Beiträge von Bürgstein

    Hallo Forum,

    wir behalten manchmal Patienten nach einer grundsätzlich ambulant durchführbaren OP für eine Nacht im Krankenhaus, wenn sie allein leben. Wir sind in diesen Fällen der Überzeugung, dass eine ambulante Behandlung nicht geeignet ist, den Behandlungserfolg sicherzustellen, da es zu einer Blutung mit Bewußtseinsverlust des Patienten und schlimmeren Folgen kommen könnte. Da der MDK diese Fälle moniert selbst wenn bekannt ist, dass der Patient allein lebt, fragen wir uns, ob irgendwo festgelegt ist, dass das o. g. Risiko entweder zu vernachlässigen ist oder wir es falsch einschätzen. Kennen Sie entsprechende Quellen oder gibt es auch andere Erfahrungen? Danke für jede Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo Herr Winter,

    der Pat. wurde ursprünglich wegen einer Schenkelhalsfraktur osteosynthetisch versorgt. Etwa zwei Monate nach dieser primären OP wurde die Hüftkopfnekrose diagnostiziert, die dann mit einer Total-Endoprothese behandelt wurde. Die HKN war also der Auslöser der Revsisions-OP.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hubertus Bürgstein

    Liebes Forum,

    ein Patient mit Hüftkopfnekrose ein paar Monate nach TEP-Versorgung der Schenkelhalsfraktur wurde wieder operiert. Als Hauptdiagnose haben wir M87.25 Knochennekrose durch vorangegangenes Trauma gewählt. Als Nebendiagnose haben wir S72.01 Intrakapsuläre Schenkelhalsfraktur verschlüsselt. Der Kostenträger will diese ND durch T93.1 Folgen einer Fraktur des Femurs ersetzt wissen.

    1. Grundsätzliche Frage:
    Gibt es eine Regelung wonach bei einer Komplikation als HD die verursachende Erkrankung als ND zu verschlüsseln ist? Gilt bezüglich der Kodierung der zugrunde liegenden Krankheit die DKR D002 \"Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose\" auch wenn die Hauptdiagnose eine Folgeerkrankung und kein Symptom ist?

    2. Spezielle Frage:
    Ist nicht M87.25 die spezifischere Beschreibung der aktuellen Erkrankung und daher der T93.1 vorzuziehen? Oder müssen wir beide Kodes einsetzen, um zu beschreiben, dass eine Knochennekrose vorliegt und dass diese im Femur lokalisiert ist?

    Danke für jede Antwort.

    Hubertus Bürgstein

    Brühl

    Liebes Forum,

    durch einen Artikel in \"Die Welt\" bin ich auf den DRG Watchdog der Trilium GmbH aufmerksam geworden. Ich weiß nicht so recht, was ich von dem Tool halten soll, zumal bei uns immer noch Kollegen der Auffassung sind, möglichst alles zu kodieren, was den Erlös irgendwie in die Höhe treibt.

    Hat jemand von Ihnen Erfahrungen mit dem Watchdog gemacht oder Gründe ihn nicht einmal auszuprobieren?

    Danke für jede Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgstein

    Wertes Forum,

    wir wechseln in diesem Jahr unterjährig unser KIS von medico//s auf ORBIS. Wie aber können wir eine Sollstatistik für 2006 zu Beginn des nächsten Jahres erstellen. Eine Altdatenübernahme ist nach Auskunft des KIS-Herstellers nicht in der Lage, die für den QS-Filter relevanten Daten zu übernehmen (insbes. ICD und OPS). So müsste der Filter also in der Datenbank des alten Systems für den ersten Teil des Jahres und in der des neuen Systems für den zweiten Teil suchen, oder habe ich da bei der Erstellung der Sollstatistik etwas falsch verstanden?

    Vielleicht hat jemand von Ihnen bereits eine unterjährige KIS-Umstellung hinter sich gebracht und kann berichten, wie das Problem zu lösen ist. Ich wäre jedenfalls sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Hubertus Bürgstein :d_gutefrage:

    Liebe Antwortenden,

    vielen Dank für die Statements. Mich hätte ja auch noch interessiert, was Mr. Freundlich aus Kassensicht zu meiner Anfrage sagt.

    Dass Erstgutachten häufig sehr dürftig ausfallen, kann ich ebenfalls in gewisser Weise verstehen. Bei der Bearbeitung von Widersprüchen hält sich mein Verständnis für eine flüchtige Antwort aber in Grenzen, erst recht, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.

    Ich werde also erst einmal Kontakt aufnehmen und dann weitersehen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Brühl

    H. Bürgstein

    Liebes Forum,

    es kommt leider wiederholt vor, dass der MDK im Folgegutachten nicht auf alle Argumente unseres Widerspruches eingeht, sondern im Wesentlichen, seinen Standpunkt wiederholt. Meine Vorstellung ist die, dass wir im Widerspruch jedes Argument des MDK widerlegen und ggf. weitere Argumente aufführen. Der MDK könnte dann im Falle der Ablehung des Widerspruches seinerseits, jedes unserer Argumente widerlegen oder darlegen, weshalb es irrelevant für die Beurteilung des Falles ist.

    Nun habe ich aber einen Fall, im dem ich bereits zwei Widersprüche geschrieben habe und den Gutachter gebeten habe, auch durchgehend auf unsere Begründungen einzugehen. In seiner letzten Ablehnung geht er aber auf mehrere Punkte unseres Folgewiderspruches nicht ein und bleibt bei seiner Gesamtbeurteilung. So werden wir nie fertig! :boese:

    Was würden Sie empfehlen? Noch einmal Widerspruch einlegen? Direkt an den Leiter des MDK oder der Krankenkasse wenden? Oder ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, Klage zu erheben? Vielleicht haben Sie ja eine noch viel bessere Idee....

    Danke für jede Antwort

    H. Bürgstein
    Brühl