Hallo Forum,
wir behalten manchmal Patienten nach einer grundsätzlich ambulant durchführbaren OP für eine Nacht im Krankenhaus, wenn sie allein leben. Wir sind in diesen Fällen der Überzeugung, dass eine ambulante Behandlung nicht geeignet ist, den Behandlungserfolg sicherzustellen, da es zu einer Blutung mit Bewußtseinsverlust des Patienten und schlimmeren Folgen kommen könnte. Da der MDK diese Fälle moniert selbst wenn bekannt ist, dass der Patient allein lebt, fragen wir uns, ob irgendwo festgelegt ist, dass das o. g. Risiko entweder zu vernachlässigen ist oder wir es falsch einschätzen. Kennen Sie entsprechende Quellen oder gibt es auch andere Erfahrungen? Danke für jede Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
H. Bürgstein
Brühl