Beiträge von klauss

    Liebe Mitstreiter,

    gut möglich, dass dies auch anders auszulegen ist und ich hier irre. Es wäre schön, wenn eine Einrichtung, welche das PEPP anwendet, hier Auskunft geben könnte.

    Zu schnabbelline: Der Hinweis zu " 1:1 Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten [...] zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut." bezieht sich auf den Kode 9-640 aus dem Erwachsenenbereich. Leider findet sich dieser Hinweis im Bereich der KJPP nicht. (siehe Text zu 9-693). Da sich die Frage von dewag auf ein Kind bezog, ging ich von diesen OPS aus.

    Zu Kodier-Assi: Einen Ausschluss der Leistung meinte ich selbstverständlich nicht.

    Zu GW: Ihre Argumentation klingt plausibel und nachvollziehbar. Bleibt aber weiterhin die Frage nach der Auslegbarkeit bei Überprüfung durch z.B. MDK.

    Danke für die kritischen Rückmeldungen!

    Gruss
    klauss

    Nein, da beide Leistungen beim gleichen Patienten zur gleichen Zeit in Ansatz kommen würden. Hier steht im Text zum 9-693 folgendes:
    "Die für die intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten (9-696 ff.) angerechnet werden." (wie ich schon dewag schrieb).

    Auch wenn es unterschiedliche Therapeuten sind, so wären es zur gleichen Zeit zwei unterschiedliche Leistungen. Die Möglichkeit eine Leistung für max. 2 Therapeuten in Ansatz zu bringen scheidet somit aus.

    Gruss
    klauss

    Hallo Kollegen,

    gleiches Problem haben wir auch. Bei der Übernahme von 1440 Minuten oder wie von Ihnen beschrieben 360 Minuten tritt aber nur eine Warnung auf. Eine Übernahme ist trotzdem möglich und es wird auch die korrekte Dauer übernommen. Einfach bei der Abfrage ob Sie dennoch fortfahren wollen mit Ok beantworten.

    Auch die "Schwellwerte" werden, wie von Ihnen ja schon beschrieben, nicht korrekt behandelt. Ich habe dazu schon vor einiger Zeit an AGFA geschrieben und nun erfahren, das hierzu ein Knowledge Artikel bei AGFA vorliegt. Das bedeutet, das eine Korrektur durchgeführt wird. Für wann die Korrektur ansteht, konnte mir aber noch nicht mitgeteilt werden.

    HG
    klauss

    Hallo dewag,

    das ist relativ klar unter dem Kode 9-693 erläutert. Dort steht "Die für die intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten (9-696 ff.) angerechnet werden"

    Eine "und" Kodierung schließt sich somit aus. Sie müssen sich hier für "oder" entscheiden. Sollten Sie aktuell PEPP anwenden und dadurch an der Schwelle zu den für die ETE relevanten Stunden stehen, so wäre sicherlich die Kodierung als Einzelbetreuung die sinnvollere.

    HG
    klauss

    Hallo Rambazamba,

    dazu sollten Sie immer die Primärquellen bemühen. Hier also das DIMDI und das InEK. Das sind hier die beiden wichtigsten Institute und mit der Weiterentwicklung beauftragt. Gleichzeitig sollten Sie sich nochmals die Gesetzesgrundlagen für beide Systeme in Erinnerung rufen. Ich weiß ja nicht genau, was Sie unter "ich arbeite wissenschaftlich mit DRG Daten" verstehen. Falls Sie damit die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit meinen, dann ich das unerlässlich.

    So, nun aber zurück zu den Quellen. Ich empfehle Ihnen das Folgende zu lesen. Sie werden hier reichlich Informationen zu Ihrer Fragestellung finden. Die Daten für das Jahr 2016, welche für die Weiterentwicklung der Kalkulation herangezogen werden, stammen aus dem Jahr 2014.

    DIMDI Vorschlagsverfahren
    Abschlussbericht PEPP 2016
    Abschlussbericht DRG 2016
    Migrationstabelle DRG

    Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

    HG
    klauss

    Hallo Jimbo88,

    genau dieses Thema war in einem gestrigen AK mit unserer Krankenhausgesellschaft Thema. Diese Praxis wird vermehrt beobachtet und scheint eine Untugend vor allem bei den BKK´s und der Knappschaft zu werden. Vor allem bei Kassen die wohl in Schieflage geraten sind und auch auf ein Defizit zusteuern, scheint das häufiger der Fall zu sein.

    Ich empfehle Ihnen sich hierzu mit Ihrer Krankenhausgesellschaft in Kontakt zu setzen. Es gibt hier durchaus Wege sich zu erwehren, was aber einer gewissen Konsequenz und Durchhaltevermögens bedarf.

    Als zweite Möglichkeit, wurde auch die direkte Kontaktaufnahme zu den Kassen genannt. Hier empfiehlt es sich, sich zuerst an die großen zu wenden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mit Hinweis auf die bereits getroffenen Vereinbarungen, dann an die nächsten herantreten.

    Das ist vielleicht nicht die ad-hoc Lösung, die Ihnen schnell hilft, aber mit Sicherheit die nachhaltigste.

    HG
    klauss

    Liebe Ariane Lpz,

    wenn Sie über ein KIS verfügen und diese Dokumentationen und Kodierungen darüber abbilden, dann errechnet das System in der Regel die Gesamtzeit für den Tag (und auch die Generierung des korrekten OPS) selbständig.

    Im Sinne der Plausibilität und auch der korrekten Leistungszuordnung, würde ich Ihnen nicht empfehlen, eine Gesamtsumme mit unterschiedlichen Berufsgruppen zu bilden. In der Nachvollziehbarkeit stellt es sich doch leichter dar, wenn die Zeiten und Leistungen auch den entsprechenden Erbringern zugeordnet werden können.

    So führen wir das bei uns in der Klinik durch.

    HG
    klauss

    Hallo peppi31,

    nach Nachweis des Erregers wird die A08.1 und der OPS 8-98g.x je nach Einrichtungsmöglichkeiten (mit oder ohne spezielle Isoliereinheit) kodiert. Mindestmerkmale des OPS beachten!

    HG
    klauss

    Liebe Ariane Lpz,

    es liegt in der Natur der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dass Sie eine gewisse Aufsicht ausüben müssen. Hier spielt ja auch der pädagogische Ansatz eine entscheidende Rolle.
    Was Sie nun dokumentieren sollten, wäre klinikintern abzustimmen. Grundsätzlich würde ich alles dokumentieren, was eine therapeutische Konsequenz erzeugt oder in der therapeutischen Zielplanung festgehalten ist.

    Bzgl. der Kodierung von Therapieeinheiten über die OPS sollten Sie den Anforderungen der OPS-Kataloge folgen. In weiten Teilen stellt die "bloße" Aufsicht eine Regelleistung dar, da Sie diese gleichzeitig für alle Patienten ausüben und die Essenszeiten üblicherweise (bis auf die Essstörungen etc.) ohne konkreten therapeutischen Auftrag stattfinden.

    Sie müssen dann aber beachten, das Sie alleine keine Gruppenleistung oder Einzelleistung erbringen können, wenn Sie parallel eine abweichende Anzahl Patienten betreuen.

    HG
    klauss

    Hallo

    aktuell steht das Hotfix 08 zum Download bereit, mit dem die oben genannten Probleme gelöst werden. Ich empfehle Ihnen die EDV zu bitten, das ganze über ein Chronokommando nachrechnen zu lassen, dann müssen Sie nicht manuell nacharbeiten.

    HG
    klauss