Beiträge von doctom99

    Danke für die Kommentare, Vor allem Herrn Horndasch's HInweise sind wahrlich ernst zu nehmen - Thema Dokumentation etc.

    Hat jemand von Euch schon perspektivisch die OPS-Schlüssel präemptiv gegen den einfachen ausgetauscht und das Szenario mal simuliert? Ich bin mal gespannt , über welche Casemixdimensionen wir hier reden.

    Sieht wieder mal nach Überstunden nächste Woche aus; wir hatten bereits diese Woche intern den Begriff "kardiovasculäre" Eingriffe diskutiert. Schwammige Äußerungen, definieren die (alle) Bedingungen letztendlich der MDK?

    Allen ein schönes Adventswochenende!

    Genießen Sie den Stollen und den Glühwein...

    Ich denke, wir werden nicht umherkommen, die entsprechenden Visitanten präemptiv zu dokumentieren.

    Einen anderen Punkt würde ich hier als Frage anhängen wollen:

    Intrakranielle Druckmessung oder Hybrid-Operationssaal für kardiovaskuläre Eingriffe ist im OPS 2018 einer der Voraussetzungen für die Abbildung der spez. Intensiv. Heisst nach meinem Verständnis, entweder habe ich eine Neurochirurgie oder Thoraxchirurgie im Hause....damit würden extrem viele spezialisierte Intensivstat. durch das Raster fallen und womöglich hs. die Uni's profitieren - oder sehe ich das falsch. Kardiovasculäre Eingriffe im Hybrid-OP impliziert doch auch komplexe Gefäßchirurgie, oder sind hier schwerpunktmäßig kardiochirurgische Eingriffe gemeint?

    Bin gespannt was so kommt.

    Vorab schönen Nikolaustag...

    Hallo findus,
    wir haben die Fälle dem Anwalt überlassen; der o.g. Auszug vom DIMDI bestätigt unsere Auffassung.der grundsätzlichen Kodierbarkeit. Die Kasse hatte systematisch moniert, dass der Zusatzcode nicht hinten im Kapitel unter der Rubrik Zusatzinformation zu Operationen aufgeführt ist :-((.

    Der Phantasie und Absurditäten sind halt keine Grenzen gesetzt.

    VG
    Doctom

    Es geht um grundsätzliche Kodierbarkeit der modularen Endoprothese, eine Kasse aus nördlichem Ruhrgebiet ist mit einem ausführlichen Grundsatzschreiben folgender Auffassung:

    "...Der Zusatzcode 5-829.d I 5-829.k findet sich nicht unter 5-933 ... , 5-99 (Zusatzinformation zu Operationen), so dass sich hieraus eine begründete Kodierfähigkeit des Codes 5-829.k nicht
    ergibt. ...Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass bei den OPS zur Implantation und Wechsel von Endoprothesen Hinweise zur zusätzlichen Kodierung der modularen Prothese
    (OPS 5-829.d I 5-829.k) nicht formuliert sind. Demgemäß liegt keine Ausnahme vom Grundprinzip der monokausalen Kodierung bei Operationen vor.


    Die Kodierrichtlinien sind für das Handeln der Beteiligten in Form einer Selbstbindung bestimmend, wann eine zusätzliche Prozedur oder Prozedurenkomponente zu kodieren ist. Die Regelungen sind streng im Wortlaut zu interpretieren und haben keinen Raum für weitere Bewertungen oder Abwägungen.


    Folglich kann der OPS 5-829.d I 5-829.k grundsätzlich nicht kodiert werden, da der OPSCode Voraussetzung zur Abrechnung des Zusatzentgeltes "Modulare Endoprothesen" ist,
    kann auch das hieraus resultierende Zusatzentgelt nicht abgerechnet werden..."


    Soweit so gut...


    Antwort kurzum:
    ...Nicht alle Zusatzkodes des OPS sind in dem Bereich „Zusatzinformationen zu Operationen“ (5-93...5-99) hinterlegt. Dort sind eher allgemein gültige Zusatzkodes zu finden, die auf alle Operationen anwendbar sind. Zusatzkodes, die nur in spezifischen Bereichen (z.B. Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz) anwendbar sind, sind in der Regel auch in diesen Bereichen verortet. In den Hinweisen für die Benutzung des OPS heißt es dazu „Zusatzkodes können außer als Einzelkodes in Form von speziellen Bereichen (z.B. am Ende des Kap. 5…) vorhanden sein.“ Es gibt Zusatzkodes in sehr vielen Bereichen des OPS.

