Beiträge von schnabbelline

    Hallo liebe Kollegen,

    ich möchte das Thema "Fallzusammenführungen" nochmal aufmachen.
    Folgender Punkt.
    Ein Patient kommt am 14.10. um 23:28 und bleibt bis 20.10. 12:16 stationär in der psychiatrischen Behandlung.
    Ein zweiter Aufenthalt folgt am 10.11. um 23.00 Uhr bis zum 11.11. 13:30 Uhr.

    Unser System gibt keine Fallzusammenführung aus, allerdings ein anderes System was wir zu Auswertungszwecken nutzen führt beide Fälle zusammen mit folgender Begründung: "der zweite Fall ist genau nach 21 Tagen ins Haus zurückgekehrt, es sind also noch nicht mehr als 21 Tage vergangen und demzufolge würde ich diesen Fall zusammenfassen. Bezieht man die Uhrzeit mit ein, sind es mehr als 21 x 24h, aber so habe ich die Regelung nicht verstanden."

    könntet Ihr bitte mal eure Meinungen dazu sagen? ich bin gerade etwas ratlos. ?(

    Vielen Dank schon mal!

    Guten Morgen,

    ich muss jetzt mal ganz kurz und ganz blöd was fragen: Psychosomatische Patienten werden über die Psych PV nicht erfasst oder?
    Bei uns im System muss nämlich im Formular eine Einstufung vorgenommen werden ?! ?(

    Hallo werte Forumsmitglieder,

    auch bei uns gab es schon Fragen seitens der Kassen, warum Patienten ständig neu aufgenommen werden. Meine Frage an euch lautet: wie handhabt ihr das Prozedere wenn ein Patient planmäßig für eine Woche nach Hause geht und in der darauffolgenden Woche wiederkommt. In meinen Augen wäre das eine Art der Belastungserprobung und ist auch als solche im "Entlassgespräch" benannt. Wäre es möglich den Patienten innerhalb dieser Belastungserprobung zu beurlauben und die Tage auf Abwesenheit zu setzen???

    ich freue mich über Meinungen dazu.

    Guten Morgen,

    in der Hoffnung, dass mir hier wie gewohnt jemand weiterhelfen kann: ?(

    Ich finde leider weder in den PEPP Abrechnungsbestimmungen noch im Abschlussbericht irgendeine Aussage zu folgendem Thema.
    Ein Patient wird um 23:45 Uhr aufgenommen und lässt sich am nächsten Morgen (5:30Uhr) gegen ärztlichen Rat entlassen.
    Das System gibt mir für diesen Fall eine Verweildauer von 2 Behandlungstagen aus, was ja nach Aussage der Abrechnungsbestimmungen völlig legitim erscheint, denn: "Berechnungstage sind der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthalts inklusive des Verlegungs- oder Entlassungstages aus dem Krankenhaus" (Auszug aus Vereinbarung PEPPV 2016).

    Meiner Ansicht nach, kann das nicht richtig sein, da der Patient nicht mal 6 Stunden aufgenommen war. Wie gesagt, finde ich leider keine Aussagen zu der Thematik.
    Daher meine Frage: wie werden solche Fälle in der Praxis abgerechnet? Wenn man die VWD bei 2 Tagen belässt, wie reagiert das MDK? Gibt es bereits Erfahrungen?

    Vielen Dank :)