Beiträge von doctom99

    Hallo Herr Zierold,
    stimme ich IHnne voll und ganz zu. Wir würden uns auch eine KLärung durch Begehung wünschen, ist jedoch nicht vom MDK beabsichtigt und die tun sich sehr schwer.
    Die Doku ist auch irgendwo in den handschriftlichen Vermerken zu finden, hier wieder das Phänomen: Was nicht auf den ersten Blick zu sehen ist, wird nicht (an)erkannt - Widerspruch wird bekanntermaßen in 2015 von vielen Kassen ignoriert.

    Ich denke darüber nach, ob nicht z.B. auf den Therapiebögen (analog Vorschlag DPG) dieser um die o.g. Kriterien ergänzt und von der Beteiligten bestätigt werdenkann. Sozusagen, alles auf eine Karte und dann weg zum MDK.

    Gruiß
    Doctom99

    Hallo merguet,
    danke für die schnelle Antowort, wir hatten zunächst auch gedacht, dass aus der Gesamtdokumentation sich eine entsprechendes Bild ergibt. Z.B.Doku Schmerz/VAS etc ist alles vorhanden, nur haben wir jetzt Gutachter, die beispielsweise für die Kodierung zumindest den Einsatz von Schmerz-/Ernährungspumpen incl. Überwachungsdoku fallbezogen erwarten, ansonsten kippt der OPS.
    Das kann ich nicht nachvollziehen, da wie auch im anderen Thread bereits erwähnt, die Vorhaltung da sein sollte, und nicht Anwendung in jedem Fall, was Sinn des Palliativkonzeptes ist.
    Unterstützungangebot, Angehörigengespräche etc. => heisst noch mehr Formulare ... ächzzz

    Bin gespannt, wer sich sonst noch meldet.

    Gruß aus dem regnerischen nasskalden Norden
    Doctom99

    Hallo liebes Forum,
    wie haben zunehmend Probleme, die spezial-Palli-Komplexbehandlung mitsamt ZE beim MDK durchzusetzen. Die Doku war bisher recht gut, bis auf die Tatsache, dass jetzt zunehmend u.a. die Kriterien wie
    -Bedarfsgerechte Anwendung spezialisierter apparativer palliativmedizinischer Behandlungsverfahren und deren kontinuierliche Überwachung, z.B. Schmerzpumpen und weitere kontinuierliche parenterale Therapien zur Symptomkontrolle
    -Bedarfsgerechte Vermittlung zu qualifizierten und kontinuierlichen Unterstützungsangeboten für Angehörige (auch über den Tod des Patienten hinaus)
    -Bedarfsgerechte Vermittlung und Überleitung zu nachfolgenden Betreuungsformen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung unter besonderer Berücksichtigung von Notfallvorausplanung, strukturierter Anleitung von Angehörigen, sozialrechtlicher Beratung und bedarfsgerechter Zuweisung

    in separater Dokumentation Einzelfallbezogen nachgewiesen werden will. Da wir seit Jahren eine etablierte anerkannte Palliativeinheit Spezial und damit auch die Vorhaltung haben, erfüllen wir zumindest die Strukturvoraussetzung.
    Nun aber, liebe Kollegen/innen, wie soll bitte die Einzelfalldoku konkret aussehen? Soll man eine eidesstattliche Erklärung abgeben dass z.B. die Angehörigen strukturiert angeleitet wurden, dass es Unterstüzungsangebote gegeben hat....

    Diesbzüglich gibt es auch (noch) keine Empfehlung seitens DPG.

    Wer kann mir hier dringend weiterhelfen 8o

    Liebe Grüße aus dem Norden
    Doctom99

    Guten Morgen Medicus,

    wir hatten in der Vergangenheit ein ähnliches Problem in einem anderem Kapitel; hier wurde Rahmen einer Klage unterschieden, ob eine "erläuternde Klarstellung" einer bisherigen Kodierung vorgenommen wurde, oder ob es seitens DIMDI eine Stellungnahme i.S. einer Neubetrachtung/Neudeutung der Kodierkonstellation handelt. Wir konnten belegen, dass DIMDi in unserem Falle eine ergänzender Kommentierung i.S. wie es vom DIMDI ursprünglich gedacht gewesen ist, vorgenommen hat. Leider zieht sich die Klage hin...
    Hierzu sind doch die Anwälte da, als Meister in Interpretation von Formulierungsinhalten :thumbup: ... oder liege ich falsch?

