Beiträge von Bürgstein

    Hallo Herr Schaffert,

    ich kann Ihre Argumentation gut nachvollziehen. In diesem Fall wäre die postoperative Überwachungsphase aber eben schon um 21:40 Uhr abgeschlossen gewesen, sodass es wohl nicht möglich ist, eine medizinische Begründung für eine fachliche Aufsicht nach diesem Zeitpunkt zu finden. Dennoch vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit fruendlichen Grüßen

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo Forum,

    ein Kostenträger will eine Notfall-OP, die grundsätzlich ambulant durchführbar ist ambulant abrechnen, weil der Patient postoperativ um 21:40 Uhr hätte entlassen werden können. Wir haben ihn aber nicht zu so später Stunde nach Hause schicken wollen. Reicht das aus, um einen Aufenthalt mit Übernachtung zu planen und den Fall stationär abzurechnen?

    Danke für jede Antwort

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo carjo,

    das mit der räumlichen Anbindung ist eine interessante Information. Es gibt dazu wohl noch nichts Schriftliches?

    Außerdem stellt sich für uns die Frage, ob die 24-Stunden-Präsenz eines pädiatrischen Dienstarztes mit einer Rufbereitschaft erfüllt ist. Haben Sie dazu evtl. auch schon etwas gehört?

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

    Hallo Holg,

    ich weiß von einem Benchmarking Projekt der Euregio (Länderdreieck Deuschland - Holland - Belgien) an dem z. B. das Malteser Krankenhaus in Simmerath teilnimmt. Auch da könnte es Informationen geben und soweit ich weiß, ist sogar eine Teilnahme für entferntere Häuser möglich.

    Gruß

    H. Bürgstein

    Liebes Forum,

    der GBA hat in seiner 8. Sitzung am 17.5.05 entschieden, dass der strukturierte Qualitätsbericht auch an die Patientenorganisationen zu liefern sei. Bisher habe ich aber noch keine Lieferadresse genannt bekommen. Weiß jemand mehr?
    :f_keineahnung:
    Gruß

    H. Bürgstein
    Marienhospital Brühl

    Liebes Forum,

    seit Anfang 2005 können wir den OPS-Kode 9-280 \"Stationäre Behandlung vor Entbindung im gleichen Aufenthalt\" kodieren. Mit der 5. Stelle wird die Dauer zwischen Aufnahme und Entbindung definiert. In 2005 ist der Kode noch nicht erlösrelevant. Die DKR machen keine Aussage zu seiner Anwendung.

    Meine Fragen:

    [list=1]
    [*]Ist die Anwendung des Kodes verpflichtend?
    [*]Kann die Dauer der stationären präpartalen Behandlung nicht auch aus der Differenz zwischen Aufnahmedatum und Datum der Entbindung ermittelt werden?
    [*]Wie handhaben Sie diesen Kode?
    [/list=1]
    Danke für alle Antworten

    H. Bürgstein
    Brühl (Rheinl)

    Guten Tag Karl,

    mir ist keine Regel bekannt, die für Ihre Frage eine Klärung bedeuten würde. Daraus folgt: Machen Sie es wie Sie es am besten finden, ohne natürlich die Unwahrheit zu sagen.

    Besten Gruß

    H. Bürgstein

    PS: Eigentlich ist es hier im Forum üblich, ein Art Anrede (z. B. \"Hallo Forum\") an den Anfang und eine Schlussklausel (z. B. \"Danke für jede Antwort, Gruß N.N.\") ans Ende eines Beitrages zu stellen.

    Hallo Herr Hirschberg,

    danke für den Hinweis. Zu beachten ist nur, dass die Empfehlungen der Krankenkassen in den FAQ nicht konsentiert sind. Deshalb können wir uns an ihnen orientieren, müssen es aber nicht. Der erste Q-Bericht wird eben ein großer Versuch.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein

    Hallo Forum,

    nur kurz zur Info:

    Die Uni Münster (also Prof. Roeder et al.) hat am 6.4.2005 eine \"Leitlinie zur Aufnahme von Begleitpersonen bei Kindern aus medizinischer Notwendigkeit\" verfasst und nutzt sie angeblich bereits. Inwieweit die Leitinien mit etwaigen Kostenträgern abgestimmt sind und von diesen akzeptiert werden, ist mir nicht bekannt. Das Dokument liegt mir nur als Kopie vor und ist mit einem copyright versehen. Vielleicht hat irgendjemand im Forum ausreichend gute Kontakte bzw. Argumente, um die Kollegen in Münster davon zu überzeugen, das Papier hier zur Verfügung zu stellen.

    Viele Grüße

    H. Bürgstein