Beiträge von doctom99

    Hallo Attila,
    auch liegen m.E. einige Berechnungsfehler vor.
    Wir geben die Zeiten direkt ein, da Intensivmodul nicht im Einsatz.
    Wenn eine weitere OP (z.B. Vac-Wechsel unter operativen Bedingungen) irgendwann im selben Aufenthalt bei zuvor dokumentierten Beatmungsstunden (und abgeschlossener Beatmungsphase) stattfindet, habe ich keine Möglichkeit dem System zu signalisieren, dass diese (<24) nicht zur Gesamtzeit berechnet werden darf.
    Wir hatten uns doch so gut an die \"alte\" Erfassung gewöhnt und lassen uns die sportliche Denkaufgabe der Berechnung aus den Hand nehmen.
    Am Wochenende ( :boese: ) habe ich die Zeit zum Testen.

    Viele Grüße

    Hallo mschiermann,
    Herr Sommerhäuser hat die Annäherungsformel korrekt wiedergegeben, diese Formel wird besonders im Bereich der Krankenhausplanung(!) zur Annäherung und prognostische Aussage verwendet. Sie wollen diese Berechnung jedoch auf reines Privatklientel und auf Stationsauslastungsebene herunterbrechen. Hier muss die VWD und Bettenutzung als Variable genauer betrachtet werden!
    Wenn Sie eine neue Statoin einrichten wollen, dann müssen Sie die Betten der bisher Belegten füllen und den Kostenanteil der neuen Station (neues Personal etc.?) mitkalkulieren!
    Viel Grlück!

    Liebe Kollegen,
    jemand vom MDK ist auf Geisterbahnfahrt.
    Wir haben die unproblematisch nebendiagnostisch chronisch Niereninsuffizienten zunehmend in der Streitfallbearbeitung, da die Gutachten wie folgt ausfallen:
    \"...weder eine chronsche noch eine akute Niereninsuffizienz konnte diesem Aufenthalt nachgewiesen werden (z.B. durch Nierenbiopsie, oder Nachweis gemäß den Leitlinien etc...)...deshalb kann hier nur die Niereninsuffizienz mit N19 kodiert werden...\" Oh Wunder, die N19 hat keinen CCL. Diese in der Nephrologie behandelten Patienten leben seit Jahren mit hohen Crea-Werte, Diurese musste oft forciert werden, etc.
    Soviel Phantasie muss man erst mal aufbringen, um darauf zu kommen und viel Phantasie gehört dazu hieran noch zu glauben!

    Schönen Abend noch!

    Liebe Kollegen,
    die Anfrage an das DIMDI und prompte Rückmeldung hat ergeben, dass dem DIMDI dieses bekannt ist und ein redaktioneller Fehler in der Kriterienliste OPS2010 vorliegt.
    Die Altersangabe bezieht sich auf die angebenen Jahre. Die Angabe der Tage werde bei der nächsten Auflage korrigiert.

    Das zur Info.

    Grüße aus dem Münsterland!

    Dr. Th. Krämer
    FA Anästhesie
    Medizincontrolling
    Franziskus Hospital gGmbH
    Hohenzollernring 72
    48145 Münster

    Liebe Kollegen,
    hurra (?), wir haben jetzt die ersten Patienten, und schon auch weitere Fragen, auch Verwirrung bei denen, die gewohnt die Intensivkomplexcodes bei Erwachsenen kennen. Bei Erwachsenen gibt es Einschränkungen wie Exclusivum <24h postoperativ etc. Zählweise analog Erwachsene (erste 24h plus Werte Mitternacht des Folgetages?). Schein bei den Kindern egal zu sein.

    Low-/High-Risk-Erkrankungen sind in Tat nicht immer einfach abzugrenzen, wir sehen das im Moment im Kontext der VORerkrankungen und Risikoprofil. Mir ist auch etwas schleierhaft, wer die Punktevergabe/-höhe anhand welcher Kriterien festgelegt hat.

    Bzgl. Alter stimme ich dem Vorredner zu! Die Diskussion mit dem MDK ist doch systemtechnisch gewollt, dann haben wir weiteres Betätigungsfeld wenn es kaum noch CCL-Nebendiagnosen oder relevante Prozeduren geben sollte. Nach dem Motto: Wer ständig glücklich sein möchte, muss sich oft verändern (Konfuzius).