    Herzliche Grüße aus dem Nordwest
    DocTom99

    hallo merguet,

    danke für die interessanten Statements, im Zielhaus wurden ebenfalls die VWD gekürzt.
    Ich verfolge auch den Gedanken der m.E. de jure nicht statthaften retrospektiven Betrachtung (ex-ante VWD nicht vorhersehbar, wann Verlegung).
    Im Übrigen verlegten wir den Patienten in eine "niederwertigere" Versorgungsstufe....um auch bei uns wieder Betten für weitere Patienten freizumachen.
    Kann die Interpretation des BSG bzgl. nicht gegebener Prüfauffälligkeit bei alleiiniger Überschreitung der uGVD hier auch greifen?
    Bin gespannt auf Resonanz.

    Grüße aus dem Westfalen
    Doctom99

    Hallo zusammen,

    hatte in den bisherigen Threads keine hilfreiche Argumentation finden können.

    Wir haben bei einem gesetzl. Kostenträger derzeit das Problem, dass der Medizinische Dienst bei Verlegungen unterhalb der mittleren Verweildauer weitere Tage streicht i.S. von " hätte bereits direkt nach Versorgung der Frakturen und Stabilisierung" am Tag xy verlegt werden können. (iv.-Antibiose/Versorgung hätte im Zielkrankenhaus erfolgen können o.ä)
    M.E. entspricht das auch nicht i.S. der BSG-Rechtsprechung da formal keine Prüfauffälligkeit, sondern Ziel der reinen Rechnungsreduzierung.

    Wir geht Ihr damit um? ?(

    Herzliche Grüße
    DocTom99

    Hallo Essen,

    in der Tat ein Dilemma.
    Marcumarpatient (Vorhofflimmern) blutet aus Magenulcus, erhält auf Intensivstation EK's, Thrombo's, Plasma ua. auch PPSB.
    Kodierung jetzt D68.4 mit 8-812.5....; früher ZE 30 und jetzt ZE 2013-98 wegen der Kombinationsdefinition und kein Geld?

    Wie ist die Meinung bei den anderen - oder sind wir die Einzigen?

    Viele Grüße
    Doctom99

    Hallo LT,
    natürlich haben Sie recht bzgl. HD :thumbup: , der Patient ist primär wegen gastrointestinalem Problem gekommen und behandelt, deshalb die andere MDC.
    Mir ging es um den OPS-Schlüssel, ich dilatiere perkutan transhepatisch/-luminal ein Gallengangsgefäß bei liegendem Stent mit einem Ballonkatheter nach. Der Code aus dem 8-836.0... triggert in den meisten Fällen eine höherwertige DRG statt 5-514.x3.

    Viele Grüße
    Doctom99

    Hallo zusammen,
    wir legen zunehmend Stents percutan transhepatisch ein, um den Pfortaderdruck bei Zirrhotikern zu steuern.
    Ab und zu müssen wir diesen mit einem Ballonkatheter dilatieren.
    Welchen Code darf ich dafür nehmen: "5-514.x3 Andere OP an den Gallengängen sonstig" oder "8-836.0a Angioplastie viscerale Gefäße?" Der letztere steuert im Übrigen eine operative DRG an (G67C versus G07A)

    Viele Grüße
    Doctom99

    Schönen Abend,

    ich tendiere jetzt eher auch zu einem Code, da die Methode als Zusatzcode spezifiziert wird, die InEK-Kalkulation wird sich ja anhand der entstandenen OP-Kosten orientieren...

    Liebe Grüße aus Westfalen und Danke für die schnellen Antworten...

    Doctom99

    \"Wer ständig glücklich sein will, muss sich stetig verändern\" (nach Konfuzius)

    Hallo zusammen,

    kurze Frage zu Zusatzinfos bei Operationen:
    Bezieht sich die Kodierung des Klammergerätes auf die Methode, oder ist bei notwendiger Anwendung mehrer Klammergeräte jedes verwendete Klammergerät zu kodieren.
    Mein Chirurg hat 3 lineare Einmalklammergeräte \"verbraten\", ergo 3 Codes oder nur einen für die Angabe der Methode.

    Über kurzfristige Info würde ich mich freuen....

    Schönen Abend noch....

    Doctom99