Beiträge von Bürgstein

    Hallo Frau Maas und Herr Schulz,
    danke für die Stellungnahmen. Für mich ist jetzt noch nicht ganz klar, wie ich die Entscheidung für Möglichkeit 1 begründen soll. Gehen wir davon aus, dass es sich um eine Hauptdiagnose handelt, verlieren die ND-Kriterien für die Kodierbarkeit des Pleuraergusses an Bedeutung, oder? Dann wäre nur noch zu klären, welches die medizinisch korrekte Beschreibung der HD Pleuritis mit Erguss wäre, ohne dass dieser gezielt behandelt hätte werden müssen. Mit anderen Worten, in diesem Fall ist es nur wichtig, ob wirklich ein Pleuraerguss bei Pleuritis vorgelegen hat oder nicht.

    Unter dieser Annahme wäre meine Begründung für die 1. Möglichkeit, dass das Exlulsivum R09.1 deshalb nicht zu berücksichtigen ist, weil es sich eben nicht um eine Pleuritis ohne nähere Angabe sondern um eine mit der näheren Angabe eines Pleuraergusses handelt. Könnte es dagegen noch Einwände geben?

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo zusammen,

    jetzt fehlt also nur noch die Vorgabe, welche Qualitätsindikatoren der BQS veröffentlicht werden müssen. Ich habe gehört, dass die BQS dem GBA eine Liste von Indikatoren vorgeschlagen hat. Wann dieser eine Entscheidung treffen wird, ist mir aber nicht bekannt.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo Forum,

    wir möchten eine Pleuritis mit begleitendem Pleuraerguss kodieren.

    Möglichkeit 1:
    J90 Pleuraerguss, andernorts nicht klassifiziert
    Passt gut, weil darunter steht: Pleuritis mit Erguss!
    Aber: \"Exkl. Pleuritis o. n. A. (R09.1)!\"

    Möglichkeit 2:
    R09.1 Pleuritis (aber: \"Exkl. Pleuritis mit Erguss (J90)\"
    + J91 Pleuraerguss bei andernorts klassifizierten Krankheiten

    Was ist richtig und welche Bedeutung hat es, wenn der Erguss punktiert bzw. nicht punktiert wurde?

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo ich,

    klare Auskunft von der LQS: Für die Sollstatistik ist das Aufnahmedatum entscheidend. Die Datensätze werden von quant bzw. der LQS auch nur danach dem Verfahrensjahr zugeordnet. Unsere Differenz ließ sich letztlich nach manueller Einzelfallanalyse (697 Geburten - ächz) auf andere Dokumentationsfehler zurückführen und in Wohlgefallen auflösen. Nächstes Jahr haben wir zum Glück eine Schnittstelle.

    Viele Grüße

    Selber

    Hallo Lag,

    ja, natürlich setzt die größere Öffentlichkeit einen Anreiz, möglichst gute Daten zu veröffentlichen. Ich möchte aber auch nicht gerne die Klinik sein, der im Rahmen einer Stichprobenprüfung oder eines Abgleiches mit §-21-Daten eine Datenmanipulation nachgewiesen wird. Das hätte dann wahrscheinlich noch größere Öffentlichkeitswirkung als Abrechnungsbetrug, weil es hier eben um die Qualität der Versorgung geht (zumindest in den Augen der Öffentlichkeit). Ich rate unseren Leuten deshalb, sich ernsthaft mit den eigenen Ergebnissen auseinander zu setzen und dafür zu sorgen, dass unsere echten Resultate in ein paar Jahren auch ohne Manipulation excellent sind. Ich glaube, das uns das langfristig mehr bringt.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo Lag,

    natürlich haben Sie recht: eine 100% vollständige und zudem 100% richtige Dokumentation ist die beste Basis für eine zuverlässige Qualitätssicherung. Ich fürchte, dass Sie ebenfalls richtig liegen mit Ihrer Vermutung, dass es Abteilungen gibt, die wissentlich die gemeldeten Daten \"beeinflussen\". Gleichwohl finde ich es von unseren Kollegen immer etwas unfair, wenn sie behaupten, alle anderen würden nur falsche Daten liefern. Ich denke, dass die meisten sich redlich Mühe geben, korrekt zu dokumentieren. Und diese Mühe vergrößert sich, wenn auch die Ergebnisse intern breit kommuniziert und diskutiert werden. Wir haben als zusätzlichen Anreiz in diesem Jahr in jeder Abteilung ein Qualitätsziel aus den BQS-Ergebnissen des letzten Jahres abgeleitet.

