Hallo Brigitte,
ich habe zu dem Thema noch andere Diskussionen gefunden, siehe hier http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…dd957ed618090ea.
Ich habe mal unterschiedliche Angaben direkt herauskopiert, hier von Herrn Bartkowski:
Liebe Kollegen, hier ist doch der Sachverhalt klar:
zunächstes werden einfache Frakturen und Mehrfragmentfrakturen klassifikatorisch unterschieden, je nachdem wird für die Frakturversorgung genau 1 OPS-Kode gewählt. Das Prinzip der Plattenosteosynthese ist doch gerade Zugschraube plus (Neutralisations)Platte, Grundkurs AO, die Verwendung von 2 Kodes wäre wiedersinnig und wird daher ja auch explizit ausgeschlossen.Bei Mehrfragmentfrakturem würde die Versorgung mit weiteren Materialien (Cerclagen etc) ggf. als \"Materialkombination\" zu kodieren sein.
Anders liegen die Dinge bei 2-Etagen-Frakturen oder multiplen Frakturen, die keine Mehrfragmentfrakturen im Sinne von Trümmerfrakturen oder Biegungskeil -Frakturen darstellen. In diesen Fällen kann jede Frakurversorgung für sich kodiert werden, z.B. Plattenosteosynthese Außenknöchel und Zuggurtung Innenknöchel.
Die Unterteilung der Prozedurenkodes für die Frakturversorgung in der gegenwärtigen Form (einfach / mehrfach/Schaft/Gelenkbereich) war übrigens von Anbeginn (1994) ausdrücklicher Wunsch der Unfallchirurgen gewesen.
Dann hat er Selter eine Stellungnahme von DIMDI dazu geschrieben:
Hallo,
nur zur Ergänzung, da ich die offizielle DIMDI-Stellungnahme erbeten hatte:
Sehr geehrter Herr Dr. Selter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese Definition wurde uns so von der Fachgesellschaft vorgegeben. Wenn
bestimmte Schrauben auch neben einer Platte angebracht werden müssen und
zu dieser Plattenosteosynthese gehören, ist dies nicht gesondert zu
kodieren. Wenn aber Schrauben unabhängig von der Plattenosteosynthese
angebracht werden müssen (z.B. bei unterschiedlichen Verletzungen),
sollten sie auch gesondert kodiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
DIMDI
Und nun die Stellungnahme vom DIMDI, die ich auf Grund meiner Anfrage vom Mittwoch erhalten habe:
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) und den Deutschen Kodierrichtlinien
(DKR) in der jeweils gültigen Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung.
Der Begriff \"Materialkombination\" ist für Fälle anzuwenden, bei der Sie zwei oder mehr der anderen Verfahren aus der Liste verwenden. Für den von Ihnen beschriebenen Fall scheint mir dieser Kode korrekt.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Gruß
Stefanie Weber
DIMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
Medizinische Klassifikationen
Dr. Stefanie Weber
Da soll einer draus schlau werden :teufel:
Gruß
Dagmar