Beiträge von Bürgstein

    Hallo Herr Bobrowski,
    wir arbeiten mit Orbis. Mir ist bisher noch kein Fall aufgefallen, der nach Fallzusammenführung nicht korrekt QS-gefiltert wurde. Ich will aber darauf achten, ob die Fälle, die nach Zusammenführung nicht mehr dokumentationspflichtig sind, in der Fehlerliste des Programms auftauchen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Hubertus Bürgstein
    Marienhospital Brühl

    Hallo Herr Dr. Bobrwoski,

    so viele Freitext-Teile hatte die alte Vereinbarung auch nicht. Allerdings waren sie auch nicht verboten, weshalb viele Krankenhäuser die Möglichkeit nutzten, in der pdf-Version Inhalte zu ergänzen und zu kommentieren, die ihnen wissenswert erschienen. Haben Sie in der neuen Vereinbarung einen Passus gefunden, der dies untersagt?

    In der Datenbankversion des GQB 2006 werden die Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber der pdf-Fassung eingeschränkt sein. Ich rechne aber damit, dass in den Auswahllisten auch die Option eingerichtet wird, eigene Zeilen einzufügen. Diese werden dann aber natürlich nicht von allen Datenbanken, die die xml-Versionen der Qualitätsberichte aufbereiten, so erkannt, wie es bei den vorgegebenen, standardisierten Auswahlmöglichkeiten der Fall sein wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Hubertus Bürgstein
    Marienhospital Brühl

    Liebes Forum,

    ich suche nach einer Tabelle, aus der die Kostenverteilung aller kalkulierten DRG\'s hervorgeht. Etwa so:


    [table=#FFFFFF,100%,1,left]

    [tr]


    [td=#FFFFFF,13%,left] DRG [/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] PK Ärzte[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] PK Pflege[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] PK Andere[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] Arzneimittel[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] Implantate[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] üb. med. Bedarf[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] med. Infrastr.[/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,13%,left] A01A[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 15.030,12[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 16.899,02[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 10.238,00[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 2.513,93[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 912,07[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 5.988,34[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 563,89[/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,13%,left] A01B[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 9.302,87[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 8.966,45[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] 6.650,87[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] ...[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] ...[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] ...[/td]
    [td=#FFFFFF,13%,left] ...[/td]

    [/tr]


    [/table]

    Gibt es so etwas? Das manuelle Herausschreiben aus dem DRG-Browser des InEK stelle ich mir sehr aufwändig vor.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein

    Sehr geehrte Frau Wika,

    nach Auskunft der Krankenkassenvertreter, mit denen wir über dieses Thema gesprochen haben, gibt es keine gesetzliche Definition von \"Notfall\" und \"Normalfall\". Deshalb gehen wir davon aus, dass wir das 301er-Datenfeld \"Aufnahmeart\" dafür nutzen können, geplante von nicht geplanten Aufnahmen zu unterscheiden. Voraussetzung ist aber, dass wir unseren Mitarbeitern klare Kriterien für die Unterscheidung von geplanten und nicht geplanten Aufnahmen an die Hand geben. Damit sind wir noch nicht fertig. Interessant ist dieses Datum natürlich auch, wenn es um die Objektivierung der Anzahl von \"Notfällen\" geht. Diese werden ja oft als Begründung für das Abweichen von getroffenen Vereinbarungen oder als Grund dafür, dass gar keine Planungen möglich sind, herangezogen. Falls Sie schon eine Definition von \"nicht geplant\" haben, lassen Sie sie mich bitte wissen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hubertus Bürgstein
    Brühl

    Hallo Herr Selter,

    danke für den Hinweis. Die zitierten Threads fasse ich für mich so zusammen, dass es sich bei PE und erweiterter OP um zwei Fälle handelt, weil am Entlassungstag des ersten Falles nicht sicher war, dass eine erweiterte OP folgen würde. Selbst ein Schnellschnitt rechtfertigt bei dieser Vorgehensweise keine sofortige OP. Die Unterbrechung entspricht der \"medizinisch sinnvollen Vorgehensweise mit mehreren geplanten Aufenthalten\", wie sie in der Klarstellung der Selbstverwaltung erwähnt wird.

    Ich bin gespannt, ob der MDK sich von dieser Argumentation überzeugen lässt.

    Mit freudlichen Grüßen

    H. Bürgstein
    Brühl

    Liebes Forum,

    bei der Forderung nach Fallzusammenführung wegen einer angenommenen Beurlaubung tue ich mich weiterhin schwer, erst recht seitdem unsere Landeskrankenhausgesellschaft \"den Wunsch des Patienten\" nach Beurlaubung als ein notwendiges Kriterium für die Anwendung der Passage in § 1 Abs. 4 KFPV 2006 propagiert.

    Ist also ein Pat. wegen Poyltraumas nach x Operationen und wochenlanger Behandlung eigentlich zur nächsten OP dran (die Behandlung also noch nicht abgeschlosssen), will aber ein paar Tage nach Hause, um nicht ganz verrückt zu werden und der Arzt stimmt dem zu, muss dieser Fall mit dem Folgenden, der dann zur anstehenden OP erfolgt, zusammengeführt werden.

    Wenn aber ein Patient erst eine PE bekommt, dann vom Arzt entlassen wird, weil eine definitive OP nach Schnellschnitt nicht geplant ist, liegt nach Meinung der KG keine Beurlaubung vor, weil der Patient nicht um Beurlaubung gebeten hat und die unmittelbare Fortführung der Behandlung auch medizinisch nicht möglich ist. Die Behandlung \"Entnahme einer Probeexzision\" ist somit abgeschlossen. Gleichwohl gibt es hierzu auch andere Ansichten.

    Wie gehen andere mit dieser Fragestellung um?

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo Herr Goerdeler,

    gestern hat der GBA angekündigt, dass Mitte Oktober die neuen Regelungen veröffentlicht werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird diese Vereinbarung auch schon für den GQB 2006, der in 2007 zu veröffentlichen sein wird, gültig sein.

    Viele Grüße

    Hubertus Bürgstein
    Brühl

    Liebes Forum,

    wir haben zwei Fälle, bei denen sich die Frage der Zusammenführung stellt:

    Fall 1 Tag 1 bis 2, DRG G60B, Partition M, > Ausnahme von der Wideraufnahme Spalte 13 Fallpauschalenkatalog
    Fall 2 Tag 4 bis 16, DRG G17Z, Partition O, > keine Ausnahme von der Wiederaufnahme

    Unser Sytem schlägt lediglich eine Fallzusammenführung wegen Komplikation vor. Meines Erachtens müssen beide Fälle wegen § 2 Abs. 1 FPV 2006 zusammengeführt werden, weil es hier heißt:

    Zitat

    \"Eine Zusammenfassung und Neueinstufung nach Satz 1 wird nicht vorgenommen, wenn die Fallpauschalen dieser Basis-DRG bei Versorgung in einer Hauptabteilung in Spalte 13 ... des Fallpauschalen-Katalogs gekennzeichnet sind.\"


    Weil hier nur eine der beiden Fallpauschalen/DRG in Spalte 13 ein Kreuz aufweist, müssen sie zusammengeführt werden, richtig? Oder hat unser System recht?

    Dankbar für jede Hilfe

    H. Bürgstein