Beiträge von Heun-Letsch

    Hallo zusammen,


    es beschäftigt mich als niedergelassenen Angiologen folgende Frage: die Liposuktion ist ja derzeit im Stadium 3 des Lipödems Kassenleistung, es gibt eine EMB Ziffer für ambulante Erbringung. Die Fettmengen, die dabei abgesaugt werden, erfordern jedoch eine stationäre Erbringung. Nun sagt der Chirurg, mit dem ich in diesen Fällen zusammenarbeite, die stationäre Erbringung scheitere an einer dafür möglichen DRG. Nun bin ich über 10 Jahre raus aus dem stationären Geschäft und kann ihm nicht adäquat antworten. Deswegen die Frage in die Runde: welche DRG wird angesteuert und wie ist der Erlös?

    Danke zusammen

    Dr. Heun-Letsch

    ok danke.
    Ich fasse zusammen:
    Die mittlere Verweildauer wird aus allen Patienten der DRG gebildet, in der Literatur steht was von geometrischem Mittel, das ist wahrscheinlich stabiler gegen Ausreisser als das arithmetische.
    Die OGVD wird mit der Gauss-Kurver ermittelt, mit 2 Standardabweichungen, aber mit Korrekturoption durch den Verordnungsgeber. Die UGVD ist eine ordnungspolitische Kopfgeburt mit 1/3 der mittleren VWD. Mindestens aber 2 Tage. Die Kosten der DRG werden mit Normalliegern ermittelt. Die UGVD-Abschläge entsprechen der Summe der durch Aufenthalt variablen Kosten geteilt durch die UGVD-Tage, so dass der volle Abschlag dann erfolgt, wenn die UGVD-Abschläge in voller Hohe und Summe abgezogen werden.

    AHA!
    :thumbup:

    Hallo zusammen,

    ich bin mittlerweile Niedergelassener und mich holen die DRG wieder ein, nachdem ich 2002-2006 hauptberuflich in Sachen DRG unterwegs war. Es geht bei mir mittlerweile um Erlösforderungen für ambulante Operationen und deren Kalkulation.
    Dafür eine Verständnisfrage - oder gleich mehrere.

    Die DRG spiegelt ja die gemittelten ermittelten Kosten wider, die ein Patient verursacht, der eben dieser DRG zugordnet wurde.

    Nun die erste Frage: die gemittelten ermittelten Kosten der Normallieger/Inlier, oder die aller Patienten dieser DRG?

    Zweite Frage: wie werden die "ersten Tage mit Abschlag" ermittelt? Wird da ne Gauß-Kurve über die Verweiltage gelegt und es werden die unteren 2 Standardabweichungen genommen, um die Inlier zu definieren? Oder ist das willkürlich?

    Zweite Feststellung: der UGVD-Abschlag ist die Differenz zwischen den gemittelten ermittelten Kosten der Inlier und den gemittelten ermittelten Kosten der Underlier. Stimmt das so? Wenn ja, wäre es bei dieser Pauschalierung ja richtig, den UGVD-Abschlag nur einmal abzuziehen, egal, ob die UGVD einen oder zwei Tage unterschritten wird. Das ist aber nicht so. Warum wird er zweimal abgezogen, wenn zwei Tage mit Abschlag entstehen? Der 2. Abschlag müsste doch kleiner sein, da er sich nicht auf die mittleren Inlier-Kosten bezieht, was ja bedeuten kann, mehrere Tage unter der mittleren VWD, sondern nur noch einen Tag Kostenminderung bedeutet?

    Ratlos!?!? ?(

    Vlt. kann jemand mir helfen!

    Danke schonmal!

    mfg

    Christof Heun-Letsch