Liebe Mitstreiter,
gut möglich, dass dies auch anders auszulegen ist und ich hier irre. Es wäre schön, wenn eine Einrichtung, welche das PEPP anwendet, hier Auskunft geben könnte.
Zu schnabbelline: Der Hinweis zu " 1:1 Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten [...] zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut." bezieht sich auf den Kode 9-640 aus dem Erwachsenenbereich. Leider findet sich dieser Hinweis im Bereich der KJPP nicht. (siehe Text zu 9-693). Da sich die Frage von dewag auf ein Kind bezog, ging ich von diesen OPS aus.
Zu Kodier-Assi: Einen Ausschluss der Leistung meinte ich selbstverständlich nicht.
Zu GW: Ihre Argumentation klingt plausibel und nachvollziehbar. Bleibt aber weiterhin die Frage nach der Auslegbarkeit bei Überprüfung durch z.B. MDK.
Danke für die kritischen Rückmeldungen!
Gruss
klauss