Beiträge von Bürgstein

    :augenroll: Nach den DKR 2005 ist bei der Sepsis scheinbar nur noch in Fällen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt auftreten, die auslösende Erkrankung zu kodieren. Zumindest ist der Passus der DKR 2004 in 0103a nicht übernommen worden, wonach z. B. auch die T84.5 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine Gelenkprothesezu kodieren war. Da auch die 0104a aus den DKR gestrichen wurde, nehme ich an, dass also die zugrunde liegende Erkrankung nicht mehr zu kodieren ist. Aber was hat das für einen Sinn?