rötung sei Ausdruck der Abszedierung und nicht einer Begleitphlegmone.

    Da wir nach Widerspruch nun nur noch die Möglichkeit einer Klage haben, bräuchte ich dringend Ihre Meinung und Erfahrung zu dieser Problematik.
    Können wir die Phlegmone als ND halten oder wie können wir spezifischer kodieren?

    Ganz herzlichen Dank und Grüße

    Medico2014

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich brauche dringend Ihre Meinung bezüglich der Kodierung einer Dysphagie bei fortgeschrittenem Magenca.
    Die Patientin wurde mit Dysphagie und mit starker Exsikkose aufgenommen. Die Gastroskopie zeigte eine erosive Gastritis mit Größenwachstum des Tumors.
    Der Patientin wurde parenteral ernährt, sie aß wenig, trinken ging schlecht, ein mehrfaches Auffordern zur Nahrungsaufnahme war notwendig.

    Wie kann ich hier das Ernährungsproblem kodieren? Ist die R63.3 korrekt oder kann ich nur die R13.9 als Schluckstörung kodieren?

    Ganz lieben Dank schon mal und Grüße

    Hallo zusammen,

    danke für die Antworten.
    Jedoch ist der Streitwert hier sehr hoch, die Anämie bringt leider nicht mehr Erlös, sondern mehr als 3000€ weniger. Aber hier geht es nicht nur um den Erlös, sondern ich verstehe die Argumentation nicht.
    Mein Problem ist , die Anämie nicht als Symptom des GAVE-Syndroms zu sehen. Ohne GAVE-Syndrom läge doch auch keine Anämie vor, und somit ist doch dieses Syndrom die zugrundeliegende Erkrankung?

    Liebe Grüße

    Hallo liebes Forum,

    ich habe hier eine Frage zur Kodierung der Hauptdiagnose, hier geht es um die Abgrenzung Symptom oder eigenständiges Krankheitsbild.

    Bei dem Patienten ist eine rezidivierende Blutungsanämie bei rez. Blutverlusten bei gastralen Angiektasien (GAVE-Syndrom) bekannt. Dieser wurde jetzt wieder wegen Atemnot bei Belastung und Beinödemen aufgenommen, es erfolgte eine ausführliche Diagnostik:
    Bei einem HB Wert von 7,9 wurden 2EKs transfundiert, die Gastroskopie zeigte den bekannten Befund der Gefäßektasien, ohne aktive Blutung. Es erfolgte eine Koagulation mit Argonbeamer. Zur weiteren Abklärung wurde eine Coloskopie, bei ausgeprägter Panzytopenie eine Knochenmarkspunktion durchgeführt. Die Anämie wurde letztendlich als multifaktoriell angesehen: chronische Blutungsanämie bei Gave Syndrom, Panzytopenie bei Knochenmarkssuppression bei bekannter äthyltoxischer Leberzirrhose Child A.

    In der Klinik wurde als Hauptdiagnose das GAVE-Syndrom als bekannte zugrundeliegende Erkrankung kodiert (K31.82), von uns wurde die Anämie als Symptom dieser GAVE Erkrankung gesehen.
    Der MDK verlangt die Anämie (D64.9) als HD, da diese kein Symptom sondern eine eigenständige Erkrankung darstelle und EKs transfundiert wurden, also mit dem weitaus höchsten Ressourcenverbrauch einherginge. Zudem sei ja auch die komplette Diagnostik zur Abklärung der Anämie erfolgt. Zudem sei das GAVE-Syndrom mit dem Kode K31.88 zu kodieren.

    Was stimmt jetzt?

    Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen ;(

    Vielen Dank und ganz herzliche Grüße

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    Patient wird tachypnoeisch und tachykard mit Beinödemen aufgenommen. Klinisch war er linksführend cardial dekompensiert mit nachweisbarer Lungenstauung.
    Es wurde eine Echokardiographie veranlasst, diese ergab eine dilatative Kardiomyopathie mit linksventrikulärem Durchmesser von 72 mm und hochgradig eingeschränkter LV-Funktion.
    Kodiert wurde von unserer Seite als Hauptdiagnose die dilatative Kardiomyopathie als zugrundeliegende Erkrankung, wir sahen die kardiale Dekompensation als Symptom dieser Kardiomyopathie an (DKR D002f).
    Der MDK fordert die Globalherzdekompensation (I50.01) als HD. Diese sei ein eigenständiges Krankheitsbild und nicht als Symptom einer zugrundeliegenden kardialen Erkrankung zu werten.

    Wer hat nun Recht? Welche HD ist Ihrer Meinung nach korrekt?

    Vielen Dank und Grüße

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich sitze gerade vor einem MDK Gutachten mit sekundärer Fehlbelegung:
    Patient mit bekanntem Diabetes mellitus II, insulinpflichtig, wurde wegen Hypoglykämie mit akuter Verwirrtheit, Kaltschweißigkeit und einem BZ von 25 mg/dl notfallmäßig nachmittags gegen 17:12 Uhr stationär aufgenommen. Nach Angaben hatte sich der Patient Insulin gespritzt, dann nichts mehr gegessen. Ursache für die Hypoglykämie war unklar. Die Insulintherapie wurde am Aufnahmetag pausiert, es erfolgte die Gabe von 500 ml 5% Glucose. Am darauffolgenden Tag lag der BZ-Wert bei 221, abends bei 275 mg/dl. Die Entlassung des Patienten erfolgte am nächsten Tag mit einem BZ Wert von 154 mg/dl.
    Jetzt kürzt der MDK die stationäre Verweildauer um einen Tag mit der Argumentation, der Patient sei selbständig gewesen, weitere BZ-Kontrollen und das Spritzen von Insulin hätte auch ambulant durchgeführt werden können.

    Meine Frage: Kann ein Patient mit einem BZ Wert von 257 mg/dl entlassen werden? Ist so ein Fall Ihrer Meinung nach klagbar?

    Herzlichen Dank und Grüße