Liebes Forum,
muss eine eintägige intensivmedizinische Behandlung ambulant abgerechnet werden, wenn sie ohne Übernachtung erfolgte?
Der Fall:
Pat. kommt mit supraventrikulärer Tachycardie zur Aufnahme, wird auf die Intersivstation aufgenommen und bekommt unter Monitorkontrolle Ajmalin i. v. gespritzt (das muss gem. Fachinfo auch unterm Monitor geschehen). Nach Umspringen in den Sinusrhythmus und einer Überwachungsfrist wird die Pat. noch am gleichen Tag entlassen.
Das Problem:
Das Krankenhaus will den Fall stationär abrechnen, die Krankenkasse ambulant, d. h. in diesem Fall \"vorstationär\".
Für einen stationären Fall spricht:
1. Herzfrequenz zum Aufnahmezeitpunkt > 140/Min (AEP-Kriterium)
2. Keine Leistung aus dem Katalog stationsersetzender Maßnahmen (§ 115b)
3. Entlassung am gleichen Tag war zum Aufnahmezeitpunkt nicht sicher absehbar bzw. geplant.
4. Einsatz spezifischer Mittel des Krankenhauses, da notwendige Monitorüberwachung in der Praxis eines Niedergelassenen Arztes nicht möglich ist (BSG 4. März 2004 Az B 3 KR 4/03 R)
Für einen ambulanten Fall spricht:
1. Pat. hat nicht im Krankenhaus übernachtet.
2. Pat. wurde wegen ähnlicher Problematik auch schon einmal vorstationär behandelt.
3. Pat. ist nicht verstorben oder weiterverlegt worden.
Obwohl alle Argumente beiden Seiten bekannt sind, gelingt es nicht, eine Einigung zu erzielen. Gibt es vergleichbare Fälle? Wie wurden die berechnet? :d_gutefrage:
Ich bin für jeden Kommentar dankbar.
Viele Grüße
H. Bürgstein