Hallo Herr Schaffert,
ich kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. In diesem Fall wäre die postoperative Überwachungsphase aber eben schon um 21:40 Uhr abgeschlossen gewesen, sodass es wohl nicht möglich ist, eine medizinische Begründung für eine fachliche Aufsicht nach diesem Zeitpunkt zu finden. Dennoch vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit fruendlichen Grüßen
H. Bürgstein
Brühl