Beiträge von Liebel

    Sehr geehrter Herr Horndasch

    Wenn eine Pneumonie klassisch antibiotisch behandetl wird und sich hierunter bessert, dann handelt es sich um eine bakterielle Pneumonie, die ohne Erregernachweis mit J15.9 zu kodieren wäre.




    Die von Ihnen dargelegte Logik habe ich seit Jahren so verfolgt (Pneumonie -> AB-Gabe -> Besserung -> J15.9) und auch vertreten. Eine uns bekannte Körperschaft des öffentlichen Rechts ist aber seit einiger Zeit nicht mehr damit einverstanden und möchte partout die Änderung in J18.9.
    Wie verhalten Sie sich in diesem Fall? Für einen Dissens und ein aufwendiges Widerspruchsverfahren ohne Änderung des DRG Rechnungsbetrages habe ich meist keine Zeit.


    Gruß aus einem total überhitzten Büro in Fürth

    J. Liebel

    Liebe Forumsmitglieder.

    Anbei die Antwort des DIMDI zu meiner Anfrage.
    Die Anfrage bei der zuständigen Fachgesellschaft ist natürlich gestellt, wurde aber bisher nicht beantwortet.


    mfg
    Jörg Liebel

    Hallo,

    Haben Sie beim DIMDI angefragt?

    Sehr geehrter Herr Dr. Liebel,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Das DIMDI nimmt keine Zuordnung von Medizinprodukten zu einzelnen OPS-Kodes vor. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an die zuständige Fachgesellschaft.
    Ob ein Kode im Rahmen des DRG-Systems zum Kostentrenner wird, entscheidet nicht das DIMDI sondern das InEK als Systementwickler. Das DIMDI stellt lediglich die Klassifikation zur Verfügung.

    Wir weisen darauf hin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Das DIMDI beantwortet Fragen zur Klassifizierung von Diagnosen und Prozeduren und ist bemüht, richtige und vollständige Auskünfte zu erteilen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Fragen zu Klassifikationen/Kodierungen eine Serviceleistung des DIMDI ist. Für die Richtigkeit der Antworten wird keine Gewähr übernommen, die gegebenen Auskünfte sind rechtlich nicht verbindlich. Eine Haftung des DIMDI für Schäden, die aufgrund von oder in Verbindung mit den erteilten Auskünften entstehen, ist daher ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Ihr Klassi-Team

    Sehr geehrter Herr Selter.


    Ich hätte gerne vom DIMDI erläutert welche Medizinprodukte mit dem Code
    - 8-83b.13 Sonstige spährische Partikel
    erfasst werden sollen.
    Es findet hier meiner Meinung nach keine eindeutige Abgrenzung zu anderen Verfahren statt.
    Vor allem ist auffällig, dass die aufwändigeren Verfahren medikamentenbeladener Partikel (z.B. DC Beads®) anscheinend keine Kostentrenner zum Verfahren mit sonstigen sphärischen Partikeln ohne Aufladung ( EmboCept®?) darstellen.


    mit freundlichen Grüßen aus Fürth


    Dr. Jörg Liebel

    Hallo Rotes Tuch.
    Ich war bisher eigentlich immer davon ausgegangen, dass ein Gutachten erst gültig ist wenn die GKV (als \"Herrin des Verfahrens\") das MDK Gutachten ohne Widerspruch akzeptiert.
    D.h. der GKV steht nach meiner Interpretation auch ein \"Dissensrecht\" nach Erhalt des Gutachtens zu.
    Ich bin gespannt ob es hier andere Meinungen dazu gibt. Das wäre sehr interessant, die Argumentationen zu erfahren.

    Viele Grüße,
    J. Liebel

    Guten Tag liebe Diskutanten.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das Exkl. der Diagnose J96.- aufmerksam machen.
    Demnach halte ich bei akuter resp. Insuffizienz und gleichzeitiger kardialer Erkrankung die R09.2 für die richtige Kodierung.

    Viele Grüße,
    Dr. Jörg Liebel

    Guten Tag Forumsmitglieder.
    Wäre es denn nicht überhaupt mal interessant, eine Liste möglicher modularer Endoprothesen zusammenzustellen. Mir scheint, dass hier unterschiedliche Interpretationen vorliegen. Der Code 5-829.d ist meiner Meinung nach auch missverständlich formuliert.
    So behauptet z.B. die Firma Symbios, die von ihr vertriebene Hüft TEP \"SPS Modular\" kann mit dem Code verschlüsselt werden. Hierzu muss man den Text des Codes jedoch so interpretieren, dass die 3 Einzelteile auf \"beiden Seiten\" des Gelenkes eingesetzt werden können.
    Gibt es bei den Diskussionteilnehmern bereits solche internen Listen? Ich meinerseits glaube 2 Knie-, 4 Schulter- und 3 Hüft-TEPs zu kennen, die die Bedingungen erfüllen könnten.

    Viele Grüße aus dem kalten und regnerischen Chiemgau.
    Jörg Liebel

    Hallo zusammen.

    Leider jetzt erst aus dem Urlaub zurück.
    Also ich bin \"Amondis\" User und kann die Softwareapplikation nur empfehlen.
    Hersteller ist \"data net solutions\" (http://www.data-net-solutions.de). Ich weiss nicht, mit welchen KIS Systemen das Tool zusammenarbeitet. In meinem Fall ist die Integration mit medico//s recht gut, wenngleich natürlich immer noch Wünsche offen bleiben. Die Auswertungsmöglichkeiten sind mannigfaltig und absolut ausreichend und auch das Thema \"Streitwerte\" ist für mich gut gelöst.

    Viele Grüße aus dem Chiemgau,
    Jörg Liebel

    Hallo Forum.
    Mir ist ebenfalls zu Ohren gekommen, dass für die Fälle aus 2006 für die eine Verweildauerprüfung/Fehlbelegungsprüfung angestrebt wird, keine Verpflichtung der Kliniken existiert. Leider sind mir jedoch die gesetzgeberischen Grundlagen noch nicht klar. Für ein mir bekanntes Krankenhaus vertritt ein Medizinrechts-Kanzlei in Düsseldorf diese Auffassung und ist damit erfolgreich.

    Vielleicht weiss jemand im Forum mehr hierüber.

    Grüße eines Franken aus Oberbayern.