Hallo Pekka, hallo Forum,
wenn es also keine klaren Kriterien gibt, lassen Sie uns welche schaffen.
Kriterium 1:
Die Aufnahme ohne Begleitperson würde relevante Gsundheitsschäden nach sich ziehen. Beispiel: Die Aufnahme nur des erkrankten siamesischen Zwillings.
Kriterium 2:
Die Aufnahme ohne Begleitperson würde zu Unter- oder Fehlernährung führen. Beispiel: Säugling, der gestillt wird.
Kriterium 3:
Die Aufnahme ohne Begleitperson würde zu psychischen Schäden führen. Beispiel: Patient in einer Entwicklungsphase, in der die Trennung von der wichtigsten Bezugsperson das Risiko der Entwicklung einer neurotischen Störung signifikant erhöht. Beispiel: Kleinkind in der oralen Phase mit nachweisbarer enger Mutterbindung. Hier stellt sich allerdings das Problem des Nachweises der genannten Voraussetzungen.
Mehr fällt mir jetzt nicht ein. Forum, was ist von diesen Kriterien zu halten? Fallen Ihnen noch weitere ein? Für Ideen bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
H. Bürgstein