    Liebe Grüße
    Dr. Thomas Krämer
    FA Anästhesie
    Medizincontrolling
    Franziskus Hospital Münster
    Hohenzollernring 72
    48145 Münster

    hallo zusammen,
    diese Datei ist nich tmehr gültig, die aktuelle ist auf der mydrg-Seite am 6.1.2010 hinterlegt.
    Hier der Link:
    https://www.mydrg.de/dload/Aufwandp…ion_2010-04.xls

    Hier sollte jetzt auch jeder ohne Blattschutz basteln dürfen...

    Nur als Hinweis: Die Tabelle ist bewußt auf 28Tage begrenzt, da man diese Vorlage dann (noch ohne Lupe lesbar) auf DIN-A3 drucken kann.

    Viele Grüße aus dem Münsterland
    Th. Krämer

    Hallo zusammen,
    wie MiChu schon erwähnt hat, habe ich dazu auch nichts gefunden.

    Die Abgrenzungen sind oft fließend, deshalb würde ich auf die anfängliche Fragestellung kommen.
    Hintergrund ist der, dass ein Kostenträger die Abrechnung unserer rein vorstationären Patienten (ohne stationären Aufenthalt vor und nach, Einweisungsschein liegt vor) in Frage stellt, da der Kostenträger unterstellt, dass die Leistung hätte im verrtagsärztlöichen Sektor erbracht werden können.
    Ein Beispiel: Patient wird vom nicht spezialisierten Hausarzt mit Einweisung zu uns geschickt, um bestimmte Werte etc. zu kontrollieren, ggf. ERCP o.ä. durchzuführen. Der Kostenträger behauptet, dass grundsätzlich zunächst ein vertragsärztlicher Facharzt zu kontaktieren ist, der dann über eine stationäre Einweisung entscheiden soll.
    Anderes Beispiel sind die Kontrollen nach lang zurückliegenden OPs, hierunter gehören z.B. Schrittmacherkontrollen (Tausch? Batterieerschöpfung etc), die nach Auffassung des Kostenträgers auch grundsätzlich im vertragsärztlichen Bereich zu erbringen sind. In diesem Zusammenhang wird von einer Prüfung durch den MDK gedroht, falls wir weiterhin diese Fälle als \"vorstationär\" bei vorliegender Einweisung durch wen auch immer abrechnen.
    Ich frage mich, wer und was alles nicht im vertragsärztlichen Bereich gemacht werden kann. Warum tun wir es also nicht...? Warum gibt es dann die vorstationäre Pauschale?

    Liebe Grüße
    DocTom99

    Liebe Mitstreiter,

    wir haben hier Situation, dass ein Kostenträger nunmehr rein vorstationäre Fälle durch den MDK prüfen lassen will, mit der Fragestellung, ob sich hier eine ambulante Auftragsleistung verbirgt (Zur Info: Einweisungen liegen definitv vor). Ein Hurra auf die Prüfungslust;-)
    Hat da jemand ähnliche Erfahrung gemacht?

    Bin auf die Antworten gespannt

    Viele Grüße

    Hallo zusammen.
    die Argumentation die Verdichtung von Leistungen in kurzer Zeit greift immer weniger. Interessanterweiser habe ich ein Gutachten erhalten, in dem eine stationäre Aufnahme gerechtfertigt sei, wenn ein Lymphom gefunden worden wäre (Beim Splenomegalie-Fall weiter oben). Sic!!.

    Allen weierhin einen schönen sonnigen Tang noch
    Gruß Th Krämer

    Hallo Herr Horndasch,
    mit den Konsequenzen bzgl. Aufnahmeverhalten haben Sie natürlich Recht. Die Problematik sehe ich auch im Umfeld der Zuweiser, wissen sich oft dann nicht weiterzuhelfen (z.T. auch Schwerpunktpraxen) und überweisen diese dann ins das nächstgelegene Krhs zu Tumorabklärung.

    Hallo liebe Kollegen,
    wir machen hier zunehmend unangenehme Erfahrung mit Patienten, bei denen aufgrund bestimmter Symptomatik eine aufwändige Tumorsuche erfolgt, oder der Patient im Rahmen einen geplanten Staginguntersuchung stationär für mehrere Tage aufgenommen wird, so dass die Kostenträger und auch der MDK vorrangig ambulante Abklärungen abfordern. Jüngstes Beispiel: Junger Patient mit Splenomegalie, B-Symptomatik und dringendem V.a. Lymphom wurde kostspielig durchdiagnostiziert. Letztendlich: CMV-Infekt.
    MDK-Urteil: Untersuchungen hätten alle ambulant durchgeführt werden können, stationär nicht gegeben. Wie gehen Sie primär mit \"Staging stationär\" um?