Beiträge von mele

    Kurzes Update:
    Der MDK lehnt weiterhin ab mit der Begründung das es nicht aus der Pflegedoku hervorgeht das eine Übernahme oder aktive Anleitung der Patientin stattgefunden hat.
    Weiter als Begründung gibt der MDK an, das die Patientin ihre Ressourcen nutzt, beim Waschen des Oberkörpers mithilft selbständig Gesicht und Oberkörper wäscht und das sie bei der Abendpflege unterstützt wird.
    Die Frührehabilitation wird weiterhin nicht angezweifelt.

    Meiner Meinung nach wiederspricht sich der MDK hier selber. Die Grund G10 ist genannt, die Maßnahme A 3 täglich zweimalig paraphiert (Morgen und Abendpflege). Sollte keine Aufsicht notwendig sein hätte die Pflege nicht sehen können das Gesicht und Oberkörper selbständig gewaschen wird bzw mithilft oder das sie ihre Ressourcen nutzt.

    Ist eine Klage sinnvoll?

    Kann mir jemand etwas genaueres zum ZE134 Verschiedene Harnkontinenztherapien sagen? Was steckt dahinter? Was für Anforderungen müssen umgesetzt werden? Reicht es auch den pflegerischen Expertenstandard Harnkontinenz zu implementieren?

    Vorab vielen Dank :)

    Hallo,

    Wir haben im Leistungsbereich A passend zum G10 die Maßnahme A3 gewählt und bei dieser Patientin mit einem Hirninfarkt, Hemiplegie (später Parese) dazu eine Waschung nach dem Bobath- Konzept vorgenommen.

    Da sie eine Patientin der Frühreha war (OPS 8-552) ist dies auch durchgehend gut Dokumentiert. Hier lehnt der MDK mit der Begründung das sie den Oberkörper selbständig waschen konnte komplett ab. Dies ist ihr zwar erst zum Ende der Behandlung möglich gewesen, scheint für den MDK aber keinen Unterschied zu machen. Eine Anwesenheit und Anleitung war permanent notwendig. Im Rahmen der Frühreha werden auchkeine Pflegeminuten angezweifelt...

    Wir werden einen Wiederspruch einreichen denn ich habe folgendes in den FAQ von 2014 gefunden:

    3.1.3 Was ist genau unter „voller Übernahme der Ganzkörperwaschung“ zu verstehen und wann ist diese erbracht?

    Ganzwaschungen können in „voller Übernahme“ oder unter „Anleitung/Aktivierung“ durchgeführt werden. Volle Übernahme der Ganzkörperwaschung bedeutet, dass die Körperwaschung entweder durch eine Pflegeperson für den Patienten übernommen wird, oder der Patient aktiv angeleitet wird, die Körperregionen selbst zu waschen. Die Anleitung kann verbal oder geführt vorgenommenen werden. Volle Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson während der Ganzkörperwaschung ständig beim Patienten ist.

    Damit werde ich den Wiederspruch unter anderem begründen.

    Haben sie noch eine weitere Anmerkung dazu? ?(

    Vielen Dank  :thumbup:

    Danke für die schnelle Antwort.

    Die Dokumentation ist super und wurde im Rahmen der Frürheha ja auch nicht angezweifelt.

    DIe Patientin ist aber im laufe der Reha immer fitter geworden und deshalb zweifelt der MDK den PKMS an bzw lehnt ab.

    PKMS ist ja aber insbesodnere für Patienten mit einem extrem hohen pflegerischen Aufwand und auch nach Zeiten berechnet (3 Punkte =? Zeit) und das passt ja auch alles zusammen.

    Ich habe aber noch keine Quelle womit ich das gut begründen bzw belegen kann...

    Hallo,

    ich meine gelsen zu haben das man den 8-552 und PKMS zusammen abrechnen kann da die Pflege bei Frühreha Patienten ja hochaufwendig ist.

    Nun zweifelt der MDK die hochaufwendige Pflege jedoch an und lehnt PKMS ab. Der 8-552 ist problemlos "durchgegangen".

    Kann mir da jemand seine Erfahrungswerte oder eine Quellenangebe zu nennen?


    Danke :)