Beiträge von Bürgstein

    Guten Tag Herr Goerdeler,

    wie ich diese Woche aus dem GBA erfahren habe, wird es keine Neuigkeiten mehr vor Ende August 2005 geben. Das heißt: Beachten Sie alles, wass in der Vereinbarung der Selbstverwaltung und den Ausfüllhinweisen vorgegeben ist. Die FAQ der DKG und Handreichungen der Krankenkassen (z. B. zum xml-Datensatz) können Sie berücksichtigen, müssen es aber nicht. Ich würde Ihnen empfehlen, Interpretationsspielraum nach eigenem Ermessen zu nutzen, natürlich ohne falsche Angaben zu machen. Alles weitere wird sich danach zeigen. Der GBA wird jedenfalls (wie ich finde, sinnvollerweise)erst dann eine grundlegende Überarbeitung und Konkretisierung der Vorgaben machen, wenn Erfahrungen mit dem ersten Bericht vorliegen.

    Eine Vergleichbarkeit der Berichte ist sowieso ausgeschlossen, schon weil lange nicht alle Häuser sich so viel Mühe mit der Recherche der maßgeblichen Vorgaben machen wie Sie.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein

    Hallo merguet,

    ich habe weder in der Vereinbarung der Selbstverwaltung noch in den konsentierten Ausfüllhinweisen einen Hinweis auf die Überlieger gefunden. Alle anderen \"Hilfestellungen\" haben rein empfehlenden Charakter. Festgelegt ist nur der Berichtszeitraum mit dem Jahr 2004. Ob Überlieger ein- oder auszuschließen sind, ist nicht vorgegeben worden und liegt demnach im Ermessen des berichtenden Krankenhauses. Wir werden mit allen ungeregelten Punkten so umgehen, dass wir Interpretationsspielraum für eine möglichst optimale Selbstdarstellung nutzen werden und dennoch absolut wahrheitsgemäße Angaben machen.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein

    Liebe Frau Bachstein,

    vielen Dank für Ihren Beitrag in diesem Forum. Von der Leseprobe auf Ihrer Homepage bin ich sehr beeindruckt. Ich finde es sehr gut, dass Sie in diesem Forum mit Ihrem Beitrag zwischen allen Kodierproblemen, Zertifizierungen, Qualitätsberichten und Streitereien zwischen den Trägern unseres Gesundheitssystems uns innehalten lassen und den Blick auf diejenigen lenken, um die wir uns in Wirklichkeit bemühen sollen: unsere Patienten. Und das gilt eben auch für Medizincontroller und Krankenkassen-Mitarbeiter.

    Übrigens ist das Aktionsbündnis noch nicht einmal soweit, eine politische Willenserklärung zu formulieren, geschweige denn, dass konkrete Maßnahmen in irgendeinem Krankenhaus angestoßen worden wären. Aber immerhin ein Anfang. Wohin die Bemühungen zielen, wurde auf der GQMG-Tagung am 20. und 21. April 2005 in Hannover von den ausländischen Referenten gezeigt. Nähere Informationen sollen angeblich auf der GQMG-Homepage veröffentlicht werden.

    Viele Grüße und nochmals herzlichen Dank

    Hubertus Bürgstein

    Hallo Codiermaus,

    eine Woche und keine Antwort - das sieht nach einer harten Nuss aus. Ich habe leider auch keine auch nur annähernd richtige Kodiermöglichkeit im OPS gefunden. Meines Erachtens ein Fall für NUB (neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden), wenn die Kosten dieses Verfahrens mit der jeweils abgerechneten DRG grundsätzlich nicht abgedeckt sind. Vielleicht haben Sie die autologe Keratinozytentransplantation schon als NUB angemeldet. Aber selbst wenn nicht, würde ich in der Budgetverhandlung versuchen diese Fälle zumindest anzusprechen.

    Darüber hinaus wäre es sicher auch eine Idee, das DIMDI anzufragen, ob es nicht einen entsprechenden Schlüssel geben sollte (oder vielleicht einen unauffindbaren schon gibt). Wenn die Kosten sehr hoch sind, wäre außerdem auch eine Info an das InEK sinnvoll.

    Tut mir leid, wenn ich nichts besseres empfehlen kann.

    Viele Grüße aus Brühl (Rheinld.)

    H. Bürgstein

    Lieber Herr Sommerhäuser,

    schön dass Sie mit diesem neuen board bei myDRG wieder einmal bewiesen haben, dass dieses Forum sich schnell neuen Anforderungen anpasst und damit Vorbildfunktion für so manche andere Institution hat.
    :i_respekt:
    Besten Dank

    Hubertus Bürgstein

    Hallo Herr Degenhardt,

    nein, wir haben noch nicht einmal eine Ist-Statistik unserer eingenen Meldungen von der BQS bekommen. Deshalb dürfte es unwahrscheinlich sein, dass es schon eine vergleichende Aufstellung von Dokumentationsquoten gibt.

    Viele Grüße

    Hubertus Bürgstein

    [c=#1b00ff]Liebe Frau Klein,

    ich hoffe, es ist in Ordnung wenn ich eine noch offene Frage von Rembs mit einem Zitat aus dem Vorwort der Version 2005 Ihrer Kommentierung beantworte:

    Zitat

    Die vorliegenden Kommentierungen erheben weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch stellen Sie rechtsverbindliche Vorgaben dar. Vielmehr handelt es sich um Vorschläge von Praktikern für Praktiker im Sinne von Empfehlungen der einzelnen Autoren...


    [f2]aus: Kommentierung Deutsche Kodierrichtlinien, Version 2005, Schlottmann/Klein (Hrsg.), Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft mbH DKVG[/f2]
    Beste Grüße

    H. Bürgstein :roll: [/code]

    [c=#003fff]Lieber mr.bojangle,

    ich habe den Eindruck, dass in der OPS und ICD-Systematik der Inguinalkanal nicht zum Genitaltrakt gezählt wird. Zumindest ist die 5-530.1 genauso wie die K40.- jeweils im Abschnitt Verdauungssystem angeordnet. Vielleicht klappt es ja mit der HD T85.78 (wenn das Netz eine Entzündung verursacht hat) oder der T85.88 (ohne Entzündung) besser.

    Beste Grüße

    H. Bürgstein[/code]

    [c=#007fff]Hallo Papiertieger, hallo Herr Mies,

    das, wass an der Vorgehensweise der KK stört ist doch weniger die Missachtung des SGB V als vielmehr die daraus resultierende [c=#ff002d]vermeidbare[/code] Mehrarbeit. Da eigentlich auch die Kassen ein Interesse an der Reduktion von Aufwand haben sollten, wäre, wenn sich solche Fälle wiederholen, es am besten, dieses Vorgehen auf Leitungsebene zu klären. Vielleicht ist also Ihr Geschäftsführer hier der bessere Ansprechpartner.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein[/code]

    Guten Tag Herr Horndasch,
    nach meinen Informationen sind auch Fälle ohne Übernachtung stationär abrechenbar, wenn die AEP-Kriterien erfüllt sind und nach dem Beweis des ersten Anscheins stationäre Behandlung geboten scheint (also z. B. nicht geplant oder absehbar ist, dass der Patient ohne Übernachtung nach Hause kann). Diese Voraussetzungen sollten bei am Aufnahmetag verstorbenen Patienten gegeben sein. Wie reagiert die erwähnte Kasse auf Ihren Widerspruch bzw. welche rechtlichen Grundlagen führt sie über das oben zitierte Urteil hinaus an?

    Mit freundlichem Gruß

    H. Bürgstein