    ...
    Im OPS sind nicht alle Kombinationsmöglichkeiten von Operationen im Sinne einer Mehrfachkodierung mit einem Hinweis gekennzeichnet.


    Grundsätzlich wird im OPS alles, was standardmäßig zu einer Operation dazugehört, mit einem Kode abgebildet. Zusätzliche Maßnahmen können darüber hinaus zusätzlich kodiert werden, es gibt aber nicht immer einen entsprechenden Hinweis.
    Auch bei der Zusatzkodierung sind nicht immer Hinweise aufgeführt.


    Zusatzkodes können immer nur in Kombination mit einem Primärkode und nie alleine angegeben werden. Daher erübrigt sich meist ein Hinweis bei dem Primärkode, insbesondere wenn der Zusatzkode mit vielen verschiedenen Kodes kombiniert werden kann. Umgekehrt wird oft bei den Zusatzkodes darauf hingewiesen, dass die durchgeführten Eingriffe gesondert zu kodieren sind.
    Entsprechend unserer oben angeführten Erläuterungen zur Zusatzkodierung kann der Zusatzkode 5-829.k (bzw. ehemals 5-829.d) selbstverständlich auch ohne expliziten Hinweis zusätzlich zu den entsprechenden Kodes aus Kapitel 5 angegeben werden.

    VG
    Doctom

    Hallo Neopäd,
    ich greife den Thread nochmal auf, da wir i.R. der MDK-Begehung diese Problematik neu haben. Die Nebendiagosen aus dem Bereich P00.- bis P04.- werden gestrichen, da kein dauerhafter Schaden etc.

    Es geht um die Frage, in wie weit eine "Schädigung" im klassifikatorischen Sinne vorliegt. Meiner Auffassung nach bringen diese Codes zum Ausdruck, dass Fetus/Neugeborene durch Zustände der Mutter beeinträchtigt wurden und behandlungsbedürftig waren. Ebenfalls unterscheiden die Codes nicht, ob nun akut und reversible oder dauerhaft.
    In den DKR ist z.B. unter 1602a im Beispiel 1 aufgeführt, dass eine Atelektase als HD und die Schädigung des Neugeborenen als ND kodiert werden muss.


    VG

    Doctom

    Hallo Breitmeier,
    danke für den Kommentar, kann ich auch argumentativ und klinisch folgen. Unsere Neonatologen würden gerne "chronisch" verwenden, da bereits aufgrund der Bildgebung jetzt anatomisch-morphologische Veränderungen nachzuweisen sind, die eine restitutio definitiv leider ausschließen.

    VG
    doctom

    Hallo zusammen,

    wir haben hier einen Langzeitfall, bei dem das Neugeborene während der Zangenentbindung tragischerweise einen Querschnitt erlitt.
    Wir haben zunächst den Code P11.51 "Geburtsverletzung der Wirbelsäule und des Rückenmarkes: Mit chronischer Querschnittlähmung" kodiert, landen dann mit vielen Prozeduren und Diagnosen incl. Beatmung in die sachgerechte DRG P05A, womit wir eigentlich zufrieden wären.
    Alternativ ist sicherlich auch die P11.50 "Geburtsverletzung der Wirbelsäule und des Rückenmarkes: Mit akuter Querschnittlähmung" zu diskutieren, wir landen bekanntermaßen in die Rückenverletzungs-DRG B61B,unbewertet, mit tagesgleichen Pflegesätzen. Wahrscheinlich wäre das auch korrekt, aber Erlöse :thumbdown::thumbdown: ....

    Meine Frage wäre, ab wann kann ich bei einem Neugeborenen überhaupt die erstere Diagnose ("chronisch"!) kodieren, wenn ich die P-Codes nur bis Alter 28Tagen kodieren kann und noch nicht klar ist, wie sich die Situation weiter entwickelt.


    Bin gespannt auf Antworten...

    Hallo kodierer2905,

    biliodigestive Anastomose muss unstrittig gemacht werden, aber wohin (5-512.-); was ist Darstellung mit zweitem Code um die Therapie umfänglich zu beschreiben:
    5-512.0 - Magen

    5-512.1 - Duodenum
    und vieles mehr.
    Ich hatte mal einen Patienten mit abenteuerlicher perkutanen Ableitung, vor 2 Dekaden.

    Was tun?
    V. Grüße
    Doc