Beiträge von Bonsetter

    Hier mal wieder eine Frage aus dem unerschöpflichen Bereich der Zusatzentgelte mit der Bitte um rasche statements...

    Im stationären Aufenthalt appliziert die Klinik das Zusatzentgelt Oxaliplatin (ZE23). Komplementär werden die Medikamente Kevatril und Avastin verabreicht.

    Die Klinik berechnet nun, sowohl das ZE, als auch die Medikamente Avastin und Kevatril. Diese werden dem Patienten via Rezept ambulant in Rechnung gestellt.

    Die Frage. Sind die Begleitmedikamente, bspw. bei der Chemotherapie, mit den allgemeinen Krankenhaushausleistungen abgegolten; sprich,sie gehören konkludent zur Chemotherapie dazu, oder aber ist die Klinik berechtigt, diese Begleitmedikamente seperat in Rechnung zu stellen (ob nun ambulant oder stationär sei mal dahingestellt)???

    Vielen Dank für etwaige Reaktionen und ein schönes Wochenende.

    Anmerkung:
    Da Sie in einem anderen Post mal \"unsere PKK\" erwähnten, gehe ich davon aus, dass Sie zwar von der Ausbildung her Krankenpfleger (Profil-Angabe) sind, aber bei einer Privaten Rechnungsprüfungen machen. Sollten Sie also Fragen zur Indikation und medizinischen Klärungsbedarf haben, steht Ihnen bestimmt ein beratender Arzt zur Verfügung. Diesem werden dann ja die kompletten Unterlagen vorgelegt.


    Vielen Dank für die Infos, besonders bezüglich der beratende Ärzte.

    Da auch dererseits keine einvernehmliche Lösung vorlag, kam die Intuition der Forum-Nutzung. :boese:

    Sollte ich mich dafür jetzt entschuldigen? :d_gutefrage:

    Vielen Dank Herr Selter,

    soweit war mir das bereits klar. :rotwerd:
    Zur Erläuterung.
    In vorliegendem Fall ist folgende Konstellation:
    HD ist die M16.3.
    Relevanter OPS ist der 5-820.00.
    Zusätzlich wird der OPS 5-829.d kodiert, der die DRG I05Z allerdings nicht triggert (somit also kein Bezug des ZE zum OPS).
    Nun wird aber zusätzlich des ZE 2006-25 berechnet.

    Stellen sich also 2 Fragen.
    1. Wann darf ein KH eine derartige Sonderendoprothese überhaupt implantieren?
    Wann ist diese medizinisch indiziert?
    2. Sollte die medizinische Notwendigkeit einer derartigen Sonderendoprothese nicht existent sein, welcher OPS würde dann ersatzweise greifen? Steht in o. g. Fall dann weiterhin der OPS 5-820.00?

    Vielen Dank.

    Guten Morgen,

    meine Fage bezieht sich auf die das Zusatzentgelt ZE2006-25.

    Welche Indikationen müssen vorliegen, damit entsprechendes ZE berechnet werden kann?

    M. E. nur bei Knochen-Tumoren oder ähnlichen malignen Erkrankungen.

    Sollte das ZE begründet nicht berechenbar sein; welcher OPS würde ersatzweise greifen?

    Wer oder was ist da aussagekräftig?

    Vielen Dank. :sterne:

    N´abend...
    keine Ahnung, wie die Direktive des MDK oder anderer KK ist...
    Unsere PKK prüft grundsätzlich die medizinische Notwendigkeit der Begleitperson...

    Ein Maßstab ist das oben erwähnte:

    1. alle Kinder bis zum 3. Lebensjahr
    2. Kinder mit chronischen Erkrankungen
    3. Eltern müssen bezogen auf die Erkrankung eine Therapie/Versorgung erlernen.

    Doch beim Thema Begleitperson und medizinische Notwendigkeit ist sicher die Diskrepanz zwischen \"Argusauge\" und \"Fingerspitzengefühl\" nicht unerheblich.

    Denke, man wird irgendwann auf Erfahrungswerte bauen können.

    Bon

    N´Abend...
    Klar, die armen Krankenhäuser...
    In Zukunft spielt die Base-Rate ehe nur noch eine untergeordnete Rolle (ob nun landesweit festgelegt, oder nicht); die Masse der \"Kosten\" wird dann über Zusatz- und Sonderentgelte abgerechnet.
    Clever, wie die Krankenhäuser sind, findet sich so schon ein Weg..

    Bon