Liebes Forum,
trotz vieler Beiträge ist die Frage aus meiner Sicht nicht endgültig beantwortet, wie denn mit den KK-Reklamationen auf die § 301-Lieferung zu reagieren ist, wenn noch nicht der MDK eingeschaltet wurde.
Pauschal zu antworten: \"Gerne schicken wir Ihnen auf Anfrage Kopien unserer Krankenunterlagen zur Weiterleitung an den MDK zu\", kann durch Erhöhung des Arbeitsaufwandes bei den Kassen einen \"erzieherischen\" Effekt mit sich bringen, der einen etwas kritischeren Umgang mit den automatisierten Rückfragen fördern könnte. Unangenehm kann es aber werden, wenn sich dann herausstellt, dass der MDK die ursprünglichen Reklamationen der Kasse überwiegend bestätigt sieht. Ich zumindest habe das erlebt.
Deshalb prüfe ich jetzt jede Anfrage aufgrund der Daten im KIS. Wenn die gemachten Erfahrungen nahelegen, dass ein Fehler auf unserer Seite vorliegt, prüfe ich die Akte und lasse die Kodierung ggf. korrigieren. Wenn es keinen Grund gibt, an der Richtigkeit der Kodierung zu zweifeln melde ich nur kurz zurück, dass ich die Abrechnung geprüft habe und alles korrekt sei. Damit hoffe ich dazu beitragen zu können, dass neben dem MDK-Verfahren (nach § 275 SGB V ??)) nicht noch ein programmgetriggertes Krankenkassenverfahren etabliert wird.
Gruß
H. Bürgstein