    Und selbst wenn die Datenbasis noch immer unvollkommen ist, ich habe bisher noch keinen Arzt getroffen, der aus den BQS-Ergebnissen keine interessanten Erkenntnisse gewonnen hat. Voraussetzung: man muss sie lesen!

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo Forum,

    wir haben eine Differenz zwischen Sollstatistik und gelieferten Daten. Eine Pat. wurde 2006 aufgenommen und hat 2007 entbunden. In der Sollstatistik 2006 wird der Fall berücksichtigt. Scheinbar wurde aber der gelieferte Datensatz als 2007er erkannt. Aufnahmedatum und -quartal waren im mütterlichen Teildatensatz aber korrekt (2006) angegeben. Nur das Geburtsdatum in die Vorgangsnummer des Geburtenbuches liegen eben in 2007.

    Muss dieser Fall nun aus der 2006er Sollstatistik herausgerechnet werden oder müssen wir dafür sorgen, dass er von quant bzw. der LQS dem Jahr 2006 zugeordnet wird? Und wie macht man das?

    Danke für jede Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgtein

    Guten Tag Herr Helling und Herr Richter,

    danke für die Informationen. Demnach fehlen jetzt nur noch die verpflichtenden QS-Indikatoren, die die BQS für den Gemeinsamen Bundesausschuss heraussuchen sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgstein

    Liebes Forum,

    ich warte noch auf drei Vorgaben, die bei der Erstellung des gesetzlichen Qualitätsberichtes neben der bereits veröffentlichten GBA-Vereinbarung zu berücksichtigen sein werden:
    1. Ausfüllhinweise zum gesetzlichen Qualitätsbericht
    2. Spezifikation des xml-Datensatzes
    3. Von der BQS vorgeschlagenen verpflichtend zu veröffentlichenden QS-Ergebnisse

    Hat schon jemand gehört, wann mit diesen zu rechnen ist?

    MfG

    Hubertus Bürgstein

    Hallo Herr Bobrowski,

    ganz problemlos funktioniert es bei unserem KIS nicht. Die aktuellen DEK-Bögen z. B. werden die QS-Bögen bei Zusammenführung der DRG-Fälle nicht zusammengeführt. Ganz ohne manuelle Tätigkeit wird dies wohl ohnehin nicht gelingen. Zzt. wird der Bogen des ersten Falles aber exportiert, der zweite erhält den Status \"Export\", sein Export wird jedoch blockiert.

    Formal korrekt wäre es, einen Bogen zu exportieren, der inhaltlich beide Aufenthalte berücksichtigt. Meines Erachtens würde dies
    am besten gelingen, wenn bei einer Fallzusammenführung automatisch eine Stornierung aller zu diesem Zeitpunkt bereits
    exportierten Bögen erfolgte, alle noch nicht exportierten den Status \"gelöscht\" erhielten und auf der Basis eines der beiden Bögen
    (mein Vorschlag: des zweiten) ein neuer Bogen generiert würde, der den Aufnahmetag des ersten Falles und den Entlassungstag
    des letzten Falles übernimmt. Dieser müsste einen eigenen Status bekommen, z. B. \"Fallzusammenführung\" und in der Arbeitsliste
    sowie in der Statusliste erscheinen. Dann könnte man die einzelnen Felder so ändern, wie es inhaltlich zu dem zusammengeführten Fall passt.

    Ich habe diesen Vorschlag an unseren KIS-Hersteller geschickt. Mal sehen, wie die Antwort lautet.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein